Betreff
Aufstellung von digitalen Werbeanlagen in Erlangen;
Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste, Nr. 160/2022 vom 20.09.2022
Vorlage
23/047/2022
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste vom 20.09.2022, Antrags-Nr. 160/2022, ist damit bearbeitet.


1.    Sachbericht

        Die Verwaltung wurde mit Beschluss des UVPA vom 17.04.2018 beauftragt, geeignete Standorte zur Aufstellung von digitalen Stadtinformationsvitrinen („Digital Boards“) zu finden. In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Fachbereichen (Amt für Stadtplanung und Mobilität, Bauaufsichtsamt, Abteilung Stadtgrün) und dem Vertragspartner der Stadt über Werbeanlagen auf städtischem Grund, der Fa. Ströer/DSM wurden daraufhin insgesamt bis zu acht Standorte lokalisiert, welche grundsätzlich die geltenden verkehrsrechtlichen und planungsrechtlichen Anforderungen (vorbehaltlich einer abschließenden baurechtlichen Prüfung) erfüllen. Die Nutzung dieser Standorte für den Betrieb der digitalen Werbeanlagen wurde, soweit hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, durch den Stadtrat am 28.10.2020 beschlossen.

        Das Bauaufsichtsamt hat daraufhin die erforderlichen Baugenehmigungen für sieben Standorte (zwei davon doppelseitig, fünf einseitig) erteilt. Nur für diese Standorte wurde ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart, wobei die Anzahl an Screens, die der Vertragspartner gleichzeitig betreiben darf, auf neun Stück limitiert ist. Es ist damit sichergestellt, dass sich das Nutzungsrecht nur auf genehmigte Anlagen bezieht und keine weiteren Anlagen aufgestellt werden dürfen.

        Auf dieser Grundlage wurden bisher sechs Anlagen mit sieben Screens errichtet (fünf einseitig und eine doppelseitig) und in Betrieb genommen. Für die genehmigte und vertraglich festgelegte Anlage am Großparkplatz West (als Ersatz für das bestehende Mega-Light-Board) soll die Errichtung in Kürze erfolgen. Die zugehörige Baugenehmigung erlaubt hier die Errichtung einer doppelseitigen Anlage (zwei Screens).

        Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht für die Fa. Ströer/DSM besteht nicht. Weitere Standortnutzungen sind nach den vertraglichen Grundlagen nicht mehr möglich und bedürften dann einer erneuten Beschlussfassung. Wie im Antrag am Ende richtig ausgeführt, können mit dem Beschluss vom 28.10.2020 keine weiteren Anlagen errichtet werden.

 

        Aus Sicht des Bauaufsichtsamtes beziehen sich die Aussagen zu weiteren Genehmigungen insb. auf das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Erlangen und der Fa. Ströer/DSM auf städtischen Grundstücken. Sollten noch andere Anträge auf privaten Grundstücken eingereicht werden, würde das Bauaufsichtsamt diese zur Entscheidung dem Bau- und Werkausschuss vorlegen. Dies deshalb, da die Anlagen i.d.R. Befreiungen von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Stadt Erlangen bedürfen.

 

 

2.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Eine intensive Abwägung von Vor- und Nachteilen der digitalen Werbeträger ist bereits erfolgt; auf die Beschlüsse des UVPA vom 17.04.2018 und 20.10.2020 wird verwiesen.

 

 

3.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Grüne Liste-Fraktion Nr. 160/2022 vom 20.09.2022