Das
Schwammstadtkonzept ist Teil des Klimaanpassungskonzeptes und spielt im
Hinblick auf die kostbare Ressource Wasser eine immer bedeutendere Rolle.
Die Verwaltung der Stadt Erlangen wird bei allen zukünftigen Planungen, Erschließungen und städtebaulichen Verträgen und eigenen Bauprojekten zur Umsetzung der Grundsätze zur Realisierung einer "Schwammstadt" beauftragt. Dem Planungsprinzip der Schwammstadt soll Rechnung getragen werden und dieses im Einzelfall so weit wie möglich umgesetzt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Unter dem Begriff „Schwammstadt“ versteht man eine schwammartige
Umgestaltung der Stadt, sodass möglichst viel Regenwasser aufgenommen und
gespeichert werden kann. Mit dem Schwammstadtkonzept sollen Maßnahmen in
Bauprojekten und Stadtplanungen integriert werden um möglichst viel
Niederschlagswasser zu speichern, rückzuhalten und Versickerungen zu fördern um
damit auch dem Grundwasserverlust entgegenzuwirken. Dieses Konzept ist ein
Baustein der Klimaanpassung und kann das Stadtklima lokal bis zu 3 Grad Celsius
senken sowie Hochwassergefahren entgegenwirken. Außerdem wird die
Grundwasserneubildung gefördert, Kanalsysteme entlastet, Überflutungen durch
Starkregen können reduziert werden und die Artenvielfalt der Stadt verbessert.
Mit der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes werden viele Maßnahmen zur
Entgegenwirkung des Klimawandels und dessen Folgen erreicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Angesichts des Klimawandels handelt die Stadt Erlangen bereits häufig nach den Methoden der Schwammstadt. Bei Bebauungsplänen, der Freiflächengestaltung sowie in der Infrastrukturplanung werden Instrumente der Regenwasserbewirtschaftung miteingebunden.
Um die kostbare Ressource Wasser möglichst „schwammartig“ zu speichern und die Versickerung von Regenwasser zu fördern, können bei Bauvorhaben und in Bebauungsplänen Wasserspeicher, Baumrigolen, weitläufige Versickerungsflächen, Versickerungsmulden oder Rigolen (unterirdische Speicher) zum Einsatz kommen. Die Verdunstung und die damit verbundene Niederschlagsneubildung wird durch Fassaden- oder Dachbegrünungen, künstliche Feuchtgebiete oder offene Wasserflächen gefördert. Außerdem sollten Flächen entsiegelt und durch wasserdurchlässige Baustoffe ersetzt sowie Straßen mit „Dachprofilen“ und Entwässerungsmulden kombiniert mit Zisternen/Rigolen integriert werden. Wassersensible Bautechniken sind priorisiert anzuwenden um möglichst viel Wasser im Erlanger Stadtgebiet rückhalten und verfügbar machen zu können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des Schwammstadtkonzeptes ist die konsequente Integration von Maßnahmen in der Bauleitplanung. In diesem Rahmen sind die Umsetzungsmöglichkeiten im Einzelfall zu prüfen. Des Weiteren ist das Abwägungsgebot zu berücksichtigen, welches öffentliche und private Belange gegeneinander abwägt. Die Umsetzung der Schwammstadt lässt sich in Kooperation unter den verschiedenen öffentlichen und privaten Beteiligten leichter erreichen.
Beispielweise könnten im Zuge
von Baumaßnahmen Versickerungsmöglichkeiten integriert, Landschaftsplanungen wasserfreundlicher
gestaltet oder städtische Gebäude einheitlich begrünt werden. Außerdem bestehen
Planungen für die Umsetzung von Retentionsdächern in Verbindung mit
Photovoltaik-Anlagen. Es gibt zwar viele Konzepte und Ideen zur Umsetzung der
Schwammstadt jedoch sollte das Ziel die verbindliche wassersensible
Stadtgestaltung sein, um zukünftig Erfolge gegen den Grundwasserverlust
erzielen zu können und die Stadt Erlangen auf die Herausforderungen des
Klimawandels anzupassen.
Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Klimas wie beispielsweise Flächenentsiegelungsmaßnahmen oder wassersensible städtebauliche Vorhaben werden durch die Städtebauförderrichtlinien unterstützt. Initiativen wie „Innen statt Außen“ sowie „Flächenentsiegelung“ können hierfür herangezogen werden. Co-Finanzierungen durch Fördermöglichkeiten können in Anspruch genommen werden; beispielsweise über Städtebaufördermittel oder das bayrische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung – Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Regenwassermanagement in Bayern“ des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Oktober 2020