Betreff
Integration des Schwammstadtkonzeptes in Planungen und Vorhaben
Vorlage
31/155/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Das Schwammstadtkonzept ist Teil des Klimaanpassungskonzeptes und spielt im Hinblick auf die kostbare Ressource Wasser eine immer bedeutendere Rolle.

Die Verwaltung der Stadt Erlangen wird bei allen zukünftigen Planungen, Erschließungen und städtebaulichen Verträgen und eigenen Bauprojekten zur Umsetzung der Grundsätze zur Realisierung einer "Schwammstadt" beauftragt. Dem Planungsprinzip der Schwammstadt soll Rechnung getragen werden und dieses im Einzelfall so weit wie möglich umgesetzt werden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unter dem Begriff „Schwammstadt“ versteht man eine schwammartige Umgestaltung der Stadt, sodass möglichst viel Regenwasser aufgenommen und gespeichert werden kann. Mit dem Schwammstadtkonzept sollen Maßnahmen in Bauprojekten und Stadtplanungen integriert werden um möglichst viel Niederschlagswasser zu speichern, rückzuhalten und Versickerungen zu fördern um damit auch dem Grundwasserverlust entgegenzuwirken. Dieses Konzept ist ein Baustein der Klimaanpassung und kann das Stadtklima lokal bis zu 3 Grad Celsius senken sowie Hochwassergefahren entgegenwirken. Außerdem wird die Grundwasserneubildung gefördert, Kanalsysteme entlastet, Überflutungen durch Starkregen können reduziert werden und die Artenvielfalt der Stadt verbessert. Mit der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes werden viele Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Klimawandels und dessen Folgen erreicht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Angesichts des Klimawandels handelt die Stadt Erlangen bereits häufig nach den Methoden der Schwammstadt. Bei Bebauungsplänen, der Freiflächengestaltung sowie in der Infrastrukturplanung werden Instrumente der Regenwasserbewirtschaftung miteingebunden.

Um die kostbare Ressource Wasser möglichst „schwammartig“ zu speichern und die Versickerung von Regenwasser zu fördern, können bei Bauvorhaben und in Bebauungsplänen Wasserspeicher, Baumrigolen, weitläufige Versickerungsflächen, Versickerungsmulden oder Rigolen (unterirdische Speicher) zum Einsatz kommen. Die Verdunstung und die damit verbundene Niederschlagsneubildung wird durch Fassaden- oder Dachbegrünungen, künstliche Feuchtgebiete oder offene Wasserflächen gefördert. Außerdem sollten Flächen entsiegelt und durch wasserdurchlässige Baustoffe ersetzt sowie Straßen mit „Dachprofilen“ und Entwässerungsmulden kombiniert mit Zisternen/Rigolen integriert werden. Wassersensible Bautechniken sind priorisiert anzuwenden um möglichst viel Wasser im Erlanger Stadtgebiet rückhalten und verfügbar machen zu können.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des Schwammstadtkonzeptes ist die konsequente Integration von Maßnahmen in der Bauleitplanung. In diesem Rahmen sind die Umsetzungsmöglichkeiten im Einzelfall zu prüfen. Des Weiteren ist das Abwägungsgebot zu berücksichtigen, welches öffentliche und private Belange gegeneinander abwägt. Die Umsetzung der Schwammstadt lässt sich in Kooperation unter den verschiedenen öffentlichen und privaten Beteiligten leichter erreichen.

Beispielweise könnten im Zuge von Baumaßnahmen Versickerungsmöglichkeiten integriert, Landschaftsplanungen wasserfreundlicher gestaltet oder städtische Gebäude einheitlich begrünt werden. Außerdem bestehen Planungen für die Umsetzung von Retentionsdächern in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Es gibt zwar viele Konzepte und Ideen zur Umsetzung der Schwammstadt jedoch sollte das Ziel die verbindliche wassersensible Stadtgestaltung sein, um zukünftig Erfolge gegen den Grundwasserverlust erzielen zu können und die Stadt Erlangen auf die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.

Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Klimas wie beispielsweise Flächenentsiegelungsmaßnahmen oder wassersensible städtebauliche Vorhaben werden durch die Städtebauförderrichtlinien unterstützt. Initiativen wie „Innen statt Außen“ sowie „Flächenentsiegelung“ können hierfür herangezogen werden. Co-Finanzierungen durch Fördermöglichkeiten können in Anspruch genommen werden; beispielsweise über Städtebaufördermittel oder das bayrische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung – Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Regenwassermanagement in Bayern“ des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Oktober 2020