Betreff
Bebauungsplan Nr. 438 – Siemens Campus, Modul 8: Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau für den Bauabschnitt I
Vorlage
66/142/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung der Planstraße 8.1 und der Freyeslebenstraße von Modul 8 des Siemens Campus

 

3 Deckenhöhenpläne                                                   M 1:250                Unterlagen 2-2108.2.1 A bis 2.3 A

2 Höhenpläne                                                                  M 1:250/25         Unterlagen 2-2108.3.1 A und 3.2 A

2 Regelquerschnittspläne                                           M 1:50                  Unterlagen 2-2108.5.1 A und 5.2 A

1 Detailplan Parkhauszufahrten und

   Querungsinsel mit Blindenleitsystem M 1: 50 Unterlage 2-2108.14 A

 

wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der erste Bauabschnitt des Modul 8 des Siemens Campus soll über die zukünftigen öffentliche Planstraßen 8.1 und Freyeslebenstraße verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2021 wurde zwischen der Stadt Erlangen und der Siemens Campus Erlangen Objekt 6 GmbH & Co. KG, der Siemens Campus Erlangen Objekt 7 GmbH & Co. KG, der Siemens Campus Erlangen Objekt 2 GmbH & Co. KG, die Siemens Campus Erlangen Objekt 4 GmbH & Co. KG, die Siemens Campus Erlangen Objekt 5
GmbH & Co. KG und die Siemens Campus Erlangen Grundstücks-GmbH & Co. KG am 10.11.2021 ein Städtebaulicher Vertrag u.a. zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. 438 geschlossen. Bestandteil des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrags ist u.a. die abgestimmte Entwurfsplanung (Leistungsphase 3, HOAI) der Verkehrsanlagen für das Modul 8 des Siemens Campus.

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 438 und des Städtebaulichen Vertrags wurde durch das von der Fa. Siemens beauftragte Ingenieurbüro Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH (SRP), Kronach, die Ausführungsplanung für die öffentliche Erschließungsstraßen Planstraße 8.1 und Freyeslebenstraße (Bauabschnitt 1) des Moduls 8 erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn wird über Straßenabläufe der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Geh- und Radwege entwässern in die begleitenden Grünflächen.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders lnsektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

Die LSA Anlage muss richtlinienkonform aufgebaut sein und für zukünftige Wartungsarbeiten mit Schächten von den Masten zum Steuergerät für die Leitungsverlegung aufgebaut werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

Die Planstraße 8.1 und die Freyeslebenstraße werden vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Planstraße 8.1 und der Freyeslebenstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 2.100.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:

Beleuchtung ca.

Straßenbau ca.

 

4.200 €

15.000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den

                       Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan

                     Anlage 2 – Lageplan (Ausführungsplanung)