Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2023 gemäß DA Bau 5.3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen weiter abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2023 durchzuführen.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche und ressourcenschonende Erhaltung der Verkehrswege sowie Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbereich zur Steigerung der Attraktivität. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2023 gemäß DA Bau.

 

1.       Allgemeines:

Die oberste Fahrbahndecksicht ist eine sogenannte Verschließschicht die im Lebenszyklus einer Verkehrsfläche regelmäßig erneuert werden muss um die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu erhalten.

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als ressourcenschonende und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.

 

 

2.      Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerungen 2023:

 

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig - letztmalig im Jahre 2017 - auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im
Jahr 2023 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

Eine Fahrbahndeckenerneuerung in den Abschnitten Marienbader Straße und Stettiner Straße wurde bereits mit letztjährigem Bedarfsplan als Ergänzungsmaßnahme beschlossen, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht durchgeführt werden.

 

Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Marienbader Straße

(Anlage 1)

zw. Liegnitzer Straße und Stettiner Straße

2.550

115.000 €

Stettiner Straße

(Anlage 1)

zw. Liegnitzer Straße und Egerlandstraße

1.000

45.000 €

Saidelsteig

(Anlage 2)

zw. Weinstraße inkl. Kreuzungsbereich Lachnerstraße

4.800

220.000 €

Fürther Straße

(Anlage 3)

zw. Leipziger Straße inkl. Kreuzungsbereich Tennenloher Straße

5.100

250.000 €

Kreuzung Drausnick-straße/Sieglitzhofer Straße mit Ritzerstraße

(Anlage 4)

 

4.475

225.000 €

Kurt-Schumacher-Straße
(Anlage 5)

zw. Drausnickstraße inkl. Kreuzungsbereich Allee am Röthelheimpark

4.500

215.000 €

Hauptstraße
(Anlage 6)

zw. Schwabachbrücke und Martin-Luther-Platz

3.150

150.000 €

Burgbergstraße
(Anlage 7)

zw. Rathsberger Straße und Staffelweg

3.150

150.000 €

Ludwig-Thoma-Straße
(Anlage 8)

zw. Rudelsweiher Straße und Burgbergstraße

1.200

55.000 €

Campingstraße mit Anschluss Faust-von-Stromberg-Straße und Bischofsweiherstraße
(Anlage 9)

zw. Naturbadstraße und Grundschule

5.000

225.000 €

Badstraße
(Anlage 10)

zw. Österreicher Straße und Theodor-Klippel-Straße

1.850

50.000 €

Österreicher Straße
(Anlage 11)

zw. Am Röthelheim und Badstraße

1.200

35.000 €

Bissinger Straße
(Anlage 12)

zw. Hans-Geiger-Straße und Aufseßstraße

1.200

35.000 €

 

 

 

 

Gesamtumfang

1.770.000 €

                

Gesamtaufwand gerundet ca.

 

 

 

1.800.000 €

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt um den Schadstoff-/Salzeintrag in den Untergrund zu verhindern.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.

Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen und Kriterien wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)) und Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.

 

Nach Abwägung aller Kriterien kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten, wie z.B. fehlender und ungenügender Fahrbahnaufbau der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik weiterhin auch bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

 

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt inzwischen bei mehreren Straßenabschnitten mit eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelag, diesen aufgrund seines massiven Verschleißes (Nutzungsdauer unter 10 Jahren) bereits zurückgebaut hat.

 

Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2023 beträgt somit:

ca. 1,80 Mio. €

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.

 

Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Arbeitsprogramm 2023 umgesetzt.

 

Sollten sich aus der weiteren Abstimmung Änderungsbedarfe ergeben wird diese entsprechend berücksichtigt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.

Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.800.000 €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: 1 – 12 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)