Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2023 gemäß DA Bau 5.3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen weiter abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2023 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche und ressourcenschonende Erhaltung der Verkehrswege sowie Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbereich zur Steigerung der Attraktivität. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2023 gemäß DA Bau.
1. Allgemeines:
Die oberste Fahrbahndecksicht ist eine sogenannte Verschließschicht die im Lebenszyklus einer Verkehrsfläche regelmäßig erneuert werden muss um die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu erhalten.
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als ressourcenschonende und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.
Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.
2.
Maßnahmen
Fahrbahndeckenerneuerungen 2023:
Aufgrund des aktuell vorhandenen
Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung
und insbesondere nach der regelmäßig - letztmalig im Jahre 2017 - auf den
verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen
Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden
Straßenabschnitten im
Jahr 2023 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Eine Fahrbahndeckenerneuerung in den Abschnitten Marienbader Straße und Stettiner Straße wurde bereits mit letztjährigem Bedarfsplan als Ergänzungsmaßnahme beschlossen, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht durchgeführt werden.
Fahrbahnen |
|||
Straße |
von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten |
Marienbader
Straße (Anlage 1) |
zw.
Liegnitzer Straße und Stettiner Straße |
2.550 |
115.000 € |
Stettiner
Straße (Anlage 1) |
zw.
Liegnitzer Straße und Egerlandstraße |
1.000 |
45.000 € |
Saidelsteig (Anlage 2) |
zw.
Weinstraße inkl. Kreuzungsbereich Lachnerstraße |
4.800 |
220.000 € |
Fürther
Straße (Anlage 3) |
zw.
Leipziger Straße inkl. Kreuzungsbereich Tennenloher Straße |
5.100 |
250.000 € |
Kreuzung
Drausnick-straße/Sieglitzhofer Straße mit Ritzerstraße (Anlage 4) |
|
4.475 |
225.000 € |
Kurt-Schumacher-Straße |
zw.
Drausnickstraße inkl. Kreuzungsbereich Allee am Röthelheimpark |
4.500 |
215.000 € |
Hauptstraße |
zw.
Schwabachbrücke und Martin-Luther-Platz |
3.150 |
150.000 € |
Burgbergstraße |
zw.
Rathsberger Straße und Staffelweg |
3.150 |
150.000 € |
Ludwig-Thoma-Straße |
zw.
Rudelsweiher Straße und Burgbergstraße |
1.200 |
55.000 € |
Campingstraße
mit Anschluss Faust-von-Stromberg-Straße und Bischofsweiherstraße |
zw.
Naturbadstraße und Grundschule |
5.000 |
225.000 € |
Badstraße |
zw.
Österreicher Straße und Theodor-Klippel-Straße |
1.850 |
50.000 € |
Österreicher
Straße |
zw. Am
Röthelheim und Badstraße |
1.200 |
35.000 € |
Bissinger
Straße |
zw.
Hans-Geiger-Straße und Aufseßstraße |
1.200 |
35.000 € |
|
|
|
|
Gesamtumfang |
1.770.000 € |
||
Gesamtaufwand gerundet ca. |
|
1.800.000
€ |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt um den Schadstoff-/Salzeintrag in den Untergrund zu verhindern.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.
Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen und Kriterien wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)) und Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.
Nach Abwägung aller Kriterien
kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen
Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen
Zwangspunkten, wie z.B. fehlender und ungenügender Fahrbahnaufbau der Einbau
lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik weiterhin auch
bei diesen Straßen nicht befürwortet
wird.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt inzwischen bei mehreren Straßenabschnitten mit eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelag, diesen aufgrund seines massiven Verschleißes (Nutzungsdauer unter 10 Jahren) bereits zurückgebaut hat.
Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2023 beträgt
somit:
ca. 1,80 Mio. €
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.
Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Arbeitsprogramm 2023 umgesetzt.
Sollten sich aus der weiteren Abstimmung Änderungsbedarfe ergeben wird diese entsprechend berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das
Klima.
Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene
Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht,
wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese
Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege
wiederhergestellt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
1.800.000 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: 1 – 12 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)