Betreff
Neubau RÜB 11510 Eltersdorf
Betr.: Zustimmung zum Vorentwurf gem. Nr. 5.4 DA Bau
Vorlage
EBE-1/026/2022
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Im Vollzug der DA Bau wird

 

  1. dem aufgezeigten Vorentwurf für den „Neubau RÜB 11510 Eltersdorf“ gem. Nr. 5.4
    DA Bau zugestimmt und

  2. der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Entwurfsplanung in der
    Variante 4 fortzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

-       Umsetzung der in den Wasserrechtsbescheiden vom 23.11.2020 und 17.12.2020 genannten Auflagen spätestens bis zum 31.12.2025

-       Umsetzung des „Grundsatzbeschlusses Sanierungskonzept Entlastungsanlagen“ des BWA  vom 09.02.2021 (EBE-2/005/2021) und der darin enthaltenen Baumaßnahmen

-       Reduzierung der Schmutzfrachtentlastung durch den Neubau des RÜB 11510 Eltersdorf

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau eines Regenüberlaufbeckens mit Pumpstation in Eltersdorf.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit den o.g. Bescheiden wurden dem EBE die Auflagen erteilt, dass vom Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth, Berlin, erarbeitete Sanierungskonzept Entlastungsanlagen bis zum 31.12.2025 umzusetzen. Im Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb am 09.02.2021 wurde der hierfür erforderliche Grundsatzbeschluss herbeigeführt.

      Der Neubau RÜB 11510 Eltersdorf ist als einer der Sanierungsbausteine mit einem Volumen von 1.417 m³ darin enthalten.

      Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Regelwerksänderung mit Einführung des neuen
Arbeitsblattes DWA-A 102 wurde durch das Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth, Berlin, eine
erneute Vorbemessung unter Anwendung des aktuellen Regelwerks durchgeführt.
Zusätzlich wurden Flächen gem. Flächennutzungsplan, unter Berücksichtigung eines zu
erwartenden geänderten Versieglungsgrades in Form von Prognoseflächen berücksichtigt.
Diese Vorbemessung ergab für das RÜB 11510 Eltersdorf nunmehr ein rechnerisch erforder-liches Volumen von 3.400 m³.

      Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß, welches mit der Objekt- und Fachplanung beauftragt wurde, hat im Rahmen der Vorplanung unter den gegebenen Randbedingungen und den zu verwendenden Regelwerken vier Varianten zur Umsetzung des Regenüberlaufbeckens mit einer Kubatur von 3.400 m³ auf den zur Verfügung stehenden vorhanden Grundstücken in Eltersdorf untersucht.

      Auf eine Vergrößerung des bestehenden, offenen Beckens wird aufgrund des schlechten baulichen Zustands und bekannter Probleme im Zusammenhang mit optischen und Geruchsbe-lästigungen verzichtet. Daher soll das bestehende Regenüberlaufbecken abgerissen und durch ein neues, geschlossenes, erdüberdecktes Betonbecken mit Pumpwerk ersetzt werden.

      In den Regelwerken gibt es Vorgaben zum Verhältnis von Länge, Breite und Tiefe der Beckenkammern. Darüber hinaus müssen Nachweise der Oberflächenbeschickung und der Durchflussgeschwindigkeit sowie der Schwellenbelastung des Becken- und Klärüberlaufs durch-geführt werden (Klärbedingungen).

Folgende weitere Randbedingungen müssen betrachtet werden:

- Tiefenlage der bestehenden Zu- und Ablaufkanäle, Höhe der bestehenden Klärüberlauf-
  schwelle im Zusammenhang mit der vorhandenen Rückstausicherung

- Grundwasserstand und Bauwasserhaltung, Hochwasserstand gegen Auftrieb

- Bau im laufenden Betrieb und Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des bestehenden 

  Regenüberlaufbeckens und der alten Pumpstation

- Umsetzbarkeit eines Baugrubenverbaus, insbesondere unter Berücksichtigung der 110 kV
  Hochspannungsleitung, die das nördliche Baufeld kreuzt

 

Im Rahmen der Bearbeitung wurden folgende 4 Varianten betrachtet und gewertet:

 

Variante 1:

Das komplette erforderliche Beckenvolumen wird mit zwei Kammern auf dem nördlichen freien Baufeld umgesetzt und in Betrieb genommen, bevor der Abbruch des bestehenden Beckens erfolgt.

Kostenschätzung 6.631.450,- € brutto

 

Variante 2:

Die Ausführung mit vier Kammern, würde in zwei Bauabschnitten erfolgen

Zunächst müssten die beiden nördlich des bestehenden Beckens geplanten Kammern umgesetzt und in Betrieb genommen werden, bevor der Abbruch des bestehenden Beckens und der anschließende Neubau der beiden südlichen Kammern erfolgen kann.

Kostenschätzung 7.309.820,- € brutto

 

Variante 3:

Ausführung mit vier Kammern wie bei Lösungsmöglichkeit 2, jedoch mit größerer Breite und dadurch einer reduzierten Aushubtiefe.

Kostenschätzung 7.487.785,- € brutto

 

Nachdem unterhalb der kreuzenden Hochspannungsleitung nach Rücksprache Objektplaner mit dem zuständigen Baugrundgutachter keine Spundwände oder Bohrpfähle für den Baugrubenverbau eingebracht werden können, ist bei allen Varianten zusätzlicher Platzbedarf für eine geböschte Baugrube erforderlich.

Da sich das östlich an das Baufeld angrenzende Grundstück in Privatbesitz befindet und auch temporär für eine Nutzung als Baufeld nicht zur Verfügung steht, ist die Realisierung aller drei Varianten nicht möglich.

 

 

 

Variante 4:

      Ausführung mit zwei Kammern, welche in Nord-Süd-Richtung angeordnet sind und dadurch den geringsten Flächenbedarf in West-Ost-Richtung aufweisen.
Zunächst muss die nördliche Beckenkammer und die neue Pumpstation (BA1) gebaut und in Betrieb genommen werden, bevor der Abbruch des bestehenden Beckens und der Neubau der südlichen Beckenkammer (BA2) erfolgen kann.

      Mit Inbetriebnahme von BA1 und somit der Hälfte des Beckenvolumens mit ca. 1.700 m³ spätestens bis 31.12.2025 wird die oben genannte wasserrechtliche Auflage zur Errichtung von 1.417 m³ Rückhaltevolumen bereits erfüllt.

      Kostenschätzung 7.123.495,- € brutto

      Die Variante 4 erfüllt sowohl die Klärbedingungen als auch die weiteren Bedingungen bezüglich baulicher Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche und soll daher beschlossen und mit der Entwurfsplanung fortgesetzt werden!

      Die Verrechnung mit der Abwasserabgabe ist möglich!

Vorgesehener weiterer Terminplan:

Beschluss Entwurfsplanung                                            im BWA am 31.01.2023

Genehmigungsplanung, Bescheide                                erwartet bis Juni 2023

Ausführungsplanung, Ausschreibung, Wertung             Juli 2023 – September 2023

Beschluss Vergabe Bauleistungen                                 im BWA im Oktober 2023

Baubeginn                                                                       ab November 2023

Inbetriebnahme BA1 (Erfüllung Wasserrecht)                spätestens bis 31.12.2025

Abbruch und Inbetriebnahme BA2                                 bis Ende 2026

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine wasserrechtlich verpflichtende Bescheids-auflage, die bis 31.12.2025 zwingend umzusetzen ist. Zudem stellt sie durch die Verringerung der Schmutzfrachtentlastung eine wesentliche Verbesserung für die aquatische Umwelt dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Gesamtkosten inkl. 20% Nebenkosten werden auf ca. 8,55 Mio. Euro brutto geschätzt.

      Durch die obengenannte Vergrößerung des Beckenvolumens von 1.417 m³ auf 3.400 m³ ist auch das Ingenieurhonorar des Objekt- und Fachplaners Steinbacher-Consult im Rahmen der BWA-Beschlussfassung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung fortzuschreiben und anzupassen.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr./ Kst. 720026 bzw. werden sukzessive in den EBE-Wirtschaftsplänen der Jahre 2023 bis 2026 eingestellt.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

 

 


Anlagen: Lageplan

 

 

 

Die Planunterlagen werden ergänzend in der BWA-Sitzung ausgehängt.