Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage
Zustimmung zum Entwurf gemäß DA Bau Nr. 5.5.3
Im Vollzug der DA Bau wird
1. dem aufgezeigten Entwurf zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage gemäß DA Bau Nr. 5.5.3 zugestimmt
und
2.
der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Ausführungsplanung
und
Ausschreibung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vor der Einleitung ist künftig
eine Vorreinigung und Rückhaltung des Niederschlagswassers
sicherzustellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage.
Zur Errichtung der Entwässerungsanlage ist die Nutzung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl. Nr. 724, Gemarkung Frauenaurach, erforderlich. Für diese Teilfläche wird
das bestehende
landwirtschaftliche Pachtverhältnis mit ordentlicher Kündigungsfrist
aufgehoben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 724/21, 724/24 und 724/25, Gem. Frauenaurach, in den Entwässerungsgraben des Wasserverbandes „Langwiesen und Lach“ wurde die beschränkte Erlaubnis bis zum 30.04.2023 befristet.
Zur regelkonformen Ableitung der
Oberflächenwässer ist künftig eine qualitative und
quantitative Regenwasserbehandlung erforderlich.
Folgende Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorplanung untersucht:
1. Kombinierte Maßnahme
2.
Getrennte Maßnahme
Für die weiteren Planungen wurde die getrennte Maßnahme (Variante 2: Regenrückhalte-becken mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage) als bevorzugte Variante gewählt.
Hierbei soll die Sedimentation mit der sogenannten „SediPipe“ umgesetzt werden, die
eine zuverlässige Rückhaltung von Feinpartikeln gewährleistet.
Durch ein optimiertes Strömungsverhalten in der „SediPipe“ wird gegenüber der Variante 1 (kombinierte Maßnahme) eine bessere Reinigungsleistung erreicht.
Das gereinigte Regenwasser wird
anschließend über einen Auslaufschacht in das als
Erdbecken geplante Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 294 m3
eingeleitet.
Der Drosselablauf von Qd = 18 l/sec. in den Entwässerungsgraben des
Wasserverbandes
„Langwiesen und Lach“ erfolgt über ein Drosselbauwerk mit fest installierter
Wirbeldrossel.
Auch im Hinblick auf die Bauausführung und den Betrieb weist die Variante 2 Vorzüge
gegenüber der kombinierten Maßnahme auf.
Zudem ist fraglich, ob eine Rückhaltung mit Filteranlage in kombinierter Form auf
Grund des geringen Höhenunterschieds überhaupt baulich realisiert werden kann.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenberechnung ergibt
Herstellungskosten in Höhe von 414.000,00 Euro brutto.
Eine Verrechnung mit der Abwasserabgabe ist möglich.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
werden auf Kostenstelle 720062 im Wirtschaftsplan eingestellt.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan