Betreff
Bauvorhaben: Geländersanierung Sylvaniastraße Überführung Kraftwerkstraße
Vorlage
66/137/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Geländer der Brücke Sylvaniastraße über der Kraftwerkstraße soll wie im Sachbericht beschrieben erneuert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2022 umzusetzen.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Geländererneuerung wird bei der Brücke Sylvaniastraße über der Kraftwerkstraße die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den aus der Bauwerksprüfung bekannten Schäden am Brückengeländer erneuert.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Geländer auf dem Brückenbauwerk Sylvaniastraße über der Kraftwerkstraße entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Ursächlich dafür sind u.a. fehlendes Seil im Handlauf, die nicht ausreichende Höhe des Geländers für einen kombinierten Geh-/Radweg sowie diverse durch Fremdeinwirkung beschädigte Füllstäbe. Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und ein neues Füllstabgeländer auf die Gesimse aufzubringen.

Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und auch für die Fahrradfahrer welche den Gehweg auf der Brücke nutzen wiederhergestellt. Zuerst wird die nördliche Seite und im Anschluss daran das Geländer auf der Südseite der Brücke saniert. Dadurch wird eine Sperrung bzw. Umleitung des Verkehrs nicht erforderlich. Lediglich die Fußgänger und die Radfahrer werden je nach Bauabschnitt auf die andere Seite der Brücke geleitet.

Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Geländers belaufen sich auf ca. 75.000,- € (inkl. MwSt). Ein Corona Zuschlag sowie eine evtl. Material Preissteigerung wurde bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme (Austausch des Geländers) wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet.

Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

75.000,00€

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk: 66SKO_MN00009

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Sanierungsplan Geländer Kraftwerkstraße

Übersichtslageplan Kraftwerkstraße