Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Geländer der Heuwegbrücke über die Regnitz soll wie im Sachbericht beschrieben erneuert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2022 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Geländererneuerung wird bei der Heuwegbrücke über die Regnitz die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den aus der Bauwerksprüfung bekannten Schäden am Brückengeländer erneuert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Geländer auf dem Brückenbauwerk Heuweg über die Regnitz entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Ursächlich dafür sind u.a. fehlendes Seil im Handlauf, der lichte Abstand der Füllstäbe sowie diverse durch Fremdeinwirkung beschädigte Füllstäbe. Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und ein neues Füllstabgeländer auf die Gesimse aufzubringen.
Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und auch für die Fahrradfahrer welche den Gehweg auf der Brücke nutzen wiederhergestellt. Zuerst wird die nördliche Seite und im Anschluss daran das Geländer auf der Südseite der Brücke saniert. Dadurch wird keine Vollsperrung und auch keine Umleitung des Verkehrs erforderlich. Lediglich die Fußgänger und die Radfahrer werden je nach Bauabschnitt auf die andere Seite der Brücke geleitet.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Geländers belaufen sich auf ca. 78.000,- € (inkl. MwSt). Ein Corona Zuschlag sowie eine evtl. Material Preissteigerung wurde bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Der
Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner
Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren
ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit.
Durch die entsprechende Maßnahme (Austausch des Geländers) wird der
ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet.
Demzufolge
sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
78.000,00€ |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
Sanierplan Geländer Heuwegbrücke
Übersichtslageplan