Der Seniorenbeirat bittet die Verwaltung um Bericht zur Umsetzung des
Ziels „Aufhebung des Aufparkens“ aus dem „Mobilität in Erlangen:
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030“ Punkt 5.7.2.2 (Seite 89 der
Langfassung) in einer der nächsten Seniorenbeiratssitzungen:
1.
In welchen Straßen wurden Aufparkregelungen bisher zurückgenommen?
2.
Wo soll dies noch geschehen?
3.
Gibt es eine Prioritätenliste und wenn je, nach welchen Kriterien ist
diese erstellt?
4.
Wenn ja, in welchem Zeitraum kann diese Prioritätenliste abgearbeitet
werden?
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
An den
Seniorenbeirat werden immer wieder Beschwerden über zu enge Gehwege
herangetragen, für die Grund das Aufparken von Autos ist. Zu geringe
Gehwegbreiten stellen nicht nur für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie
Menschen mit Kinderwägen ein Problem dar, sondern behindern auch die Mobilität
für eine zunehmende Zahl von Personen mit Rollatoren.
Deutlich
benannt wurde das Thema im „Mobilität in Erlangen: Verkehrsentwicklungs- und
Mobilitätsplan 2030“, wo auf Seite 89 in der Langfassung Folgendes zu lesen
ist:
5.7.2.2. Wegfall von Stellplätzen im
Straßenraum:
Ziele des VEPs 2030 sind auch, die Verkehrssicherheit und die
Aufenthaltsqualität der Menschen zu erhöhen sowie den Verkehrsfluss zu
verbessern. Damit verbunden ist der Wegfall von Stellplätzen in der Innenstadt.
(...)
Wegen
der beschlossenen Aufhebung der Aufparkregelungen auf Gehwegen in Bereichen mit
weniger als 1,80 Meter Restgehwegbreite sollen ca. 370 Stellplätze im
Innenstadtbereich entfallen...
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Informieren über den Sachstand.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Der
Seniorenbeirat bittet die Verwaltung um Bericht darüber, inwieweit dss oben
genannte Ziel bisher umgesetzt wurde.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Mobilität in Erlangen: Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030“ in Langfassung