Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2021
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/013/2022
Aktenzeichen
I/EB77-1
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebs-verordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2021 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-949.518,02 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.625.396,30 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 965.645,61 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.    Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2021 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im Mai/Juni 2022 aufgestellt.

Er enthält.

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai/Juni 2022 durchgeführt.

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2021 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2021 negativ entwickelt, insbesondere aufgrund erheblicher Mehraufwendungen in den sicherheitsrelevanten Bereichen Winterdienst und Baumsicherheit. Darüber hinaus kam es zu Erlösausfällen und Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie. Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 9. November 2022.

Der geprüfte Jahresabschluss 2021 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 24. November 2022 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung

(Werkleitung und Oberbürgermeister)

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

3.    Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 26. Juli 2022

- Behandlung im Revisionsausschuss am 9. November 2022

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 24. November 2022

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen: siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH

 


Anlagen:            

Anlage 1: EB77 Bilanz und GuV 2021

Anlage 2: EB77 Jahresabschluss 2021 mit Prüfbericht der Dr. Storg GmbH (für Mitglieder des Werkausschusses EB77 und des Stadtrats)