(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Jahresabschluss des EB77
für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebs-verordnung
Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der
Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2021 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-949.518,02 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.625.396,30
€ ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 965.645,61 €. Es wird
beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
-
Gemeindeordnung Bayern (GO)
-
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB
77
Der Jahresabschluss 2021 des EB
77 wurde gem. § 25 EBV im Mai/Juni 2022 aufgestellt.
Er
enthält.
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
-
Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte gem. Beschluss des
Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai/Juni 2022 durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk wurde
für den Jahresabschluss 2021 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).
Die
finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2021 negativ entwickelt,
insbesondere aufgrund erheblicher Mehraufwendungen in den sicherheitsrelevanten
Bereichen Winterdienst und Baumsicherheit. Darüber hinaus kam es zu
Erlösausfällen und Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie. Nähere
Informationen können der Anlage entnommen werden.
Die
örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des
Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 9. November 2022.
Der geprüfte Jahresabschluss 2021 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 24. November 2022 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des
Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung gem.
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung
(Werkleitung und
Oberbürgermeister)
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss
für den EB 77 am 26. Juli 2022
- Behandlung im
Revisionsausschuss am 9. November 2022
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 24. November 2022
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen: siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH
Anlagen:
Anlage 1: EB77 Bilanz und GuV 2021
Anlage 2: EB77 Jahresabschluss 2021 mit Prüfbericht der Dr. Storg GmbH (für Mitglieder des Werkausschusses EB77 und des Stadtrats)