Die barrierefreie Querungshilfe in der Schallershofer Straße wird, wie im UVPA am 19.01.2021 beschlossen, umgesetzt.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.
Der Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Am 19.01.2021 wurde im UVPA die Planung der barrierefreien Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ und die Anmeldung der notwendigen Finanzmittel zum Haushalt einstimmig angenommen (613/049/2020). Der StBR Alterlangen hat daraufhin mit Antrag 074/2021 eine zunächst temporäre Umsetzung der Querungshilfe sowie einen Ortsbegehung mit relevanten Ortsvertreter*innen beantragt. Bei der Ortsbegehung solle geklärt werden, ob an dieser Stelle eine „große Lösung“ Abhilfe für Rad- und Fußverkehr schaffen kann. Dabei solle besonders die Radverkehrsverbindung zwischen Wiesengrund und Büchenbach (Siedlerstraße – Schallershofer Straße – Georg-Krauß-Straße) optimiert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die temporäre Umsetzung wurde von der Verwaltung nicht weiterverfolgt, da diese nicht barrierefrei umsetzbar gewesen und damit dem ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirates zuwidergelaufen wäre. Eine Ortsbegehung mit relevanten Interessensvertreter*innen fand am 14.06.2022 statt. Dabei kamen alle Anwesenden überein, dass die beiden angesprochenen Themenpunkte „barrierefreie Querungshilfe“ und „Radverkehrsverbindung zwischen Wiesengrund und Büchenbach“ nicht miteinander in Verbindung stehen, sondern einzeln betrachtet werden müssen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Ergebnis kamen die Teilnehmenden zu dem Schluss, dass die barrierefreie Querungshilfe, wie bereits vom UVPA beschlossen (Anlage 1), umgesetzt werden soll.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, direkte
Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als
umweltverträgliche Verkehrsarten
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
120.000,- € |
bei IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Planung barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße
Anlage 2 – Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen