Betreff
Neufassung der Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen sowie der dazugehörigen Gebührensatzung
Vorlage
30/046/2022
Aktenzeichen
III/30 - IV/42
Art
Beschlussvorlage

1.            Die Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom 24.07.2022, Anlage 1) wird
beschlossen.

2.            Die Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom 24.07.2022, Anlage 2) wird beschlossen.

 


Sowohl in der Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen als auch in der dazugehörigen Gebührensatzung sollen verschiedene Begrifflichkeiten geändert und dem modernen Sprachgebrauch angepasst werden. So soll in beiden Satzungen fortan zur Umsetzung einer gendergerechten Sprache vom Genderstern Gebrauch gemacht werden. Bei der Nennung von Geldbeträgen soll die Abkürzung „EUR“ durch die für Satzungen korrekte Schreibweise „Euro“ ersetzt werden. Zudem soll der Leseausweis in Bibliotheksausweis umbenannt werden.

 

Neben diesen rein formalen Änderungen sollen zudem folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen werden:

1.    Einführung der Möglichkeit einer Online-Anmeldung zur Nutzung der Stadtbibliothek

Das „Onlinezugangsgesetz“ macht unter anderem die Einführung eines „Onlineverfahrens“ zur Begründung eines Nutzungsverhältnisses erforderlich. Dieser gesetzlichen Anforderung soll fortan in § 3 der Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen Rechnung getragen werden.

2.    Ausleihe von anderen Gegenständen als von Medien:

Die Stadtbibliothek Erlangen ist offen für die Weiterentwicklung ihres Konzepts hin zu einer sog. „Bibliothek der Dinge“ wie sie bereits in anderen Städten existiert. Bereits jetzt können bei der Stadtbibliothek neben reinen Medien, wie Büchern, CDs, DVDs und Zeitschriften andere Gegenstände wie bspw. Tablets und E-Book-Reader entliehen werden. Diese Gegebenheit soll nun auch ausdrücklich in den Satzungen festgehalten und geregelt werden. So wird in den Satzungen fortan nicht mehr nur von „Medien“, sondern generell von „Leih-sachen“ gesprochen werden.

Ebenso wie die Medien sollen die Gegenstände gebührenfrei ausgeliehen werden können.

3.    Internetnutzung ausschließlich durch Ausweisinhaber*innen

Aus Gründen der Datensicherheit und zur Schaffung eines Anreizes zum Ausweiserwerb soll die Nutzung des Internets im Gebäude der Stadtbibliothek fortan nur noch Inhaber*innen eines Bibliotheksausweises offenstehen. Auf diese Weise werden auch die Arbeitsabläufe an der Ausleihtheke vereinfacht. So müssen dort zukünftig keine Kleinstbeträge mehr verbucht werden, die bei der Internetnutzung durch andere Personen bislang angefallen sind. Auch kann auf die Eingabe persönlicher Daten in eine zusätzliche Software durch Thekenkräfte bei jeder einzelnen Internet-Nutzung verzichtet werden.
Ein kurzes „Surfen“ an den Recherche-PCs („OPACS“) bleibt für alle Besucher*innen -auch ohne Bibliotheksausweis- weiterhin möglich.

4.    Straffung des Erinnerungsverfahrens und Vereinheitlichung der Säumnisgebühren auf niedrigem Niveau

Bisher wurden durch die Stadtbibliothek drei postalische Abgabeerinnerungen versandt, bevor es zum endgültigen Rückgabebescheid bzw. zur Rechnung kam. Dieses Verfahren erstreckte sich über mehr als 50 Tage. Der Aufwand für die Verwaltung war immens, die Kommunikation mit Nutzer*innen durch den langen Zeitverlauf mühsam und schwierig.
Die geplante Neuregelung soll die maximale Verfahrensdauer auf 40 Tage reduzieren.

Gleichzeitig soll im Bereich der Medien die Säumnisgebühr auf 10 Cent pro Kalendertag – ein Betrag, der bisher nur für Kindermedien galt – vereinheitlicht werden. Abweichend hiervon soll für die oft wertvollen Gegenstände (Tablets, E-Book-Reader etc.), wie auch weiterhin für DVDs und Blu-rays, eine Säumnisgebühr von 50 Cent pro Kalendertag erhoben werden.

5.    Abschaffung der Ausleihgebühr für DVDs

Dem weltweiten Trend der Verlagerung auf Streaming-Angebote im Film-Segment folgend wird auch die Stadtbibliothek für ihre Nutzer*innen in Zukunft das Streamingportal „Filmfriend“ gebührenfrei anbieten. Im Gleichlauf hierzu sollen auch für DVDs zukünftig keine Ausleihgebühren mehr erhoben werden. Um die Attraktivität des Bestands zu sichern, ist allerdings auch weiterhin der Einkauf/das Vorhalten aktueller „Film-Blockbuster“ auf DVD geplant.

6.    Erhöhung der Bearbeitungsgebühren:

Bisher wurden für notwendige Melderegisternachforschungen (veranlasst durch unterlassene Mitteilung veränderter persönlicher Daten) lediglich 2,50 Euro verlangt, für Reparaturen 2,- Euro, für die Einarbeitung von Medien 2,50 Euro sowie -für den Verwaltungsaufwand bei Bescheiden und Rechnungen- Bearbeitungsgebühren zwischen 1,50 Euro und 4,50 Euro.
Angesichts realer Personalkosten von ca. 50,- Euro pro Arbeitsstunde und stetig steigender Materialkosten (Reparatur, Einarbeitung) sind diese, seit vielen Jahren konstant gebliebenen Beträge, nicht mehr annähernd kostendeckend. Die geplante Erhöhung der Gebühren soll zu einer weitergehenden Kostendeckung des Verwaltungsaufwands beitragen. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebühren findet sich in Anlage 3.

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz:


Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 24.07.2022

Anlage 2 – Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 24.07.2022

Anlage 3 – Gegenüberstellung der geänderten Gebühren