1.
Die
Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom 24.07.2022, Anlage 1)
wird
beschlossen.
2.
Die
Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom
24.07.2022, Anlage 2) wird beschlossen.
Sowohl in der
Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen als auch in der dazugehörigen
Gebührensatzung sollen verschiedene Begrifflichkeiten geändert und dem modernen
Sprachgebrauch angepasst werden. So soll in beiden Satzungen fortan zur
Umsetzung einer gendergerechten Sprache vom Genderstern Gebrauch gemacht
werden. Bei der Nennung von Geldbeträgen soll die Abkürzung „EUR“ durch die für
Satzungen korrekte Schreibweise „Euro“ ersetzt werden. Zudem soll der
Leseausweis in Bibliotheksausweis umbenannt werden.
Neben diesen rein formalen Änderungen sollen zudem folgende inhaltliche
Änderungen vorgenommen werden:
1. Einführung der Möglichkeit einer
Online-Anmeldung zur Nutzung der Stadtbibliothek
Das „Onlinezugangsgesetz“ macht unter anderem die Einführung eines
„Onlineverfahrens“ zur Begründung eines Nutzungsverhältnisses erforderlich.
Dieser gesetzlichen Anforderung soll fortan in § 3 der Satzung für die
Stadtbibliothek Erlangen Rechnung getragen werden.
2. Ausleihe von anderen Gegenständen als
von Medien:
Die Stadtbibliothek
Erlangen ist offen für die Weiterentwicklung ihres Konzepts hin zu einer sog.
„Bibliothek der Dinge“ wie sie bereits in anderen Städten existiert. Bereits
jetzt können bei der Stadtbibliothek neben reinen Medien, wie Büchern, CDs,
DVDs und Zeitschriften andere Gegenstände wie bspw. Tablets und E-Book-Reader
entliehen werden. Diese Gegebenheit soll nun auch ausdrücklich in den Satzungen
festgehalten und geregelt werden. So wird in den Satzungen fortan nicht mehr
nur von „Medien“, sondern generell von „Leih-sachen“ gesprochen werden.
Ebenso wie die Medien sollen die Gegenstände gebührenfrei
ausgeliehen werden können.
3. Internetnutzung ausschließlich durch
Ausweisinhaber*innen
Aus Gründen der
Datensicherheit und zur Schaffung eines Anreizes zum Ausweiserwerb soll die
Nutzung des Internets im Gebäude der Stadtbibliothek fortan nur noch
Inhaber*innen eines Bibliotheksausweises offenstehen. Auf diese Weise werden
auch die Arbeitsabläufe an der Ausleihtheke vereinfacht. So müssen dort
zukünftig keine Kleinstbeträge mehr verbucht werden, die bei der
Internetnutzung durch andere Personen bislang angefallen sind. Auch kann auf
die Eingabe persönlicher Daten in eine zusätzliche Software durch Thekenkräfte
bei jeder einzelnen Internet-Nutzung verzichtet werden.
Ein kurzes „Surfen“ an den Recherche-PCs („OPACS“) bleibt für alle
Besucher*innen -auch ohne Bibliotheksausweis- weiterhin möglich.
4. Straffung des Erinnerungsverfahrens und
Vereinheitlichung der Säumnisgebühren auf niedrigem Niveau
Bisher wurden durch die Stadtbibliothek drei postalische Abgabeerinnerungen
versandt, bevor es zum endgültigen Rückgabebescheid bzw. zur Rechnung kam.
Dieses Verfahren erstreckte sich über mehr als 50 Tage. Der Aufwand für die
Verwaltung war immens, die Kommunikation mit Nutzer*innen durch den langen
Zeitverlauf mühsam und schwierig.
Die geplante Neuregelung soll die maximale Verfahrensdauer auf 40 Tage
reduzieren.
Gleichzeitig soll im Bereich der Medien die Säumnisgebühr
auf 10 Cent pro Kalendertag – ein Betrag, der bisher nur für Kindermedien galt
– vereinheitlicht werden. Abweichend hiervon soll für die oft wertvollen
Gegenstände (Tablets, E-Book-Reader etc.), wie auch weiterhin für DVDs und
Blu-rays, eine Säumnisgebühr von 50 Cent pro Kalendertag erhoben werden.
5. Abschaffung der Ausleihgebühr für DVDs
Dem weltweiten Trend
der Verlagerung auf Streaming-Angebote im Film-Segment folgend wird auch die
Stadtbibliothek für ihre Nutzer*innen in Zukunft das Streamingportal
„Filmfriend“ gebührenfrei anbieten. Im Gleichlauf hierzu sollen auch für DVDs
zukünftig keine Ausleihgebühren mehr erhoben werden. Um die Attraktivität des
Bestands zu sichern, ist allerdings auch weiterhin der Einkauf/das Vorhalten
aktueller „Film-Blockbuster“ auf DVD geplant.
6. Erhöhung der Bearbeitungsgebühren:
Bisher wurden für notwendige Melderegisternachforschungen (veranlasst durch
unterlassene Mitteilung veränderter persönlicher Daten) lediglich 2,50 Euro
verlangt, für Reparaturen 2,- Euro, für die Einarbeitung von Medien 2,50 Euro
sowie -für den Verwaltungsaufwand bei Bescheiden und Rechnungen-
Bearbeitungsgebühren zwischen 1,50 Euro und 4,50 Euro.
Angesichts realer Personalkosten von ca. 50,- Euro pro Arbeitsstunde und stetig
steigender Materialkosten (Reparatur, Einarbeitung) sind diese, seit vielen
Jahren konstant gebliebenen Beträge, nicht mehr annähernd kostendeckend. Die
geplante Erhöhung der Gebühren soll zu einer weitergehenden Kostendeckung des
Verwaltungsaufwands beitragen. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der
neuen Gebühren findet sich in Anlage 3.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Satzung
für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 24.07.2022
Anlage 2 – Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 24.07.2022
Anlage 3 – Gegenüberstellung der geänderten Gebühren