Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verfahren für die Vergabe von Planungsleistungen und Planungsdialog für den „Freiraum Neue Mitte“ in Büchenbach-Nord durchzuführen. Grundlage bildet die Aufgabenbeschreibung (Anlage 1).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im
ISEK Büchenbach-Nord 2035 wird die Neuordnung und Umgestaltung des Zentrums von
Büchenbach-Nord als „Neue Mitte“ erörtert und als eine von drei
Schlüsselmaßnahmen für die positive Entwicklung des Stadterneuerungsgebietes
identifiziert. (Siehe 610.3/024/2021)
Bereits
während des ISEK-Prozesses war die Vorbereitung einer „Planungswerkstatt“ für
den „Freiraum Neue Mitte“ Büchenbach-Nord geplant. Das Konzept (siehe
610.3/009/2020) für die Planungswerkstatt wurde aufgrund der planerischen
Rahmenbedingungen der Bauvorhaben im Umfeld vereinfacht und inhaltlich
angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen eines VgV-Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architektur/ Stadtplanung) gefunden werden, das grundlegende planerische Lösungen für den „Freiraum Neue Mitte“ Büchenbach-Nord im Dialog mit interessierten Bewohnenden, Stadtteilakteuren, Verwaltung und politischen Gremien erarbeitet.
Die
Leistungen umfassen einerseits den Planungsdialog sowie die notwendigen
konzeptionellen Planungsleistungen für den „Freiraum Neue Mitte“ (in Anlehnung
an Leistungsphase 1 u. 2 HOAI).
Der
Planungsumgriff umschließt die Büchenbacher Anlage, den Parkplatz Odenwaldallee
sowie erforderliche Anknüpfungsbereiche.
Die genaue Aufgabenbeschreibung und der Planungsumgriff können der Anlage 1 bzw. 2 entnommen werden.
Die
Planung soll folgende Ziele verfolgen (Konkretisierung siehe Anlage 1):
-
Aufwertung
und Verknüpfung der Freiräume
-
Schaffen
von Räumen für Aufenthalt, Bewegung und Begegnung
-
Berücksichtigung
aller Verkehrsarten, einschließlich zugehöriger Mobilitätskonzepte (z.B. ÖPNV)
-
Berücksichtigung
Barrierefreiheit und Sicherheit
-
Berücksichtigung
Klimaschutz und Klimaanpassung/ Lebensräume für Flora und Fauna
-
Einbeziehung
der aktuellen Planungen und die Reihenfolge ihrer Umsetzung
-
Erarbeitung
der Planung in einem konstruktiven Dialog mit den Bewohnenden,
Stadtteilakteuren, Verwaltung; Erörterung politische Gremien
Bei
der Aufgabenbeschreibung sind die Ergebnisse aus dem ISEK-Prozess,
insbesondere der Winterwerkstatt im Januar 2020 eingeflossen - ebenso die
Anregungen des Stadtrats zum Beschluss der Planungswerkstatt am 22.09.2020.
Im Rahmen des VgV-Verfahrens „Wettbewerblicher Dialog“ werden die Leistungen und der Planungsumgriff nochmals konkretisiert und geschärft.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Folgende Zeitschiene wird für die Durchführung von VgV-Verfahren und Planungswerkstatt einschließlich Prozess und Planungsdialog grob angesetzt:
Zeitschiene |
VgV-Verfahren/
Planungswerkstatt |
Verwaltung
und städt. Gremien |
Stadtteil-
bzw. Bürgerbeteiligung/ Sonstiges |
3. KVJ 22 |
Vorbereitung und Durchführung VGV- Verfahren |
UVPA-Beschluss sowie Vergabe Betreuung VGV-Verfahren |
Information bzw. Erörterung öffentliche
Infoveranstaltung Bebauungsplanverfahren Nr. 199 (12.07.) und 3. öffentliches
Stadtteil-Forum Büchenbach-Nord 2035; möglicherweise Open-Air-Kino, Artist
Residency-Projektes Triology 56nord (Kunstpalais, Kulturamt) am Parkplatz
Odenwaldallee (10.09. oder 11.09.) |
4. KVJ 22/ 1. KVJ 23 |
Abschluss VGV-Verfahren |
Abstimmung Lenkungsgruppe „Sozialer Zusammenhalt“
Büchenbach-Nord |
Öffentlicher Infostand am Versorgungszentrum
Büchenbacher Anlage geplant |
1. KVJ 23 |
Planungsbeginn Planungswerkstatt |
UVPA-Vergabebeschluss und Auftragsvergabe |
Begleitender Planungsdialog |
4. KVJ 23 |
Abschluss Planungswerkstatt |
|
|
Auftragswert und Begründung VgV-Verfahren:
Da der geschätzte Auftragswert für die Gesamtmaßnahme „Freiraum Neue Mitte“ in jedem Fall über dem aktuell geltenden Schwellenwert liegen wird, ist eine EU-weite Ausschreibung der Leistungen nach VgV erforderlich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* (Ziel:
Entsiegelung und ggf. Begrünung von Flächen)
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die notwendigen Mittel sind im Budget von Amt 61vorhanden.Bei der Regierung von Mittelfranken wurde die Maßnahme entsprechend im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für das Jahr 2022 angemeldet.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 200.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. -
bzw. im Budget auf Kst 610390/ KTr 51100010 „Verschlagwortung Bü Nord“
sind nicht vorhanden
Anlage 1:
Aufgabenbeschreibung
Anlage 2: Planungsumgriff