1. Der Planung der barrierefreien Querungshilfe an der
Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße wird zugestimmt
(siehe Anlage 3).
2. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.
3. Die Anträge 091/2021 und 083/2022 sind bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtverwaltung hat sowohl in der eingebrachten UVPA-Vorlage (vgl. 613/064/2021), als auch in der Stellungnahme an den OBR Frauenaurach vom 25.06.2021 (s. Anlage 1) dargestellt, warum eine barrierefreie Querungshilfe in der Brückenstraße eine zielführende Lösung ist. Zur Klärung hat es zudem einen Ortstermin am 08.09.2021 gegeben. Der Ortsbeirat hat daraufhin in seiner Sitzung über den Termin berichtet und ein Meinungsbild abgefragt. Das Ergebnis liegt in Form des Antrages 083/2022 vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Befürchtungen des OBR Frauenaurach sind fachlich nicht nachvollziehbar. Im Rahmen der Planung wurde von der Verwaltung die Auswirkungen der Querungshilfe auf den aus der Brückenstraße ausfahrenden Verkehr bereits sorgfältig geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit nach wie vor gegeben ist (s. Anlage 2).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung lehnt aufgrund der eindeutigen fachlichen Bewertung der Maßnahme eine temporäre und damit nicht barrierefreie Ausführung ab. Ein Probebetrieb samt Verkehrserhebung ist zudem aufgrund der personellen Situation nicht leistbar. Die Verwaltung empfiehlt daher die barrierefreie Querungshilfe wie geplant umzusetzen (s. Anlage 3).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des
ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 75.000,- |
bei IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahme der Mobilitätsplanung zum TOP 4: Querungshilfe Brückenstraße der 1. Sitzung des OBR Frauenaurach vom 24. März 2021
Anlage 2 – Leistungsfähigkeitsberechnung
Anlage 3 – Planung barrierefreie Querungshilfe
Anlage 4 – Antrag 091/2021 des Ortsbeirates Frauenaurach
Anlage 5 – Antrag 083/2022 des Ortsbeirates Frauenaurach