1. Der Planung der barrierefreien Querungshilfe an der Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße wird zugestimmt (siehe Anlage 3).

 

2. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.

 

3. Die Anträge 091/2021 und 083/2022 sind bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadtverwaltung hat sowohl in der eingebrachten UVPA-Vorlage (vgl. 613/064/2021), als auch in der Stellungnahme an den OBR Frauenaurach vom 25.06.2021 (s. Anlage 1) dargestellt, warum eine barrierefreie Querungshilfe in der Brückenstraße eine zielführende Lösung ist. Zur Klärung hat es zudem einen Ortstermin am 08.09.2021 gegeben. Der Ortsbeirat hat daraufhin in seiner Sitzung über den Termin berichtet und ein Meinungsbild abgefragt. Das Ergebnis liegt in Form des Antrages 083/2022 vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Befürchtungen des OBR Frauenaurach sind fachlich nicht nachvollziehbar. Im Rahmen der Planung wurde von der Verwaltung die Auswirkungen der Querungshilfe auf den aus der Brückenstraße ausfahrenden Verkehr bereits sorgfältig geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit nach wie vor gegeben ist (s. Anlage 2).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung lehnt aufgrund der eindeutigen fachlichen Bewertung der Maßnahme eine temporäre und damit nicht barrierefreie Ausführung ab. Ein Probebetrieb samt Verkehrserhebung ist zudem aufgrund der personellen Situation nicht leistbar. Die Verwaltung empfiehlt daher die barrierefreie Querungshilfe wie geplant umzusetzen (s. Anlage 3).

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*, Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

75.000,-

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Stellungnahme der Mobilitätsplanung zum TOP 4: Querungshilfe Brückenstraße der 1. Sitzung des OBR Frauenaurach vom 24. März 2021

Anlage 2 – Leistungsfähigkeitsberechnung

Anlage 3 – Planung barrierefreie Querungshilfe

Anlage 4 – Antrag 091/2021 des Ortsbeirates Frauenaurach

Anlage 5 – Antrag 083/2022 des Ortsbeirates Frauenaurach