1. Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten. Der
Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 – Südliche Sieboldstraße –
der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der
Fassung vom 22.02.2022 wird entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 26.07.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet wurde bislang
vollständig gewerblich genutzt. Nach Abbruch der Bestandsgebäude soll das Areal
städtebaulich neu geordnet werden.
Um ein verträgliches Konzept zu
entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher
Realisierungswettbewerb für die zukünftige Neubebauung durch die
Vorhabenträgerin stattgefunden.
Ziel dieser Planung ist die
Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen und gewerblichen, sozialen und
kulturellen Nutzungen in den Erdgeschossen. Der geltende rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 330 setzt auf dieser Fläche u.a. ein Kerngebiet fest. Durch
die Änderung des Bebauungsplans Nr. 330 kann das benötigte Baurecht zur
Entwicklung eines gemischt genutzten innerstädtischen Viertels sowie eine
angemessene Dichte und Höhenentwicklung ermöglicht werden. Hierdurch wird ein
Beitrag zur Gewährleistung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung
und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie als Maßnahme der
Innenentwicklung der sparsame Umgang mit Grund und Boden geleistet.
Aussagen zur Widmung des
öffentlichen Straßenraumes werden in der Sieboldstraße (Verkehrsberuhigter
Bereich oder Fußgängerzone) im weiteren Planungsprozess der StUB-Planung
konkretisiert. Eine Bevorrechtigung in Rad- und Fußbereich ist im Nachgang zum
jetzigen BPlan möglich.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 1063, 1063/2, 1064, 1065, 1067 und 1059/3, Gem. Erlangen, vollständig, sowie in Teilflächen die Flurstücke Fl.Nrn. 1762/2, 1069/2 und 1077/8 Gem. Erlangen. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,3 ha (siehe Anlage 2).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die künftige Art der baulichen Nutzung steht der Darstellung des Flächennutzungsplans nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der derzeitige rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 330 aus dem Jahr 1985 wird durch das 1. Deckblatt vollständig ersetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 330 – Südliche Sieboldstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Billigung
Der Stadtrat hat am 23.02.2022 den Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 in der Fassung vom 22.02.2022 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 wurde mit Begründung in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde 1 Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben, die in Anlage 1 behandelt wird.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.03.2022 von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 13 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 26.07.2022 als Satzung beschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
· In der Begründung wurde die Angabe zum fachgerechten Bodenaufbau an die textliche Festsetzung Nr. 8.2 angepasst.
· Der Freiflächengestaltungsplan als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan hat einen Gebäudezugang nicht korrekt dargestellt. Der Plan wurde angepasst. Die Änderung ist nur redaktioneller Natur, da die Inhalte des Freiflächengestaltungsplans bereits in den Bebauungsplan überführt waren und sich hieraus nur eine redaktionelle Änderung einer Anlage ergibt.
Der ZV StUB ist in dem Verfahren beteiligt worden und seine Stellungnahme ist in Anlage 1 zu ersehen.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen ebenso allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 26.07.2022 als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in
der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Prüfung der Stellungnahmen mit
Ergebnis
Anlage 2 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 Übersicht Verfahrensstand