Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen vom 27.07.2021 und 26.10.2021 zu den öffentlichen Straßenräumen in der Housing Area werden zur Kenntnis genommen.
Der vorliegenden Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) zur Neugestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfs die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen und die Umsetzung vorzubereiten.
Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel i.H.v. 500.000 € für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Housing Area befindet sich im Stadterneuerungsgebiet Erlangen-Südost. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen-Südost definiert das Projekt „Modernisierung, neuer Wohnraum und Wohnumfeldverbesserung Housing‐Area“ als eines der wichtigen Schlüsselprojekte im Handlungsfeld Gebäude und Wohnen. Ein Großteil der Hochbauarbeiten und der dazugehörigen Freianlagen sind bereits abgeschlossen.
Die vorhandenen Straßenquerschnitte sind nicht mehr zeitgemäß. Durch eine bedarfsgerechte Zonierung und Ausstattung der vorhandenen Flächen für alle Verkehrsarten, jedoch vor allem für Fußgänger und Radfahrer und unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Klimaanpassung (Begrünung, Entsiegelung etc.) Nachhaltigkeit und Beleuchtung soll hier eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität erreicht werden.
Die Befestigung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff der Housing Area, speziell der Johann-Kalb- und Schenkstraße, weist bereits eine sehr lange Nutzungsdauer auf. Wenn auch die Belange der Verkehrssicherheit noch gewährleistet sind, sind alters- und nutzungsbedingte Schäden in Form von Rissen, Unebenheiten und dergleichen im erheblichen Maße vorhanden. Der bereits daraus resultierende Bedarf der grundsätzlichen Erneuerung wird verstärkt durch die Inanspruchnahme der Verkehrsflächen für den Baustellenverkehr der seit geraumer Zeit stattfindenden Hochbautätigkeiten seitens der GEWOBAU. Die Beleuchtungsanlage ist in einem überalterten und schadensanfälligen Zustand. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist zwingend eine Erneuerung der Anlage erforderlich.
Zur Aufwertung des Wohnumfeldes in der Housing Area muss nach der Fertigstellung der privaten Freiflächen der GEWOBAU, auch eine Anpassung und Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen.
Übergeordnetes Ziel ist es, den Straßenraum in der Housing Area zu einem hochwertigen und attraktiven öffentlichen Raum umzugestalten. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Themen Umwelt und Mobilität, Wohnen und Wohnumfeld, Beteiligung sowie Nachhaltigkeit gelegt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung
erstellt auf der Grundlage des Vorentwurfs sowie der Projektbeschreibung die
Entwurfsplanung und bereitet die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der
Bauleistung vor.
Die Vorplanung zur
Neugestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area stellt den
aktuellen Planungsstand dar. Detaillierte Angaben zu den funktionalen und
gestalterischen Grundzügen des Straßenraums sind den Anlagen zu entnehmen.
Die Planung dient
als Vorbereitung für die Entwurfsplanung und stellt ein erstes Planungskonzept
dar. Die Konkretisierung und die Klärung von Detailfragen sind im Weiteren
Aufgaben der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Somit gehen in der Regel mit der
Zunahme der Planungstiefe auch noch weitere Anpassungen der Planung einher.
Dies kann z.B. die Lage der Baumstandorte, die Standpunkte der
Straßenbeleuchtung, aber auch Anpassungen bei der Materialwahl betreffen.
Für die Realisierung der Planung sind Grundstücksübertragungen erforderlich. Erste Abstim-
mungsgespräche mit der GEWOBAU haben bereits stattgefunden.
Erschließungsbeiträge nach dem BayKAG (Bay.
Kommunalabgabengesetz) sind aufgrund fehlender Voraussetzungen derzeit nicht zu
erheben.
Beschreibung der Planung:
Bei einer zeitgemäßen
Straßenraumgestaltung ist es wichtig, die Straße als öffentlichen Raum für alle
Verkehrsteilnehmer zu gestalten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und die
Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der
Straßenraum im Sinne der Nachhaltigkeit zu betrachten. Hierzu zählen zum
Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas, zur Regenwasserrückhaltung
und die Vermeidung von Überhitzung. Dies
ermöglicht, die Stadt und den Straßenraum lebendig zu halten und zukunftsfähig
zu machen.
Unter Berücksichtigung
der Ergebnisse aus den durchgeführten Bürgerbeteiligungen und den vorgegebenen
Planungszielen entsteht die Grundidee eines durchgrünten, verkehrsberuhigten
Bereichs mit hoher Aufenthaltsqualität. Damit dieser funktioniert, müssen sich
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt im Straßenraum bewegen können.
Einschränkungen für die Gliederung des neuen Straßenraumes bestehen durch die
vielen (Feuerwehr-)Ausfahrten und Zugänge zu den Gebäuden.
Als bauliche Maßnahmen
zur Geschwindigkeitsreduzierung sind zum einen Verschwenkungen, zum anderen
wechselnde Breiten, die den Begegnungsverkehr auf einzelne Bereiche
beschränken, sowie eine Pflasterung der Verkehrsflächen vorgesehen.
Als Belag findet sich im gesamten
Straßenraum Betonpflaster im Wilden Verband (Limes-Verband). Das
Pflaster betont die Funktion eines gleichberechtigen Straßenraums für alle
Verkehrsteilnehmer und sorgt für eine Erhöhung der Attraktivität und
Aufenthaltsqualität. Die gesamten Flächen im Straßenraum sind niveaugleich
ausgebildet, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Seitens des Straßenbaulastträgers wird
die Vielzahl der, z.T. aber nur geringfügig unterschiedlichen
Pflastermaterialien kritisch gesehen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass der Betrieb und Unterhalt der Pflasterflächen nur im Rahmen
von „Asphaltflicken“ möglich ist, da eine zusätzliche Lagerhaltung über die
bereits jetzt ausgeschöpfte Kapazität hinaus ausgeschlossen ist. Jegliche
Aufgrabungen oder Schäden werden bis zum Zeitpunkt einer mengenmäßig vertretbaren
Materialbeschaffung provisorisch mit Asphalt geschlossen.
Eine weitere Maßnahme
zur Verkehrsberuhigung ist die Ausbildung der Schenkstraße im Bereich vor der
Georg-Zahn-Schule als Einbahnstraße mit entgegenkommenden Fahrradverkehr.
Besonders wichtig ist hier zusätzlich die Berücksichtigung der Bushaltestelle
für die Kleinbusse der Georg-Zahn-Schule.
Die Planung sieht
großzügige, zusammenhängende Grünflächen vor. Zur Erschließung der Grünflächen
und der Sitzmöglichkeiten durchziehen untergeordnete, asphaltierte Fußwege
diese Bereiche. Die Wahl des Belags (Asphalt) orientiert sich an der
Materialität der Innenhöfe der GEWOBAU und sorgt somit für eine Verbindung der
privaten Flächen der GEWOBAU und dem öffentlichen Straßenraum.
Durch die zahlreichen
Bestandsleitungen sind die Möglichkeiten für Baumstandorte sehr begrenzt.
Dennoch sollen nach derzeitigem Planungsstand ca. 35 neue Baumpflanzungen
realisiert werden. Zusätzlich entstehen Grünflächen mit Sträuchern,
Bodendeckern, Staudenpflanzungen, Blühwiesen oder Landschaftsrasen.
Eine Vollversickerung
des Oberflächenwassers im Sinne des Schwammstadtprinzips ist laut
Bodengutachten nicht möglich. Gemäß dem vorliegenden Gutachten wird der
vorhandene Untergrund als nicht versickerungsfähig eingestuft. Trotzdem wird im
weiteren Planungsverlauf untersucht ob Teilversickerungen von Oberflächenwasser
im Bereich der Vegetationsflächen im Rahmen der technischen und geologischen
Gegebenheiten möglich und sinnvoll sind.
Um den Suchverkehr zu
minimieren, stehen je Straßenzug nur drei Kurzparker-Parkplätze und ein
Behindertenparkplatz zur Verfügung. In der Johann-Kalb-Straße Richtung
Quendelweg sind weitere sieben Parkplätze eingeplant. Zusätzlich weist ein
Mobilpunkt auf den Carsharing-Standplatz hin, der mit neuen
Fahrradabstellplätzen in der Nähe an Attraktivität gewinnt.
Entlang der gesamten Straßenzüge erhöhen zahlreiche
Sitzelemente die Aufenthaltsqualität sowohl in den Grünflächen, als auch im
Straßenraum. Bei der Auswahl der Elemente wird auf generationenübergreifendes
Mobiliar geachtet werden. Zudem sind für Rollstühle, Kinderwägen, und ähnliches
freie Flächen bei den Sitzelementen eingeplant. Zum Teil fungieren einzelne
Möblierungselementen zusätzlich auch als Schutz vor Überfahrung der Grünflächen.
Barrierefreiheit:
Es wird auf die Grundproblematik bei der Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche verwiesen: Diese Konzepte stellen Blinde und Sehbehinderte vor besondere Herausforderungen, da häufig weder eine grade Wegführung, noch tastbare Haus- oder Bordsteinkanten existieren, durch die eine klare Orientierung (Wegführung, Straßeneinmündungen, Querungen) möglich ist. Diese Thematik ist ein deutschlandweites Grundproblem. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung liegen noch keine etablierten Leitfäden und Standards für öffentliche Räume vor, die eine gänzlich barrierefreie Nutzung solcher Areale für Blinde und Sehbehinderte erleichtern bzw. gänzlich barrierefreie Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen. Ein Konsens zwischen nachhaltiger Stadtplanung (Klimafreundlichkeit, alternative Mobilitätsplanung) einerseits und Barrierefreiheit für Blinde andererseits ist nach derzeitigem Kenntnisstand immer noch Gegenstand eines Aushandlungsprozesses zwischen den Betroffenenorganisationen. Vor diesem Hintergrund gilt es nun für die Stadtverwaltung Erlangen, im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess einen Umgang mit den bestehenden Barrieren zu finden, wobei eine bestmögliche Gewährleitung von Barrierefreiheit im Sinne der Inklusion Planungsziel sein sollte. Aufgrund dieser komplexen Gesamtsituation ist eine Beteiligung der Inklusionsbeauftragten der Stadt Erlangen und dem Bayerischen Blindenbund, als beratende Betroffenenvertretung, vorzusehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Erste Bürger*innenbeteiligung (27.07.2021)
Am 27. Juli 2021 wurden im Rahmen
der Bürger*innenbeteiligung „Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume im
Bereich der Housing Area“ die Anwohner*innen und Vertreter*innen der
anliegenden Institutionen und Einrichtungen in das Stadtteilhaus „Treffpunkt
Röthelheimpark“ eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung war es, noch bevor
konkrete Entwürfe entstehen, die Bürger*innen nach Ideen zur Gestaltung des
öffentlichen Straßenraumes zu befragen.
Anwesend waren ca. 20 Teilnehmer*innen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld. Es wurden zahlreiche Anregungen zu den Themenbereichen „Aufenthalt und Grün“ und „Mobilität und Sicherheit“ gesammelt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die grundsätzliche Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums von einem Großteil der Anwesenden begrüßt wurde. Besondere Schwerpunkte zeigten sich in den Bereichen Barrierefreiheit, Schaffung von Grünflächen, Entschleunigung des Durchgangsverkehrs und Reduzierung des Parkdrucks durch Fremdparker.
Zweite Bürger*innenbeteiligung (26.10.2021)
Wie schon zur ersten Bürger*innenbeteiligung am 27.07. kamen auch zur zweiten Beteiligung am 26.10.2021 engagierte Anwohner*innen zusammen, um sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und auszutauschen. Diesmal fand die Veranstaltung in der Aula der Georg-Zahn-Schule statt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Bürger*innenbeteiligung wurden vom Planungsbüro zwei Planungsvarianten entwickelt und vorgestellt. Zum einen handelte es sich um das Konzept „Gleichberechtigter Straßenraum“ und die Ausbildung eines verkehrsberuhigten Bereichs, zum anderen um die Variante „Geregelter Straßenraum“ und dem Ansatz der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einer damit einhergehenden Trennung der Verkehrsströme. Nach der Vorstellung der Varianten, wurde Bürger*innen die Möglichkeit gegeben die Varianten zu diskutieren und weitere Ideen einzubringen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die anwesenden Bürger*innen die Variante „Gleichberechtigter Straßenraum“ begrüßen und sich eine Weiterentwicklung der vorliegenden Planung mit verschiedenen Ergänzungen wünschen. So steht ein möglichst grüner und klimaangepasster Straßenraum mit hoher Aufenthaltsqualität im Vordergrund.
Allgemeiner Planungsprozess
Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen und in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachämtern wurde die Planung fortlaufend weiterentwickelt und optimiert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Visualisierung der Planung wurde zusätzlich eine Animation des Straßenraums in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde in einer abschließenden Ämterrunde vorgestellt und diskutiert. Anschließend wurden die Planunterlagen (vgl. Anlage), der Erläuterungsbericht (vgl. Anlage), und die Animation fertiggestellt.
Die Animation und die Dokumentationen der beiden Bürgerbeteiligungen können für einen befristeten Zeitraum unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://secl-er.kommunalbit.de/public/download-shares/cbNWcGlg0sUNxlYOIE7wZ0B2rCT7R1qX
Weiteres Vorgehen:
Das weitere Vorgehen ist in Abhängigkeit der personellen Auslastung und der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel wie folgt vorgesehen:
-
Entwurfs-
und Ausführungsplanung (2022 - 2023)
-
Baudurchführung,
voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten (2023 - 2025)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden gemäß der Kostenschätzung aktuell wie folgt
veranschlagt:
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.920.000 € |
bei IPNr.: 541S.25 „Housing Area, Straßenumgestaltung“ |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
1.752.000 € |
Ggf. erwartete Einnahmen aus der
Städtebauförderung (ca. 60 %) |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind derzeit gem. Investitionsprogramm zum HH2022 auf IvP-Nr. 541S.25 „Housing Area, Straßenumgestaltung“ wie folgt vorgesehen:
- 2022: 0 € (zzgl. VE für 2023 in Höhe von 500.000 €)
- 2023: 500.000 €
- 2024: 1.550.000 €
- 2025: 400.000 €
Aufgrund der aktuellen Kostenschätzung sind die zusätzlich notwendigen Finanzmittel i.H.v. 500.000 € für die mittelfristige Finanzplanung bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: 2022-04-06_Erlaeuterungsbericht
Anlage 2: 2022-04-06_Vorentwurf_DINA4
Anlage 3: 2022-04-06_Vorentwurf mit
Leitungen_DINA4