Betreff
Erlangen-Südost; hier: Beschluss der Vorentwurfsplanung “Öffentliche Straßenräume in der Housing Area“
Vorlage
610.3/045/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen vom 27.07.2021 und 26.10.2021 zu den öffentlichen Straßenräumen in der Housing Area werden zur Kenntnis genommen.

 

Der vorliegenden Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) zur Neugestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfs die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen und die Umsetzung vorzubereiten.

 

Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel i.H.v. 500.000 € für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Housing Area befindet sich im Stadterneuerungsgebiet Erlangen-Südost. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen-Südost definiert das Projekt „Modernisierung, neuer Wohnraum und Wohnumfeldverbesserung HousingArea“ als eines der wichtigen Schlüsselprojekte im Handlungsfeld Gebäude und Wohnen. Ein Großteil der Hochbauarbeiten und der dazugehörigen Freianlagen sind bereits abgeschlossen.

Die vorhandenen Straßenquerschnitte sind nicht mehr zeitgemäß. Durch eine bedarfsgerechte Zonierung und Ausstattung der vorhandenen Flächen für alle Verkehrsarten, jedoch vor allem für Fußgänger und Radfahrer und unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Klimaanpassung (Begrünung, Entsiegelung etc.) Nachhaltigkeit und Beleuchtung soll hier eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität erreicht werden.

Die Befestigung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff der Housing Area, speziell der Johann-Kalb- und Schenkstraße, weist bereits eine sehr lange Nutzungsdauer auf. Wenn auch die Belange der Verkehrssicherheit noch gewährleistet sind, sind alters- und nutzungsbedingte Schäden in Form von Rissen, Unebenheiten und dergleichen im erheblichen Maße vorhanden. Der bereits daraus resultierende Bedarf der grundsätzlichen Erneuerung wird verstärkt durch die Inanspruchnahme der Verkehrsflächen für den Baustellenverkehr der seit geraumer Zeit stattfindenden Hochbautätigkeiten seitens der GEWOBAU. Die Beleuchtungsanlage ist in einem überalterten und schadensanfälligen Zustand. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist zwingend eine Erneuerung der Anlage erforderlich.

Zur Aufwertung des Wohnumfeldes in der Housing Area muss nach der Fertigstellung der privaten Freiflächen der GEWOBAU, auch eine Anpassung und Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen.

Übergeordnetes Ziel ist es, den Straßenraum in der Housing Area zu einem hochwertigen und attraktiven öffentlichen Raum umzugestalten. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Themen Umwelt und Mobilität, Wohnen und Wohnumfeld, Beteiligung sowie Nachhaltigkeit gelegt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung erstellt auf der Grundlage des Vorentwurfs sowie der Projektbeschreibung die Entwurfsplanung und bereitet die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistung vor.

 

Die Vorplanung zur Neugestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area stellt den aktuellen Planungsstand dar. Detaillierte Angaben zu den funktionalen und gestalterischen Grundzügen des Straßenraums sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Planung dient als Vorbereitung für die Entwurfsplanung und stellt ein erstes Planungskonzept dar. Die Konkretisierung und die Klärung von Detailfragen sind im Weiteren Aufgaben der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Somit gehen in der Regel mit der Zunahme der Planungstiefe auch noch weitere Anpassungen der Planung einher. Dies kann z.B. die Lage der Baumstandorte, die Standpunkte der Straßenbeleuchtung, aber auch Anpassungen bei der Materialwahl betreffen.

 

Für die Realisierung der Planung sind Grundstücksübertragungen erforderlich. Erste Abstim-

mungsgespräche mit der GEWOBAU haben bereits stattgefunden.

 

Erschließungsbeiträge nach dem BayKAG (Bay. Kommunalabgabengesetz) sind aufgrund fehlender Voraussetzungen derzeit nicht zu erheben.

 

Beschreibung der Planung:

Bei einer zeitgemäßen Straßenraumgestaltung ist es wichtig, die Straße als öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer zu gestalten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und die Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der Straßenraum im Sinne der Nachhaltigkeit zu betrachten. Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas, zur Regenwasserrückhaltung und die Vermeidung von Überhitzung. Dies ermöglicht, die Stadt und den Straßenraum lebendig zu halten und zukunftsfähig zu machen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den durchgeführten Bürgerbeteiligungen und den vorgegebenen Planungszielen entsteht die Grundidee eines durchgrünten, verkehrsberuhigten Bereichs mit hoher Aufenthaltsqualität. Damit dieser funktioniert, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt im Straßenraum bewegen können. Einschränkungen für die Gliederung des neuen Straßenraumes bestehen durch die vielen (Feuerwehr-)Ausfahrten und Zugänge zu den Gebäuden.

 

Als bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind zum einen Verschwenkungen, zum anderen wechselnde Breiten, die den Begegnungsverkehr auf einzelne Bereiche beschränken, sowie eine Pflasterung der Verkehrsflächen vorgesehen.

 

Als Belag findet sich im gesamten Straßenraum Betonpflaster im Wilden Verband (Limes-Verband). Das Pflaster betont die Funktion eines gleichberechtigen Straßenraums für alle Verkehrsteilnehmer und sorgt für eine Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Die gesamten Flächen im Straßenraum sind niveaugleich ausgebildet, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

 

Seitens des Straßenbaulastträgers wird die Vielzahl der, z.T. aber nur geringfügig unterschiedlichen Pflastermaterialien kritisch gesehen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Betrieb und Unterhalt der Pflasterflächen nur im Rahmen von „Asphaltflicken“ möglich ist, da eine zusätzliche Lagerhaltung über die bereits jetzt ausgeschöpfte Kapazität hinaus ausgeschlossen ist. Jegliche Aufgrabungen oder Schäden werden bis zum Zeitpunkt einer mengenmäßig vertretbaren Materialbeschaffung provisorisch mit Asphalt geschlossen.

 

Eine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung ist die Ausbildung der Schenkstraße im Bereich vor der Georg-Zahn-Schule als Einbahnstraße mit entgegenkommenden Fahrradverkehr. Besonders wichtig ist hier zusätzlich die Berücksichtigung der Bushaltestelle für die Kleinbusse der Georg-Zahn-Schule.

 

Die Planung sieht großzügige, zusammenhängende Grünflächen vor. Zur Erschließung der Grünflächen und der Sitzmöglichkeiten durchziehen untergeordnete, asphaltierte Fußwege diese Bereiche. Die Wahl des Belags (Asphalt) orientiert sich an der Materialität der Innenhöfe der GEWOBAU und sorgt somit für eine Verbindung der privaten Flächen der GEWOBAU und dem öffentlichen Straßenraum.

 

Durch die zahlreichen Bestandsleitungen sind die Möglichkeiten für Baumstandorte sehr begrenzt. Dennoch sollen nach derzeitigem Planungsstand ca. 35 neue Baumpflanzungen realisiert werden. Zusätzlich entstehen Grünflächen mit Sträuchern, Bodendeckern, Staudenpflanzungen, Blühwiesen oder Landschaftsrasen.

 

Eine Vollversickerung des Oberflächenwassers im Sinne des Schwammstadtprinzips ist laut Bodengutachten nicht möglich. Gemäß dem vorliegenden Gutachten wird der vorhandene Untergrund als nicht versickerungsfähig eingestuft. Trotzdem wird im weiteren Planungsverlauf untersucht ob Teilversickerungen von Oberflächenwasser im Bereich der Vegetationsflächen im Rahmen der technischen und geologischen Gegebenheiten möglich und sinnvoll sind.

 

Um den Suchverkehr zu minimieren, stehen je Straßenzug nur drei Kurzparker-Parkplätze und ein Behindertenparkplatz zur Verfügung. In der Johann-Kalb-Straße Richtung Quendelweg sind weitere sieben Parkplätze eingeplant. Zusätzlich weist ein Mobilpunkt auf den Carsharing-Standplatz hin, der mit neuen Fahrradabstellplätzen in der Nähe an Attraktivität gewinnt.

 

Entlang der gesamten Straßenzüge erhöhen zahlreiche Sitzelemente die Aufenthaltsqualität sowohl in den Grünflächen, als auch im Straßenraum. Bei der Auswahl der Elemente wird auf generationenübergreifendes Mobiliar geachtet werden. Zudem sind für Rollstühle, Kinderwägen, und ähnliches freie Flächen bei den Sitzelementen eingeplant. Zum Teil fungieren einzelne Möblierungselementen zusätzlich auch als Schutz vor Überfahrung der Grünflächen.

 

Barrierefreiheit:

Es wird auf die Grundproblematik bei der Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche verwiesen: Diese Konzepte stellen Blinde und Sehbehinderte vor besondere Herausforderungen, da häufig weder eine grade Wegführung, noch tastbare Haus- oder Bordsteinkanten existieren, durch die eine klare Orientierung (Wegführung, Straßeneinmündungen, Querungen) möglich ist. Diese Thematik ist ein deutschlandweites Grundproblem. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung liegen noch keine etablierten Leitfäden und Standards für öffentliche Räume vor, die eine gänzlich barrierefreie Nutzung solcher Areale für Blinde und Sehbehinderte erleichtern bzw. gänzlich barrierefreie Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen. Ein Konsens zwischen nachhaltiger Stadtplanung (Klimafreundlichkeit, alternative Mobilitätsplanung) einerseits und Barrierefreiheit für Blinde andererseits ist nach derzeitigem Kenntnisstand immer noch Gegenstand eines Aushandlungsprozesses zwischen den Betroffenenorganisationen. Vor diesem Hintergrund gilt es nun für die Stadtverwaltung Erlangen, im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess einen Umgang mit den bestehenden Barrieren zu finden, wobei eine bestmögliche Gewährleitung von Barrierefreiheit im Sinne der Inklusion Planungsziel sein sollte. Aufgrund dieser komplexen Gesamtsituation ist eine Beteiligung der Inklusionsbeauftragten der Stadt Erlangen und dem Bayerischen Blindenbund, als beratende Betroffenenvertretung, vorzusehen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erste Bürger*innenbeteiligung (27.07.2021)

Am 27. Juli 2021 wurden im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung „Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume im Bereich der Housing Area“ die Anwohner*innen und Vertreter*innen der anliegenden Institutionen und Einrichtungen in das Stadtteilhaus „Treffpunkt Röthelheimpark“ eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung war es, noch bevor konkrete Entwürfe entstehen, die Bürger*innen nach Ideen zur Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes zu befragen.

 

Anwesend waren ca. 20 Teilnehmer*innen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld. Es wurden zahlreiche Anregungen zu den Themenbereichen „Aufenthalt und Grün“ und „Mobilität und Sicherheit“ gesammelt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die grundsätzliche Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums von einem Großteil der Anwesenden begrüßt wurde. Besondere Schwerpunkte zeigten sich in den Bereichen Barrierefreiheit, Schaffung von Grünflächen, Entschleunigung des Durchgangsverkehrs und Reduzierung des Parkdrucks durch Fremdparker.

 

Zweite Bürger*innenbeteiligung (26.10.2021)

Wie schon zur ersten Bürger*innenbeteiligung am 27.07. kamen auch zur zweiten Beteiligung am 26.10.2021 engagierte Anwohner*innen zusammen, um sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und auszutauschen. Diesmal fand die Veranstaltung in der Aula der Georg-Zahn-Schule statt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Bürger*innenbeteiligung wurden vom Planungsbüro zwei Planungsvarianten entwickelt und vorgestellt. Zum einen handelte es sich um das Konzept „Gleichberechtigter Straßenraum“ und die Ausbildung eines verkehrsberuhigten Bereichs, zum anderen um die Variante „Geregelter Straßenraum“ und dem Ansatz der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einer damit einhergehenden Trennung der Verkehrsströme. Nach der Vorstellung der Varianten, wurde Bürger*innen die Möglichkeit gegeben die Varianten zu diskutieren und weitere Ideen einzubringen.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die anwesenden Bürger*innen die Variante „Gleichberechtigter Straßenraum“ begrüßen und sich eine Weiterentwicklung der vorliegenden Planung mit verschiedenen Ergänzungen wünschen. So steht ein möglichst grüner und klimaangepasster Straßenraum mit hoher Aufenthaltsqualität im Vordergrund.

 

Allgemeiner Planungsprozess

Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen und in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachämtern wurde die Planung fortlaufend weiterentwickelt und optimiert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Visualisierung der Planung wurde zusätzlich eine Animation des Straßenraums in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde in einer abschließenden Ämterrunde vorgestellt und diskutiert. Anschließend wurden die Planunterlagen (vgl. Anlage), der Erläuterungsbericht (vgl. Anlage), und die Animation fertiggestellt.

 

 

 

Die Animation und die Dokumentationen der beiden Bürgerbeteiligungen können für einen befristeten Zeitraum unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://secl-er.kommunalbit.de/public/download-shares/cbNWcGlg0sUNxlYOIE7wZ0B2rCT7R1qX

 

 

Weiteres Vorgehen:

Das weitere Vorgehen ist in Abhängigkeit der personellen Auslastung und der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel wie folgt vorgesehen:

 

-       Entwurfs- und Ausführungsplanung (2022 - 2023)

-       Baudurchführung, voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten (2023 - 2025)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden gemäß der Kostenschätzung aktuell wie folgt

veranschlagt:


(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2.920.000 €

bei IPNr.: 541S.25

„Housing Area, Straßenumgestaltung“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.752.000 €

Ggf. erwartete Einnahmen aus der Städtebauförderung (ca. 60 %)

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind derzeit gem. Investitionsprogramm zum HH2022 auf IvP-Nr. 541S.25 „Housing Area, Straßenumgestaltung“ wie folgt vorgesehen:

 

-     2022:                            0 €  (zzgl. VE für 2023 in Höhe von 500.000 €)     

-     2023:                500.000 €

-     2024:            1.550.000 €

-     2025:               400.000 €

 

Aufgrund der aktuellen Kostenschätzung sind die zusätzlich notwendigen Finanzmittel i.H.v. 500.000 € für die mittelfristige Finanzplanung bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: 2022-04-06_Erlaeuterungsbericht

Anlage 2: 2022-04-06_Vorentwurf_DINA4

Anlage 3: 2022-04-06_Vorentwurf mit Leitungen_DINA4