Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 180/ 2021 des Stadtteilbeirates Innenstadt ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Voraussetzung für die Einrichtung einer Pop-Up Fußgängerzone
in der Hauptstraße ist grundsätzlich ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, dass
einen besonderen Schutz für die Fußgänger notwendig macht, und führt im
Ergebnis zur Herausnahme jeglichen Verkehrs.
Dies gilt insbesondere für den MIV, aber auch für Linienbusse und Radfahrende.
Denkbar wäre dies zwischen Martin-Luther-Platz und Heuwaagstraße. Weiter
nördlich fehlt es an der notwendigen Fußgängerfrequenz.
In räumlicher Hinsicht könnte deshalb der Bereich zwischen Martin-Luther-Platz
und Heuwaagstraße möglich sein.
Die Fußgängerzone soll gemäß Antrag nur an den Wochentagen Samstag und Sonntag
von jeweils 16 Uhr bis 23 Uhr ausgewiesen werden.
Die temporäre Fußgängerzone stellt einen erheblichen Eingriff in das
Verkehrssystem dar, der mit enormen Aufwand verbunden ist.
Von Süden beginnend wäre der Straßenzug Heuwaagstraße/ Wasserturmstraße zu
sperren, um die vorhandene Fußgängerzone nahtlos weiterzuführen. Fahrzeuge, die
über die Goethestraße kommen, müssen über die Paulistraße und Westliche
Stadtmauerstraße abfließen, im Notfall über die Dreikönigstraße. In dem Bereich
Schiffstraße/ Glockenstraße könnte dann aufgrund der Einfahrverbote an den
Kreuzungen Schiffstraße/ Engelstraße und Glockenstraße/ Theaterplatz nicht mehr
eingefahren werden. Ein Ausfahren wäre aber möglich.
Ebenso müsste die Engelstraße an der Kreuzung Hauptstraße gesperrt werden und
an den Kreuzungen Westliche Stadtmauerstraße, Schiffstraße und Theaterplatz als
Sackgasse ausgewiesen werden.
Dann müsste die Hauptstraße am Martin-Luther-Platz gesperrt werden.
Alle Busse (15 Buslinien in unterschiedlichen Frequenzen) müssen umgeleitet
werden
Eine Sperrung der Hauptstraße ist nur dann erfolgversprechend, wenn durch
physische Sperren
ein Befahren verhindert wird.
Wenn jedoch der Bus die Haltestellen Altstadtmarkt oder Martin-Luther-Platz
ansteuern können muss, wird durch die Einfahrtslücken an den Schnittstellen
Hauptstraße/ Martin-Luther-Platz und Hauptstraße/ Heuwaagstraße auch der MIV
durchfahren.
Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Durchfahrt von Kfz zu verhindern
sein wird.
Ebenso ist zu erwarten, dass für die Kontrolle der Durchfahrt Polizeikräfte nur
sporadisch zur Verfügung stehen.
Fazit:
Die erheblichen Eingriffe in das Verkehrssystem, auch wenn
diese nur temporär sind, bedürfen einer intensiven Planung und einer ebenso
intensiven Abstimmung mit den entsprechenden Aufgabenträgern. Zudem ist eine
dauerhafte Lösung für das Verständnis des Verkehrssystems und damit auch die
Funktion solcher Regelungen wesentlich besser und sinnvoller.
Zudem können die Fachabteilungen die Aufgabe einer solchen Planung personell
derzeit nicht leisten.
Im Übrigen besteht der Auftrag an die Verwaltung mittelfristig eine Ausweitung
der Fußgängerzone bis zum
Martin-Luther-Platz prüfen (Beschluss 613/074/2021). Dies ist auch ein Ziel des
VEP.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 180/2021 des Stadtteilbeirates Innenstadt