Betreff
Pop-Up-Fußgängerzone in der Hauptstraße, Antrag Nr. 180/2021 des Stadtteilbeirates Innenstadt
Vorlage
614/035/2022
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 180/ 2021 des Stadtteilbeirates Innenstadt ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Voraussetzung für die Einrichtung einer Pop-Up Fußgängerzone in der Hauptstraße ist grundsätzlich ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, dass einen besonderen Schutz für die Fußgänger notwendig macht, und führt im Ergebnis zur Herausnahme jeglichen Verkehrs.
Dies gilt insbesondere für den MIV, aber auch für Linienbusse und Radfahrende.
Denkbar wäre dies zwischen Martin-Luther-Platz und Heuwaagstraße. Weiter nördlich fehlt es an der notwendigen Fußgängerfrequenz.
In räumlicher Hinsicht könnte deshalb der Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Heuwaagstraße möglich sein.
Die Fußgängerzone soll gemäß Antrag nur an den Wochentagen Samstag und Sonntag von jeweils 16 Uhr bis 23 Uhr ausgewiesen werden.

Die temporäre Fußgängerzone stellt einen erheblichen Eingriff in das Verkehrssystem dar, der mit enormen Aufwand verbunden ist.

Von Süden beginnend wäre der Straßenzug Heuwaagstraße/ Wasserturmstraße zu sperren, um die vorhandene Fußgängerzone nahtlos weiterzuführen. Fahrzeuge, die über die Goethestraße kommen, müssen über die Paulistraße und Westliche Stadtmauerstraße abfließen, im Notfall über die Dreikönigstraße. In dem Bereich Schiffstraße/ Glockenstraße könnte dann aufgrund der Einfahrverbote an den Kreuzungen Schiffstraße/ Engelstraße und Glockenstraße/ Theaterplatz nicht mehr eingefahren werden. Ein Ausfahren wäre aber möglich.
Ebenso müsste die Engelstraße an der Kreuzung Hauptstraße gesperrt werden und an den Kreuzungen Westliche Stadtmauerstraße, Schiffstraße und Theaterplatz als Sackgasse ausgewiesen werden.
Dann müsste die Hauptstraße am Martin-Luther-Platz gesperrt werden.

Alle Busse (15 Buslinien in unterschiedlichen Frequenzen) müssen umgeleitet werden
Eine Sperrung der Hauptstraße ist nur dann erfolgversprechend, wenn durch physische Sperren
ein Befahren verhindert wird.
Wenn jedoch der Bus die Haltestellen Altstadtmarkt oder Martin-Luther-Platz ansteuern können muss, wird durch die Einfahrtslücken an den Schnittstellen Hauptstraße/ Martin-Luther-Platz und Hauptstraße/ Heuwaagstraße auch der MIV durchfahren.
Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Durchfahrt von Kfz zu verhindern sein wird.
Ebenso ist zu erwarten, dass für die Kontrolle der Durchfahrt Polizeikräfte nur sporadisch zur Verfügung stehen.

 

Fazit:

Die erheblichen Eingriffe in das Verkehrssystem, auch wenn diese nur temporär sind, bedürfen einer intensiven Planung und einer ebenso intensiven Abstimmung mit den entsprechenden Aufgabenträgern. Zudem ist eine dauerhafte Lösung für das Verständnis des Verkehrssystems und damit auch die Funktion solcher Regelungen wesentlich besser und sinnvoller.
Zudem können die Fachabteilungen die Aufgabe einer solchen Planung personell derzeit nicht leisten.
Im Übrigen besteht der Auftrag an die Verwaltung mittelfristig eine Ausweitung der Fußgängerzone  bis zum Martin-Luther-Platz prüfen (Beschluss 613/074/2021). Dies ist auch ein Ziel des VEP.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag Nr. 180/2021 des Stadtteilbeirates Innenstadt