Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Freigabe des Projektauftrags
„Einführung eines TCMS bei der Stadt Erlangen“ durch den OBM Dr. Janik am
18.03.2022 in der GAG wurde die Implementierung eines Tax Compliance Management
Systems (TCMS) für die Stadt Erlangen und ihre Eigenbetriebe bis zum 31.12.2025
beschlossen.
Zur Umsetzung wurde eine Projektgruppe bei Referat II/Amt 20 installiert. Im
Projektauftrag wurden vier Ziele definiert:
1. Gewährleistung + Dokumentation der vollumfänglichen Erfüllung steuerlicher Anforderungen (Steuerehrlichkeit)
2. Verankerung des Themas Tax Compliance als Führungsthema + Sensibilisierung der Beschäftigten für steuerliche Sachverhalte (Einführung einer TC-Kultur)
3. Schutzschildfunktion für Verwaltungsspitze + Beschäftigte + Stadt Erlangen
4. Optimierung von verwaltungsweiten Prozessen mit Steuerbezug + Verbesserung des Informationsflusses
Das TCMS soll mindestens die sieben Elemente nach IDW PS 1/2016 aufweisen. Der Schwerpunkt wird dabei in der Erledigung folgender Arbeitspakete liegen:
1. Erarbeitung praxisgerechter Lösungen für vorhandene Probleme im steuerlichen Bereich
2. Etablierung standardisierter Verfahren zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen
3. Ausbau / Schaffung klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten
4. Erarbeitung Schulungskonzept + Ausweitung Wissensplattform
5. Risikominimierte Anwendung des § 2b UStG
6. Steuerliche Sachverhalte müssen in den Fokus der Führungskräfte (Umstrukturierungen, Neuverträge)
Ohne
die Einführung eines TCMS können Korrekturen von Steuererklärungen bzw.
Feststellungen bei Betriebsprüfungen Steuerstrafverfahren gegen die
steuerpflichtige Stadt Erlangen und deren Vertreter nach sich ziehen. Die
Einführung eines TCMS erhöht gemäß Anwendungserlass
zur Abgabenordnung TZ 2.6 zu §153 AEAO von 2016 die
Exkulpationsmöglichleiten der
Stadt Erlangen, der Verwaltungsspitze und ihrer Beschäftigten erheblich.
Ferner hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein
Pilotprojekt mit dem Ziel gestartet, Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen unter
Einbezug des TCMS gezielter setzen zu können (Presseinformation StMFH
24.02.2022).
Anlagen: