Betreff
Erhöhung von Zuschüssen an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
510/074/2022
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 80 % auf 100 % der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten erhöht.

2.       Der Investitionskostenzuschuss zum Betrieb von Waldkindergärten wird von 80 % auf 100 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht.

3.       Der Mietkostenzuschuss an Träger von Kindertageseinrichtungen wird von 80 % auf 100 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht. Davon betroffen sind auch angemietete Ausweichunterkünfte bei Sanierungsmaßnahmen.

4.       Der Bauunterhaltszuschuss wird von 40 % auf 50 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht.

5.       Es gilt eine Befristung der Antragsstellung zu den erhöhten Zuschussbedingungen bis 30.04.2026

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Umsetzung der Neubauvorhaben bzw. bei Sanierungsmaßnahmen auf die Einhaltung hoher energetischer Standards hinzuwirken.

7.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine Beteiligung aller Kita-Träger an einer stadtweiten Verteilung von Kitaplätzen hinzuwirken.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Durch den Betrieb von Kindertageseinrichtungen erbringen die Freien Träger eine Leistung für Erlanger Familien, die aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz ansonsten von der Stadt Erlangen angeboten werden müsste. Laut dem Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2014 (Nr. 512/116/2014/1) fördert die Stadt Erlangen den Bau und die Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen mit 80 % der nach den FAZR förderfähigen Kosten. Mit der Erhöhung der Zuschüsse auf 100 % der förderfähigen Kosten sollen die Freien Träger bei der Fortführung bzw. der Neuaufnahme des Betriebs von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Baukosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, allein gegenüber dem Vorjahr um ca. 15 %.  Ein Ende der Kostensteigerungen ist derzeit noch nicht absehbar. Um dem wenigstens teilweise Rechnung zu tragen, sollen die städtischen Zuschüsse, die die Räumlichkeiten von Kindertageseinrichtungen betreffen, um 25 % erhöht werden. Mehrere Träger haben bereits signalisiert, dass geplante Projekte aufgrund der erhöhten Baukosten nicht durchgeführt werden können, wenn nicht mit höheren Zuschüssen gerechnet werden kann. Deshalb wurden bereits mehrere Gespräche mit den betroffenen Trägern geführt. Im Zuge dessen kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, die Bezuschussung von 80 % auf 100 % vorzuschlagen.

       

        Auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 100 % der förderfähigen Kosten müssen die Träger die Kosten, die über den in den FAZR festgelegten Kostenrichtwert hinausgehen und die Kosten für die nicht förderfähigen Flächen (Sanitärräume, Technikräume, Flure) weiterhin selbst tragen.

 

        Aktuelles Beispiel für die Sanierung und Erweiterung einer Einrichtung mit 2 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe:

Tatsächliche Baukosten                                                                       3.806.145,18 €

Förderfähige Kosten = Baukostenzuschuss                  2.417.844,00 €

Eigenanteil des Trägers                                                                        1.388.301,18 €

       

        Für die bereits beim Jugendamt angefragten 15 Bauprojekte betragen die Mehrkosten für den Baukostenzuschuss, verteilt auf i.d.R. mehrere Baujahre, insgesamt ca. 4 Mio. €.

 

        Da der Mietkosten- und Bauunterhaltszuschuss beim Fördersatz dem Baukostenzuschuss angepasst ist (entsprechend bzw. die Hälfte), werden diese entsprechend erhöht.

        Ausgehend von den derzeit gezahlten Mietkosten- und Bauunterhaltszuschüssen betragen die Mehrkosten hierfür jährlich ca. 50.000 €.

 

        Im Sinne des Klimaaufbruchs sollten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen genutzt werden, um deutlich Energie einzusparen und die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen. Soweit es der Umfang der Baumaßnahme und der Baubestand zulassen, sollte daher bei Sanierungen der KfW-55-Standard erreicht werden, bei Neubauten KfW 40 NH (Nachhaltiges Bauen)
Außerdem soll die Umsetzung der solaren Baupflicht angestrebt werden. Das Jugendamt wird die Träger zu einer entsprechenden Beratung und mit Blick auf Fördermöglichkeiten an das Umweltamt verweisen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen:

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen:

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                 für die Mehrkosten sind nicht vorhanden und werden daher in den kommenden
            Haushaltsjahren angemeldet.

 


Anlagen: