Betreff
Verbandsumlage des Zweckverbands VGN für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
613/154/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) erhebt zur Deckung seines ungedeckten Finanzbedarfs gemäß § 14 seiner Verbandssatzung Umlagen. Die verbundbedingten Kosten und die ungedeckten Aufwendungen des Zweckverbandes werden anhand des Verhältnisses der Einwohner im Verbundraum auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

 

Die zu tragende Umlage für die Stadt Erlangen hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt erhöht:

 

 

Haushaltsjahr

ZVGN Verbandsumlage Stadt Erlangen

2019

79.938 €

2020

425.016 €

2021

863.408 €

2022

977.196 €

 

Faktoren für die Steigerung der Verbandsumlage

 

Eine wesentliche Änderung bestand im Jahr 2020 mit dem Anlaufen des „VGN-Innovationspakets“, das mehrere Bausteine enthält, unter anderem die Tarifstabilität im Jahr 2020, dessen finanzielle Auswirkungen auch in den Folgejahren jeweils steigend nachwirken (siehe Vorlage VI/215/2019). Der Freistaat gewährt hierbei finanzielle Unterstützungen unter der Voraussetzung, dass sich die Aufgabenträger an der Finanzierung beteiligen.

 

Des Weiteren ist zum 01.08.2020 die Einführung des „365-Euro-Tickets VGN“ für Schüler*innen und Auszubildende erfolgt, die resultierenden Mindereinnahmen ab diesem Zeitpunkt werden ebenfalls zu einem Drittel durch die Aufgabenträger kofinanziert.

 

Der Finanzierungsbedarf für diese Maßnahmen sowie der damit verbundene erhöhte Personalbedarf bei der Verbandsgeschäftsstelle wird über die ZVGN-Verbandsumlage auf die Aufgabenträger umgelegt. Demzufolge war im Jahr 2020 eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen.

 

Für das Jahr 2021 ergab sich durch die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspakets sowie aufgrund des nun für das ganze Haushaltsjahr erforderlichen Ausgleichs der Mindereinnahmen durch das 365-Euro-Ticket VGN ein erhöhter Finanzierungsbedarf.

 

Hinsichtlich der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2022 sind folgende Eckpunkte festzuhalten:

 

·         Umsetzung weiterer Bausteine des VGN-Innovationspakets

·         Auswirkungen durch Baustein A des VGN-Innovationspakets „Tarifstabilität 2020“

·         Ausgleich der Mindereinnahmen durch das 365-Euro-Ticket VGN für Schüler*innen und Auszubildende

·         Abgeschlossene Verbundtariferweiterungsverträge

·         Steigende Verwaltungskosten des Zweckverbandes

·         Steigende Kosten durch Pflege und Fortschreibung von DIVAN (zusätzliche Personalstelle und Lizenzgebühren)

 

Zusammenfassend ist die Verbandsumlage aufgrund mehrerer Faktoren, davon hauptsächlich aufgrund des VGN-Innovationspakets und des Ausgleichs der Mindereinnahmen durch das 365-Euro-Ticket VGN angestiegen. Aufgrund der einwohnerbezogenen Aufteilung betrifft dies alle Aufgabenträger im VGN. Die Maßnahme der Tarifstabilität 2020 akkumuliert sich in den Folgejahren und führt zu steigenden Folgekosten. Die für die Umlage zugrundeliegenden Berechnungen und Prognosen erfolgen durch die VGN GmbH.