§ 78 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen in Erlangen nach § 78 SGB VIII zu. Die beiliegende Geschäftsordnung ist Teil dieses Beschlusses.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die in Erlangen tätigen freigemeinnützigen und sonstigen Träger sowie der öffentliche Träger von Kindertageseinrichtungen wollen ein gemeinsames Forum gründen zur Beratung anstehender Fragen der Planung, fachlichen Weiterentwicklung und Evaluation ihrer gemeinsamen Ziele. Den Rahmen hierfür bietet § 78 SGB VIII:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.
In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage der beiliegenden Geschäftsordnung soll die Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen in Erlangen nach § 78 SGB VIII gegründet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die konstituierende Sitzung der AG mit den entsprechenden Beitrittserklärungen soll im zweiten Quartal 2022 stattfinden.
Es ist vorgesehen, dass jedes Jahr zwei Sitzungen der AG stattfinden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaft
Kindertagesbetreuung in Erlangen
gem. § 78 SGB
VIII