Betreff
Förderung von Waisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens im Jahr 2021
Vorlage
510/071/2022
Aktenzeichen
V/510-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Der Ausschuss wird darüber informiert, wie hoch die Summe ist, die im Vorjahr ausgeschüttet wurde.

 

Im Jahr 2021 wurden 13 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 9.297,06 € unterstützt.