Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag 401/2021 des Stadtteilbeirates Ost ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Seitens des Stadtteilbeirates Ost wurde der Antrag Nummer 401/2021 gestellt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob sie den Betreibern der gewerblich genutzten Gebäude nördlich der Allee am Röthelheimpark 11 -15 / am George-Marshall Platz, sowie der Leuchtstele Auflagen machen kann, die eine Reduktion der Beleuchtung ab 23:00 Uhr auf ein für die Sicherheit erforderliches Mindestmaß vorschreibt.
Zum einen stören sich Bewohner südlich der Allee am Röthelheimpark durch die gegenüberliegende helle und langandauernde Gebäudebeleuchtung, zum anderen belästigt einer der Leuchtenspots an der Leuchtenstele die Bewohner nördlich des gewerblichen Gebäudekomplexes durch dessen Ausrichtung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gebäude- und Werbebeleuchtung
Die Überprüfung ergab, dass zur Gebäude-und Werbebeleuchtung in den vorliegenden Baugenehmigungen keine Auflagen bzw. Hinweise zu Lichtintensität und Betriebszeiten erteilt wurden. Sie waren weder Antragsgegenstand noch widersprechen sie den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 368, 1.Deckblatt. Weitergehende Auflagen und der Vollzug von umweltrechtlichen Belangen können deshalb nicht über das Bauaufsichtsamt erfolgen.
Lichtstele
Der Georg-Marshall-Platz ist
öffentlich gewidmet und wird auch entsprechend den Vorgaben beleuchtet. Die
Beleuchtung ist so gewählt, dass die Straßenbeleuchtung die Mindestbeleuchtungsstärken
an allen Stellen erreicht.
Durch auch vorhandene private Lichtquellen, wie etwa Schaufenster, wirkt der
Platz allerdings tatsächlich überbeleuchtet. Eine technische Kombination ist
leider nicht bzw. nur, wenn sich die private Beleuchtung an die öffentliche
Beleuchtung anpasst, möglich.
Grundsätzlich wäre auch eine Nachtabsenkung, jedoch ohne komplette Abschaltung, denkbar. Auf Grund der Besonderheit der Beleuchtungssituation der Lichtstele und der bisherigen Lichtquellen ist eine kurzfristige Lösung zunächst leider nicht möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese mit einem Wechsel auf LED-Strahler möglich ist und realisiert werden kann.
Die Verwaltung wird dies in das Arbeitsprogramm 2022/23 aufnehmen und im Rahmen der vorhandenen personellen Auslastung umsetzen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag des Stadtteilbeirates Ost Nr.
401/2021
Lageplan George-Marshall-Platz
Luftbild George-Marshall-Platz