Betreff
Lichtverschmutzung am George-Marshall-Platz und entlang der Allee am Röthelheimpark; Antrag des Stadtteilbeirates Ost Nr. 401/2021
Vorlage
VI/116/2022
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag 401/2021 des Stadtteilbeirates Ost ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seitens des Stadtteilbeirates Ost wurde der Antrag Nummer 401/2021 gestellt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob sie den Betreibern der gewerblich genutzten Gebäude nördlich der Allee am Röthelheimpark 11 -15 / am George-Marshall Platz, sowie der Leuchtstele Auflagen machen kann, die eine Reduktion der Beleuchtung ab 23:00 Uhr auf ein für die Sicherheit erforderliches Mindestmaß vorschreibt.

 

Zum einen stören sich Bewohner südlich der Allee am Röthelheimpark durch die gegenüberliegende helle und langandauernde Gebäudebeleuchtung, zum anderen belästigt einer der Leuchtenspots an der Leuchtenstele die Bewohner nördlich des gewerblichen Gebäudekomplexes durch dessen Ausrichtung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gebäude- und Werbebeleuchtung

Die Überprüfung ergab, dass zur Gebäude-und Werbebeleuchtung in den vorliegenden Baugenehmigungen keine Auflagen bzw. Hinweise zu Lichtintensität und Betriebszeiten erteilt wurden. Sie waren weder Antragsgegenstand noch widersprechen sie den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 368, 1.Deckblatt. Weitergehende Auflagen und der Vollzug von umweltrechtlichen Belangen können deshalb nicht über das Bauaufsichtsamt erfolgen.

 

Lichtstele

Der Georg-Marshall-Platz ist öffentlich gewidmet und wird auch entsprechend den Vorgaben beleuchtet. Die Beleuchtung ist so gewählt, dass die Straßenbeleuchtung die Mindestbeleuchtungsstärken an allen Stellen erreicht.
Durch auch vorhandene private Lichtquellen, wie etwa Schaufenster, wirkt der Platz allerdings tatsächlich überbeleuchtet. Eine technische Kombination ist leider nicht bzw. nur, wenn sich die private Beleuchtung an die öffentliche Beleuchtung anpasst, möglich.  

 

Grundsätzlich wäre auch eine Nachtabsenkung, jedoch ohne komplette Abschaltung, denkbar. Auf Grund der Besonderheit der Beleuchtungssituation der Lichtstele und der bisherigen Lichtquellen ist eine kurzfristige Lösung zunächst leider nicht möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese mit einem Wechsel auf LED-Strahler möglich ist und realisiert werden kann.

Die Verwaltung wird dies in das Arbeitsprogramm 2022/23 aufnehmen und im Rahmen der vorhandenen personellen Auslastung umsetzen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag des Stadtteilbeirates Ost Nr. 401/2021

                        Lageplan George-Marshall-Platz

                        Luftbild George-Marshall-Platz