hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in
Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438 – Siemens
Campus Modul 8 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und
Begründung in der Fassung vom 19.10.2021 wird entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 29.03.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass
und Ziel der Planung
Das
Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines bisherigen Standorts südlich
der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei Jahrzehnten ein zukunftsweisendes
und innovatives Campusquartier
zu entwickeln. Dementsprechend soll das Siemens-Areal durch ein qualitätvolles
Konzept, welches u.a. hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur /
Landschaft den o.g. Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet
werden. Im Gegensatz zum bisher abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, soll
der entstehende Siemens Campus öffentlich zugänglich und durchlässig sein.
Die Entwicklung
des Plangebiets erfolgt unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans
in Schritten, indem räumlich definierte Module nacheinander entwickelt
werden. Mit dem Inkrafttreten der beiden Bebauungspläne Nr. 435 – Siemens
Campus Modul 1 – und Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – im Dezember 2016 ist
die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ersten beiden Bauabschnitte
vorhanden. Modul 1 befindet sich bereits in vollständiger Nutzung, Modul 2
inmitten der baulichen Umsetzung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
438 – Siemens Campus Modul 8 – mit integriertem Grünordnungsplan soll nun die
bauplanungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung eines weiteren Bauabschnitts
geschaffen werden.
Im Modul 8 sind
Büro-, Forschungs- und Laborgebäude vorgesehen, die entsprechend dem
übergeordneten Planungskonzept des Siemens Campus in ein orthogonales Netz aus
Grün- und Freiraumachsen eingebettet werden. In den Erdgeschossen sollen - vor
allem zu den Grünachsen hin orientiert - kleinere Läden und gastronomische
Betriebe ein Versorgungsangebot gewährleisten, das Quartier beleben und eine
hohe Aufenthaltsqualität schaffen. Eine bestehende bewaldete Fläche im Norden
und ein Pocket-Park im Südosten werden in das Grün- und Freiraumsystem
integriert. Die Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Erlangen, welche u.a.
die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung von
Baugrundstücken bezweckt, wird der Grünordnung zugrunde gelegt. Der
Bebauungsplan sichert die für die Entwicklung notwendige Straßenanbindung über
die Hammerbacherstraße und ermöglicht die verkehrliche Anbindung über die
Freyeslebenstraße und Schuckertstraße an die Günther-Scharowsky-Straße nach
Westen.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich gem. § 9 (7) BauGB schließt die Teilflächen des Grundstücks
Flst.-Nr. 510 der Gemarkung Bruck sowie die Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/142,
1949/144, 1949/203, 1949/303 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn.
1949/129, 1949/145, 1949/180, 1949/182, 1949/183, 1949/187, 1949/200, 1949/274,
1949/282, 1949/298, 1949/299, 1949/300, 1949/301, 1949/302, 1949/304 und
1949/311 der Gemarkung Erlangen ein und weist eine Fläche von ca. 8,5 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage
2 dargestellt.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist
das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht
der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 438 werden die Bebauungspläne Nr. 251 und Nr. 436 in
Teilbereichen überplant.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Billigung
Der Stadtrat hat am 28.10.2021
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438 in der Fassung vom 19.10.2021 mit
Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes
wurde mit Begründung in der Zeit vom 29.11.2021 bis 14.01.2022 öffentlich
ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde 1 Stellungnahme von Seiten
der Öffentlichkeit abgegeben, die in Anlage 1 behandelt wird.
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
mit Schreiben vom 25.11.2021 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a
Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 32
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
beteiligt, von denen 11 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1
behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden
Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der
Fassung vom 29.03.2022 als Satzung beschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen im
Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
- Im Planteil des Bebauungsplans wurden die in Errichtung bzw. Planung befindlichen Gebäude innerhalb des Modul 2 Siemens Campus hinweislich dargestellt.
- Die Trassierung der Schuckertstraße inkl. deren Aufteilung westlich angrenzend an den Geltungsbereich wurde im Unterdruck des Planteils hinweislich dargestellt.
- Im Entwurf des Bebauungsplans war im Beschrieb des Plankopfs sowie in der Begründung fälschlicherweise ein Grundstück (Fl. Nr. 301 Gemarkung Bruck) angegeben, das nicht Teil des Bebauungsplans ist bzw. ein weiteres Grundstück (Fl. Nr. 1949/301 Gemarkung Erlangen) nicht angeführt, das hingegen Teil des Umgriffs des Bebauungsplans ist. Die zeichnerische Festsetzung des Geltungsbereichs im Planteil des Bebauungsplans ist hiervon nicht betroffen und stimmig. Sie bleibt unverändert. Die Auflistungen der Flurstücke in der Begründung und im Plankopf des Bebauungsplans wurden dementsprechend lediglich redaktionell berichtigt.
- In die Begründung wurde ein Hinweis auf den Fahrplan Klima-Aufbruch sowie Hinweise auf die stadtklimatischen Modellierungen im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Erlangen aufgenommen.
- In der Begründung wurde redaktionell berichtigt, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
- In der Begründung wurde ergänzt, dass für die entstehenden Gebäude die Einhaltung des Effizienzhausstandards 40 angestrebt wird.
- Der Freiflächengestaltungsplan als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan war im Entwurfsstand nur als Ausschnitt beigefügt, obwohl die entsprechende Planung bereits den vollständigen Geltungsbereich abdeckte und vorhanden war. Die Unterlagen wurden um den fehlenden Teilbereich ergänzt. Die Änderung ist nur redaktioneller Natur, da die Inhalte des Freiflächengestaltungsplans bereits in den Bebauungsplan überführt waren und sich hieraus nur eine redaktionelle Änderung einer Anlage ergibt.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen ebenso allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.03.2022 als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
25.500 € pro Jahr für den
Grünflächenunterhalt |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 Übersicht
Verfahrensstand