Betreff
Bebauungsplan Nr. 438 der Stadt Erlangen - Siemens Campus Modul 8 - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/104/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 19.10.2021 wird entsprechend ergänzt.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 29.03.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a)    Anlass und Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei Jahrzehnten ein zukunftsweisendes und innovatives Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend soll das Siemens-Areal durch ein qualitätvolles Konzept, welches u.a. hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g. Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden. Im Gegensatz zum bisher abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, soll der entstehende Siemens Campus öffentlich zugänglich und durchlässig sein.

Die Entwicklung des Plangebiets erfolgt unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in Schritten, indem räumlich definierte Module nacheinander entwickelt werden. Mit dem Inkrafttreten der beiden Bebauungspläne Nr. 435 – Siemens Campus Modul 1 – und Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – im Dezember 2016 ist die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ersten beiden Bauabschnitte vorhanden. Modul 1 befindet sich bereits in vollständiger Nutzung, Modul 2 inmitten der baulichen Umsetzung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – mit integriertem Grünordnungsplan soll nun die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung eines weiteren Bauabschnitts geschaffen werden.

Im Modul 8 sind Büro-, Forschungs- und Laborgebäude vorgesehen, die entsprechend dem übergeordneten Planungskonzept des Siemens Campus in ein orthogonales Netz aus Grün- und Freiraumachsen eingebettet werden. In den Erdgeschossen sollen - vor allem zu den Grünachsen hin orientiert - kleinere Läden und gastronomische Betriebe ein Versorgungsangebot gewährleisten, das Quartier beleben und eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen. Eine bestehende bewaldete Fläche im Norden und ein Pocket-Park im Südosten werden in das Grün- und Freiraumsystem integriert. Die Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Erlangen, welche u.a. die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung von Baugrundstücken bezweckt, wird der Grünordnung zugrunde gelegt. Der Bebauungsplan sichert die für die Entwicklung notwendige Straßenanbindung über die Hammerbacherstraße und ermöglicht die verkehrliche Anbindung über die Freyeslebenstraße und Schuckertstraße an die Günther-Scharowsky-Straße nach Westen.

 

b)    Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich gem. § 9 (7) BauGB schließt die Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nr. 510 der Gemarkung Bruck sowie die Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/142, 1949/144, 1949/203, 1949/303 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/129, 1949/145, 1949/180, 1949/182, 1949/183, 1949/187, 1949/200, 1949/274, 1949/282, 1949/298, 1949/299, 1949/300, 1949/301, 1949/302, 1949/304 und 1949/311 der Gemarkung Erlangen ein und weist eine Fläche von ca. 8,5 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 438 werden die Bebauungspläne Nr. 251 und Nr. 436 in Teilbereichen überplant.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Billigung

Der Stadtrat hat am 28.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438 in der Fassung vom 19.10.2021 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde mit Begründung in der Zeit vom 29.11.2021 bis 14.01.2022 öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde 1 Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben, die in Anlage 1 behandelt wird.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 25.11.2021 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 11 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.03.2022 als Satzung beschlossen werden.

 

Redaktionelle Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung

 

  • Im Planteil des Bebauungsplans wurden die in Errichtung bzw. Planung befindlichen Gebäude innerhalb des Modul 2 Siemens Campus hinweislich dargestellt.
  • Die Trassierung der Schuckertstraße inkl. deren Aufteilung westlich angrenzend an den Geltungsbereich wurde im Unterdruck des Planteils hinweislich dargestellt.
  • Im Entwurf des Bebauungsplans war im Beschrieb des Plankopfs sowie in der Begründung fälschlicherweise ein Grundstück (Fl. Nr. 301 Gemarkung Bruck) angegeben, das nicht Teil des Bebauungsplans ist bzw. ein weiteres Grundstück (Fl. Nr. 1949/301 Gemarkung Erlangen) nicht angeführt, das hingegen Teil des Umgriffs des Bebauungsplans ist. Die zeichnerische Festsetzung des Geltungsbereichs im Planteil des Bebauungsplans ist hiervon nicht betroffen und stimmig. Sie bleibt unverändert. Die Auflistungen der Flurstücke in der Begründung und im Plankopf des Bebauungsplans wurden dementsprechend lediglich redaktionell berichtigt.
  • In die Begründung wurde ein Hinweis auf den Fahrplan Klima-Aufbruch sowie Hinweise auf die stadtklimatischen Modellierungen im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Erlangen aufgenommen.
  • In der Begründung wurde redaktionell berichtigt, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
  • In der Begründung wurde ergänzt, dass für die entstehenden Gebäude die Einhaltung des Effizienzhausstandards 40 angestrebt wird.
  • Der Freiflächengestaltungsplan als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan war im Entwurfsstand nur als Ausschnitt beigefügt, obwohl die entsprechende Planung bereits den vollständigen Geltungsbereich abdeckte und vorhanden war. Die Unterlagen wurden um den fehlenden Teilbereich ergänzt. Die Änderung ist nur redaktioneller Natur, da die Inhalte des Freiflächengestaltungsplans bereits in den Bebauungsplan überführt waren und sich hieraus nur eine redaktionelle Änderung einer Anlage ergibt.

 

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen ebenso allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.03.2022 als Satzung beschlossen werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

 

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

25.500 € pro Jahr für den Grünflächenunterhalt

bei Sachkonto: EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 


Anlagen:                    Anlage 1 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                                    Anlage 2 Lageplan mit Geltungsbereich

                                    Anlage 3 Übersicht Verfahrensstand