Betreff
Zugangsweg zum Landschaftsschutzgebiet Regnitztal an der Pommernstraße-Nord; Antrag des Stadtteilbeirats Nr. 204/2021 vom 06.07.2021
Vorlage
31/136/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Antrag des Stadtteilbeirats Nr. 204/2021 vom 06.07.2021 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der Stadtteilbeirat Anger/Bruck beantragte in seiner Sitzung vom 06.07.2021 die Durchführung
verschiedener Maßnahmen, welche durch den Oberbürgermeister in den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss eingebracht (Antragsnr.: 204/2021) wurden. Ziel der Maßnahmen ist es, unberechtigtes Fahren von Kraftfahrzeugen zu vermeiden und die Beachtung der geltenden Regelungen der Landschaftsschutzverordnung zu gewährleisten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat die Umsetzung der beantragten Maßnahmen geprüft und wird diese umsetzen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Anbringung geeigneter Vorrichtungen der Zugangsbeschränkung:

 

Eine Zufahrtssperre im Bereich des Zugangswegs zum Landschaftsschutzgebiet Regnitztal an der Pommernstraße Nord/Wendehammer wird mit einer Schranke erfolgen, welche mit einfachen Mitteln geöffnet werden kann. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.

Anbringung geeigneter Hinweisschilder:

 

Die bisherige Beschilderung wird überarbeitet und präsenter gestaltet. Auf die nach der Landschaftsschutzverordnung bestehenden Gebote und Verbote wird hingewiesen.

 

Aufstellung eines geeigneten Abfallkorbs oben vor dem Zugangsweg:

 

Am Zugang zum Landschaftsschutzgebiet, von der Pommernstraße kommend, befindet sich auf der südlichen Seite ein Abfallbehälter. Dieser wird regelmäßig geleert.

Leider wird im gesamten Stadtgebiet ein Anstieg der Müllproblematik beobachtet.
Die notwendige Ausstattung ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich da, wenn sie genutzt wird.

Ein großes Problem hierbei ist das Bewusstsein der Nutzer*innen, die Abfallbehälter auch als solche zu nutzen. Daher läuft Stadtgrün gerade die Umsetzung einer Kampagne zur Sauberhaltung der Grünflächen. Hierfür werden verschiedene Schilder angebracht, welche die Nutzer*innen animieren sollen, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen oder mitzunehmen. Der Hinweis des Stadtteilbeirats wird dahingehend umgesetzt, und es werden an dieser Stelle entsprechende Hinweise angebracht.

 

 

Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der Landschaftsschutzverordnung:

 

Die Überwachung der nach der Landschaftsschutzverordnung geltenden Regelungen erfolgt durch die Naturschutzwacht (Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Unteren Naturschutzbehörde).

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 204/2021 des Stadtteilbeirats Anger/Bruck vom 06.07.2021