Betreff
Aufstellen von Geschwindigkeitsdisplays; Antrag Nr. 019/2022 des
Stadtteilbeirates Süd vom 15.12.2021
Vorlage
66/101/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

In der 4. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd wurde beantragt, die Verwaltung möge prüfen, ob die Geschwindigkeitsdisplays auch durch eine externe Firma aufgestellt werden könnten. Diese Prüfung hat die Verwaltung vorgenommen. 

Im Sinne der bisherigen Beschlüsse und den dort hinterlegten Zielen ist der Antrag abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt weiterhin die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung des UVPA Beschlusses vom 08.12.2020 zu schaffen.

Der als Antrag des Oberbürgermeisters eingereichte Antrag ist hiermit bearbeitet.


Die Verwaltung hat den Antrag aus der 4. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd geprüft und und kommt zu dem Ergebnis, dass die externe Vergabe dieser Leistung im Vergleich zu einer Umsetzung mit eigenem Personal nicht zu vertreten ist.

Im Sinne des UVPA-Beschlusses vom 08.12.2020 ist von einer einmaligen Anschaffung von insgesamt 10 Mobilen Displays mit einer zusätzlichen Planstelle incl. Fahrzeug für den regelmäßigen Standortwechsel auszugehen.

Bereits in den ersten Preisanfragen hat sich gezeigt, dass ab einer Anmietung von 4 Geräten (mit einem nur 2-monatigem Turnus) die geschätzten Mietkosten höher anzusetzen wären als die jährlichen Personalkosten für 10 Geräte. Bei der Anmietung von 10 Geräten ist das Verhältnis um ein mehrfaches ungünstiger.

Bei dieser Betrachtung wurden die Verwaltungskosten für Ausschreibung, Bewirtschaftung und Abrechnung der Verträge noch nicht mit einbezogen. Weiterhin ist die Verwaltung bei einer Umsetzung mit eigenem Personal wesentlich flexibler und kann die zu erwartenden individuellen Anforderungen deutlich besser erfüllen.

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor die notwendige Planstelle zum Stellenplan 2023 erneut anzumelden und entsprechend hoch zu priorisieren, um dann nach der Stellenschaffung im Jahr 2023 mit der Umsetzung wie im Beschluss vorgesehen zu beginnen.


Anlagen:        Antrag Nr. 019/2022 des Stadtteilbeirates Süd