Die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung über die probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ in Erlangen zwischen der Stadt Erlangen und der Stadt Nürnberg soll abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ ist vorgesehen, an drei Mobilitätsstandorten verschiedene Sharing-Angebote – insbesondere auch ein Fahrradverleihsystem mit drei Mobilitätsstationen und insgesamt 60 Fahrräder – in Erlangen zu erproben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gegenstand der Zweckvereinbarung ist - in Anlehnung und Ergänzung zu der bestehenden Zweckvereinbarung betreffend die grenzüberschreitenden ÖPNV-Linien zwischen den Gebietskörperschaften aus dem Jahre 2017 - die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, das im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem VAG_Rad probeweise vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2022 im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ auf das Stadtgebiet Erlangen auszudehnen.
Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Zweckvereinbarung allein auf die probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems bezieht. Sollten in der Zukunft weitere Aufgabenübertragungen im gegenseitigen Interesse erforderlich werden, so wird dies insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten/Ausgleichsleistungen in entsprechendem Umfang und Detaillierungsgrad geregelt werden.
Der Beschluss seitens der Stadt Erlangen über die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Nürnberg und Erlangen bzgl. der probeweisen Durchführung eines Fahrradverleihsystems im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ in Erlangen wird zur Anzeige der Zweckvereinbarung bei der Regierung von Mittelfranken benötigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Ausweitung des Fahrradverleihsystems einschließlich der Bestückung der 3 Mobilitätsstationen Siemens Campus, Mozartstraße, Hauptbahnhof mit 60 Leihfahrrädern gestattet die Stadt Erlangen der Stadt Nürnberg, ihre öffentlichen Verkehrsflächen bzw. -räume im erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
80.000 € |
bei IPNr.: 547.870 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 613090/54710010
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage:
Zweckvereinbarung über die Probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems
im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ in Erlangen