- Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
- Der Antrag der Klimaliste, Antragsnummer 208/ 2020, „Kinder- Garten im Kindergarten“ ist abschließend behandelt
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Antrag der Klimaliste bezieht sich auf gärtnerische Tätigkeiten von Kindertageseinrichtungen im öffentlichen Raum. Diese finden bereits auf den Freispielflächen/Gartenflächen der jeweiligen Einrichtungen statt und ermöglichen so den dort betreuten Kindern, die im familiären Umfeld keine Möglichkeit dazu haben, Pflanzen zu kultivieren, pflegen und zu ernten. In den verschiedenen Gruppenangeboten werden diese dann auch verarbeitet.
So wird Kindern ein
breites Lernfeld angeboten, bei dem sie sich mit den Themen Lebensmittel und
Naturschutz beschäftigen können.
Hochbeete im öffentlichen Raum, insbesondere an Straßen, würden eine
Erweiterung des Angebotes darstellen, bringen aber zusätzliche Anforderungen
mit sich. Der öffentlichen Raum stellt höhere Anforderungen an die Aufsichts-
und Sicherungspflicht. Die pädagogischen Mitarbeitenden können sich im
abgeschlossenen und somit geschützteren Raum besser und intensiver der
pädagogischen Arbeit mit den Kindern widmen.
Im öffentlichen Raum wären die Hochbeete zudem nicht gegen Vandalismus
geschützt. Dieser Aspekt spricht auch gegen Hochbeete im öffentlichen Raum.
Alternative: Hochbeete machen auf dem geschützten Gelände der
jeweiligen Einrichtungen durchaus Sinn. Hier ist die pädagogische Arbeit,
Pflege, Sicherheit und auch Schutz vor Vandalismus gewährleistet. In der
Sommerschließzeit kann die Pflege ggf. vom Elternbeirat/ Eltern mit Kindern
nach Absprache übernommen werden.
Falls die Einrichtungen einen konkreten Bedarf benennen, ist es denkbar, dass
die Anschaffung und Erstellung durch das Stadtjugendamt, nach Schaffung des
finanziellen Rahmens, gefördert werden. Die Richtlinien zum Bauunterhalt
ermöglicht dies aktuell nicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: