1.    Der Fördervertrag (s. Anlage 1) wird entsprechend und auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation (s. Anlage 2) beschlossen.

 

2.    Der Betreiberverein Makerspace+ für Erlangen e. V. benötigt zum Aufbau und Betrieb des ZAM in den Jahren 2023 und 2024 die folgenden Fördersummen:

 

                     2023:            808.200,00 €

                     2024:            555.000,00 €

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend in den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

4.    Im ersten Halbjahr 2024 führen die Stadt und der Betreiberverein auch im Rahmen einer Präsentation im Ausschuss Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung. Die Berichtspflicht im Rahmen des Fördervertrags ist davon unberührt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Der Fördervertrag schafft Verbindlichkeit zwischen der Stadt Erlangen und dem Betreiberverein Makerspace+ für Erlangen e. V. Er ermöglicht weiterführende Planungen und befähigt den Verein, seine satzungsgemäßen Ziele zu verwirklichen (Satzung als Anhang 3). Der Fördervertrag entfaltet seine Wirkung gemeinsam mit einem Erbbaurechtsvertrag (s. weiter unten in der Vorlage).

Die Kalkulation, die dem Fördervertrag zugrunde liegt, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für das Post-Corona-Projekt sowie die Umbauten liegen detaillierte Kalkulationen vor, die mit den jeweiligen staatlichen Fördergebern abgerechnet werden müssen. Alle weiteren Posten können nur Annäherungswerte sein. Hier fehlen die Erfahrungen aus dem Regelbetrieb.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Die Vereinsmitglieder des Betreibervereins Makerspace+ für Erlangen e. V. haben nach erfolgter Schlüsselübergabe am 15. Oktober 2021 durch den ehemaligen Inhaber des Küchen-Greiner, Kurt Greiner, und Oberbürgermeister Dr. Florian Janik ihre Arbeit für das Zentrum für Austausch und Machen (ZAM) aufgenommen. Um in einen satzungsgemäßen Betrieb einsteigen zu können, bedarf es jedoch ausführlicher Vorarbeiten. Diese finden bei offenen Türen statt, unter Mitwirkung der Bevölkerung und in größtmöglicher Transparenz (s. www.betreiberverein.de). Ziel dieser Vorgehensweise ist, gemeinsam mit Bürger*innen die spätere Ausrichtung und das Portfolio des ZAM zu entwickeln. Diese produktorientierte Herangehensweise soll das ZAM nachfrageorientiert und bürgernah gestalten. Die Förderung für das Jahr 2022 dient insbesondere diesem Zweck.

 

Dennoch steht das Jahr 2022 und die erste Hälfte des Jahres 2023 im Zeichen des Aufbaus des ZAM. Größere Baumaßnahmen stehen an. Die zweite Hälfte des Jahres 2023 ist die Testphase für das bis dahin entstandene Angebot.

In der Kürze der Zeit wurden bereits auf den Weg gebracht:

 

a.         Baumaßnahmen, die zum satzungsgemäßen Betrieb des ZAM notwendig sind. Zusammengefasst sind dies Brandschutz- und Fluchtwegemaßnahmen – hier v. a. eine Brandschutzdecke und ein weiterer Ausgang – und Barrierefreiheit durch die Wiederbelebung eines Aufzugs sowie die Ertüchtigung der Toilettenanlagen. Kulturamt und Verein sind im Prozess der Antragsstellung und -bewilligung, um 90 % der Bausumme über Fördergelder (Programm REACT:EU) wiederzubekommen.

b.         Werkstatt-Gruppen: Zunächst wurde unter Beteiligung von interessierten Bürger*innen herausgearbeitet, welche Werkstätten im ZAM für die jeweiligen Interessensgruppen und unter Beachtung der vorhandenen Infrastruktur in Erlangen sinnvoll sein könnten. Nun planen die Gruppen bereits die Details.

c.     „Soft Opening“: Ohne die Baumaßnahmen ist ein Regelbetrieb weder erlaubt noch möglich. Dennoch erproben die Mitglieder des Vereins bereits jetzt verschiedene Formate, die es Bürger*innen ermöglichen, ihre Interessen einzubringen und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Beispielsweise hat sich der Freitag-Abend-Treff als offener Werkstatt- und Projekte-Treff etabliert; ein offener Spieleerfinder*innen-Treff ist implementiert, ein regelmäßiger Treff von Künstler*innen seit Kurzem der Fall. Weitere Gruppen, AGs und Initiativen können und werden folgen – nachfrageorientiert und fachlich begleitet. Diese Formate werden entwickelt und getestet und auch wieder verworfen, wenn sie sich als nicht tragfähig erweisen. So soll bis zum Zeitpunkt der Eröffnung ein Portfolio entstanden sein, das die Interessen der Bevölkerung widerspiegelt.

d.    AG Schulklassen: Diese AG beschäftigt sich mit den zukünftigen Angeboten für Schulklassen und erprobt diese bereits jetzt punktuell (s. c). 

e.     Beteiligungen bei Veranstaltungen: Um die Bekanntheit zu erhöhen und die Vernetzung voranzutreiben, ist in 2022 und 2023 die Teilnahme an externen Veranstaltungen geplant (z. B. Lange Nacht der Wissenschaften, Nürnberg Digital Festival, Hack & Make). Veranstaltungen aus der Stadtgesellschaft, die inhaltliche Bezüge zum ZAM haben, werden gerne beherbergt und mit entsprechend Interessierten vernetzt. So werden beispielsweise die „11. Erlanger Kulturdialoge“ im ZAM stattfinden sowie das Programm „Kinder lieben Comics“ des Internationalen Comicsalons – hier ist das ZAM mit seiner Werkstatt Partner bei der Entwicklung von Mitmachstationen.

 

f.     Post-Corona-Stadt-Projekt: 2022 ist das Jahr der Umsetzung und Sichtbarmachung der eingereichten und jurierten Projekte. Mehr als zwei Dutzend Projekte gegen große und kleine Krisen in der Stadt sollen nun – teilweise in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung – auf eigenen Beinen loslaufen.

 

g.    Vernetzung in die europaweite Makerszene: Das französische „Ministère de la Cohésion des territoires“ lädt zusammen mit dem dortigen „Réseau Français des Fablabs“ (vergleichbar dem Verbund der offenen Werkstätten in Deutschland) zur Konferenz „Third Places for Europe“ nach Paris ein. Ziel und Anlass ist, EU-weit die Bedingungen für Zusammenarbeit zwischen „Dritten Orten“ und öffentlicher Verwaltung und Politik zu verbessern. Auf dieser von der EU finanzierten Tagung ist das ZAM der deutsche Beitrag. Die Tagung ist eine Kick-off-Veranstaltung für einen länger dauernden Austauschprozess.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen

      Die Umbaumaßnahmen und die beschriebenen Schritte auf dem Weg zum satzungsgemäßen Betrieb des ZAM benötigen Planungssicherheit und Vertrauen. Beides wird dem Verein von Stadtseite durch den Fördervertrag in großem Maße entgegengebracht. Die Beteiligten sind sich einig: Die Corona-Pandemie und die nicht nur, aber eben auch daraus resultierende problematische Situation in der nördlichen Altstadt erfordern ungewöhnliche, in Teilen noch nicht begangene Wege. Der vorliegende Fördervertrag der Stadt Erlangen mit dem Betreiberverein ist, in engem Zusammenhang mit einem Erbbaurechtsvertrag, ein solch ungewöhnlicher Weg: Im UVPA am 29. März 2022 werden die Eckdaten eines Erbbaurechtsvertrags zwischen Stadt Erlangen und dem Betreiberverein den Ausschussmitgliedern durch das Liegenschaftsamt zur Begutachtung vorgelegt. In der Stadtratssitzung am 31. März 2022 könnte der Grundsatzbeschluss über die Vergabe des Erbbaurechtsvertrags gemeinsam mit dem Beschluss des Fördervertrags gefasst werden.

 

      Grundsätzlich ist der Verein bemüht und bisher auch erfolgreich, weitere Finanzierungsmöglichkeiten (Zuschüsse auf Bundes- und Landesebene für Programm- und Baumaßnahmen, Sponsoring von Sachmitteln) zu erschließen. Dieser Weg wird weiter beschritten und die Ergebnisse offen kommuniziert. 

      Der Betreiberverein verpflichtet sich, in stetem Austausch mit der Stadt Erlangen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Großprojekts sofort zu benennen. Er verpflichtet sich, bis auf Weiteres einmal jährlich im Ausschuss zu berichten – angefangen zu Beginn des Jahres 2024, wenn der Regelbetrieb beurteilt werden kann.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

1.    Fördervertrag der Stadt Erlangen mit dem Betreiberverein Makerspace+ für Erlangen e. V.

2.    Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024

3.    Satzung des Betreibervereins Makerspace+ für Erlangen e. V.

4.    Zuschussrichtlinien der Stadt Erlangen

5.    Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse

6.    Zeitplanung Baumaßnahmen