Betreff
Problematische Pflanzenschutzmittel weiter einschränken - ökologische Landwirtschaft stärken
Vorlage
31/134/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen verpflichtet sich bei allen Flächen in ihrer Bewirtschaftung generell auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind Einsatzgebiete, für die es auf dem Markt bisher keine ausreichend wirksamen Alternativen gibt. Hier ist die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel unverzüglich einzustellen sobald solche Alternativen auf dem Markt erhältlich sind.

 

Dritte, wie Privatunternehmen, die im Auftrag der Stadt die Pflege durchführen, werden vertraglich auf den Verzicht des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln verpflichtet.

 

Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband ein Konzept um gemeinsam mit den Pächtern die Biodiversität auf städtischen, landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen.

 

Die Ausweitung des ‚Vertragsprogramm der ESTW zum wasserschonenden reduzierten Düngeeinsatz in der Landwirtschaft‘ wie bei den Stadtwerken München in ein zweistufiges Programm mit der Förderung von biologischer Landwirtschaft als zweite Stufe wird nicht weiterverfolgt.

 

Der gemeinsame Antrag der SPD und Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 396/2020 vom 29.10.2020 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Eine Umfrage zum Antrag 121/2020 der Erlanger Linken bei der Stadt Erlangen und den städtischen Töchtern hat ergeben, dass chemische Pflanzenschutzmittel nur noch in sehr geringem Maße zum Einsatz kommen. Als ‚alternativlos‘ stellt sich bisher der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln beim Tiefbauamt im Bereich des Hafengleises dar. Hier kommen die insektenunschädlichen Herbizide „Katana“ und „Nozomi“ zum Einsatz. Eine Umstellung auf Wasserdampf oder andere Alternativen zur Unkrautbekämpfung scheitert an der Marktverfügbarkeit diesbezüglicher Anbieter. Sobald auf dem Markt Alternativen verfügbar sind, ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auch hier einzustellen.

 

Bezüglich des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel bei den städtischen Töchtern wird ebenfalls auf einen kompletten Verzicht hingewirkt, auch wenn hier sowieso kaum noch Pestizide zum Einsatz kommen. Vor nicht einmal 2 Jahren (August 2020) wurden sämtliche Eigenbetriebe und relevanten städtischen Ämter im Rahmen des Antrages 121-2020 auf ihren Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln abgefragt.

 

Im Rahmen dieser Abfrage gab es von Seiten Gewobau die Auskunft, dass bei der Gewobau seit "bestimmt schon 20 Jahren keine Insektizide, Pestizide oder Fungizide mehr [zum Einsatz kommen]. Wenn Wildkräuter beseitigt werden müssen aus Verkehrssicherungsgründen, dann nur rein mechanisch oder thermisch."

 

Bei EB77 kommen nur bei der Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern am Bergkirchweihgelände chemische Pflanzenschutzmittel zum Einsatz - und dieser Einsatz ist zeitlich begrenzt. Unkräuter werden rein mechanisch und thermisch beseitigt.

 

Auch von Seiten des EBEs wurde bestätigt, dass keinerlei Pestizide mehr zum Einsatz kommen. Unkräuter werden mechanisch oder thermisch beseitigt.

 

Bei den ESTW wurde zur Auskunft gegeben, dass Unkräuter rein mechanisch oder thermisch beseitigt werden, jedoch kommen im Werk selbst kleinräumig (bienenunschädliche) Insektizide zum Einsatz, da es hier wohl bisher nicht anders zu lösen ist. Dies wurde auch bei der wiederholten Anfrage zum aktuellen Stand noch einmal bestätigt

 

Bei Interesse können diese Aussagen auch noch einmal etwas detaillierter in der Antragsvorlage zu oben genanntem Antrag nachgelesen werden. https://ratsinfo.erlangen.de/vo0050.php?__kvonr=2134611

 

Bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben kommen Pestizide (= Herbizide, Insektizide, Fungizide) somit nur noch am Hafengleis (Herbizide), auf dem Gelände des Kraftwerks (Insektizide) und im Rahmen der zeitlich begrenzten Eichenprozessionsspinnerbekämpfung am Bergkirchweihgelände (Insektizid) zum Einsatz. Sofern künftig auf die vorbeugende Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner verzichtet werden kann, bleiben nur noch zwei Anwendungsbereiche, in denen sich der Einsatz bisher als alternativlos darstellt.

 

Insofern Pflegemaßnahmen durch Dritte im Auftrag der Stadt durchgeführt werden, wird der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel zukünftig vertraglich festgelegt.

 

Das Biberverbissschutzmittel „Wöbra“ zählt rechtlich zu den Pflanzenschutzmitteln. Es ist jedoch ungiftig und die Wirkung wird mechanisch durch den enthaltenden Quarzsand erreicht, an dem Biber nur ungern fressen. Wöbra wird voraussichtlich für den Baumschutz auf Grünanlagen in Gewässernähe an Bedeutung gewinnen.

 

Aufgrund der Flächenbewirtschaftung wird aus fachlicher Sicht ein kategorisches Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf den städtischen, landwirtschaftlich genutzten Flächen als nicht zielführend erachtet. So sind die städtischen Flächen oft nur ein kleiner Teil des bewirtschafteten Feldstückes, das sich meist aus mehreren Flurstücken zusammensetzt. So kann ein landwirtschaftlicher Betrieb beispielsweise einen 4 ha großen Acker bewirtschaften und nur 0,5 ha davon sind von der Stadt gepachtet. Unter Umständen liegt diese Fläche auch mittig zwischen anderen Flurstücken.
2021 haben deshalb bereits Gespräche mit dem Bayerischen Bauernverband stattgefunden um eine für die Biodiversität sinnvolle und für die Landwirte einfach umsetzbare Alternative zu erarbeiten, die künftig Teil der Pachtverträge sein wird. Aufgrund terminlicher Differenzen von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes konnte die Bearbeitung dieser jedoch noch nicht vollendet werden. Nach Fertigstellung wird diese dem UVPA in einer separaten Vorlage zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Bezüglich der Ergänzung des bestehenden Förderprogrammes der Erlanger Stadtwerke stellt sich vor allem die Frage, ob sich durch die Förderung landwirtschaftliche Betriebe von der Umstellung auf Biolandwirtschaft überzeugen lassen werden. Hintergrund sind die nicht vergleichbaren Ausgangssituationen. Im Gegensatz zum Fördergebiet der STWM (Stadtwerke München) haben bei uns die wenigsten Landwirte den Hauptteil ihrer Flächen in den Gebieten, die als Förderkulisse in Frage kommen. Eine detaillierte Übersicht und Auswertung der Flächen der Erlanger Wasserschutzgebiete befindet sich in der anhängenden Stellungnahme der ESTW vom 11. März 2022. Eine Erweiterung des bestehenden Förderprogrammes der ESTW wird deshalb weder von Seiten der ESTW noch der Stadtverwaltung als sinnvoll und erfolgsversprechend erachtet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Verwaltung verzichtet künftig wo immer es möglich ist auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Wo dies technisch noch nicht möglich ist, wird eine Umstellung bei Marktverfügbarkeit vollzogen. Dies wird auch bei Beauftragung Dritter vertraglich festgelegt.

 

      Nach Ende des Abstimmungsprozesses mit dem Bayerischen Bauernverband wird das erarbeitete Konzept für mehr Biodiversität auf städtischen, landwirtschaftlichen Flächen dem UVPA zur Abstimmung vorgelegt.

 

      Die Verwaltung erörtert zusammen mit den Erlanger Stadtwerken ob eine Anpassung des vorhandenen Förderprogrammes einen realistischen Anreiz zu einer Umstellung auf biologische Landwirtschaft darstellen kann.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:
Gemeinsamer Antrag der SPD und Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 396/2020 vom 29.10.2020

Stellungnahme der ESTW zu Fraktionsantrag 396-2020 vom 11.03.2022