Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat; Erweiterung der Möglichkeit zu hybrider Teilnahme an Sitzungen
Vorlage
13/116/2022
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat vom 28.10.2020 in der Fassung vom 01.01.2022 wird wie in Anlage 1 (Entwurf vom 04.02.2022) dargestellt zum 01.03.2022 geändert.
  2. Die bisherigen Festlegungen zu hybriden Sitzungen, zu Livestream von Stadtratssitzungen sowie Übertragung und Archivierung von Haushalts- und Stadtratsschlussreden (Beschlussvorlagen 13/011/2020 und 13/111/2021) bleiben unberührt.

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf die Darstellung der Rechtslage in Beschlussvorlage 13/111/2021 wird verwiesen.

Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (GeschO) müssen Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an einer Sitzung teilnehmen möchten, dies dem Bürgermeister- und Presseamt spätestens am Tag vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.

Diese Fristsetzung ist erforderlich, damit die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung (hybride Teilnahme) geschaffen werden können.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufgrund der derzeitigen pandemischen Lage soll die hybride Teilnahme auch kurzfristig ermöglicht werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wenn bereits mindestens ein Stadtratsmitglied rechtzeitig nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GeschO mitgeteilt hat, dass es hybrid an der Sitzung teilnehmen möchte, wird Stadtratsmitgliedern, die dies erst am Tag der Sitzung bis spätestens eine Stunde vor Sitzungsbeginn dem Bürgermeister- und Presseamt mitteilen, ebenfalls die hybride Sitzungsteilnahme ermöglicht.

Die technischen Voraussetzungen für eine hybride Teilnahme sind bereits geschaffen und es ist technisch lösbar weiteren Stadtratsmitgliedern die hybride Teilnahmemöglichkeit zu gewähren. Aus organisatorischen Gründen kann dies nur bis eine Stunde vor Sitzungsbeginn erfolgen.

Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat wird wie in Anlage 1 (Entwurf vom 04.02.2022) dargestellt geändert.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage 1:             Änderung der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat vom 28.10.2020

                               in der Fassung vom 01.01.2022