Die Vertretung der Stadt Erlangen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH (kurz: GEWOBAU Erlangen GmbH) folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBAU Erlangen GmbH wird gemäß Anlage, Buchstabe A, dort „neue Fassung“ (rechte Spalte) geändert.
2. Dem Aufsichtsrat wird empfohlen, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen GmbH gemäß Anlage, Buchstabe B, dort „neue Fassung“ (rechte Spalte) zu ändern.
In Abstimmung mit dem gesetzlichen Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung, Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik, und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Bürgermeister Volleth, empfiehlt das Beteiligungsmanagement die in der Anlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen GmbH aus folgenden Gründen:
1. Ergänzung der Wirtschaftsplanung um einen Stellenplan:
Der BKPV hat bereits
mehrfach die Beifügung eines Stellenplans zum Wirtschaftsplan gefordert, um die
„sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften“ gemäß Art.
94 Abs. 1 Nr. 1 BayGO zu gewährleisten. Seitens der GEWOBAU gab es
Unklarheiten, inwieweit dem Folge zu leisten ist und ob der Stellenplan neben
dem Aufsichtsrat auch den Gesellschaftern ausgehändigt werden darf. Da die
Kommune verpflichtet ist, auf die Umsetzung von Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 BayGO
hinzuwirken, ist eine Klarstellung im Gesellschaftsvertrag erforderlich.
2. Datenbereitstellung für den Konzernabschluss der Stadt
Die Stadt Erlangen ist
gesetzlich verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2022 einen konsolidierten
Jahresabschluss (Konzernabschluss) unter Einbezug der wesentlichen
Beteiligungen aufzustellen. Gemäß § 102a Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung
muss sie darauf hinwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, von den in den
Konzernabschluss einzubeziehenden Konzerngesellschaften alle für erforderlich
gehaltenen Informationen und Unterlagen zu erhalten. Zur Umsetzung wird in der
Literatur eine Satzungsverankerung empfohlen.
3. Möglichkeit von Aufsichtsratssitzungen per
Ton-Bild-Übertragung (online bzw. hybrid)
Um zukünftig die
Abhaltung von Aufsichtsratssitzungen bzw. die Zuschaltung einzelner
Aufsichtsratsmitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung rechtssicher zu
ermöglichen, wird vorgeschlagen, die im Juli 2021 für die ESTW-Satzung
beschlossenen Änderungen sinngemäß auch in den Gesellschaftsvertrag der GEWOBAU
aufzunehmen.
4. Zuständigkeiten bei der Ladung und Protokollierung von
Aufsichtsratssitzungen
Immer wieder gab es in
der Vergangenheit Diskussionen mit der GEWOBAU um die Zuständigkeiten der
Geschäftsführung bei der Ladung und Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen.
Um dies künftig zu vermeiden, werden klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag
und in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung empfohlen. Da für die
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der
Aufsichtsrat zuständig ist, wird eine Empfehlung der Gesellschafterversammlung
an den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
5. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
6. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt
Erlangen mbH