Betreff
GEWOBAU Erlangen GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Vorlage
BTM/042/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Die Vertretung der Stadt Erlangen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH (kurz: GEWOBAU Erlangen GmbH) folgende Beschlüsse zu fassen:

1.    Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBAU Erlangen GmbH wird gemäß Anlage, Buchstabe A, dort „neue Fassung“ (rechte Spalte) geändert.

2.    Dem Aufsichtsrat wird empfohlen, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen GmbH gemäß Anlage, Buchstabe B, dort „neue Fassung“ (rechte Spalte) zu ändern.

 


Da für die im November 2021 vom Stadtrat beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrags der GEWOBAU Erlangen GmbH (Schaffung eines weiteren, nicht-stimmberechtigten Aufsichtsratssitzes für das Sozialreferat) eine kostenpflichtige notarielle Beurkundung der die Änderung beschließenden Gesellschafterversammlung erforderlich ist, bietet es sich an, bei diesem Notartermin auch alle weiteren Satzungsänderungen zu beschließen, die aktuell erforderlich oder sinnvoll erscheinen.

 

In Abstimmung mit dem gesetzlichen Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung, Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik, und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Bürgermeister Volleth, empfiehlt das Beteiligungsmanagement die in der Anlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen GmbH aus folgenden Gründen:

 

1.    Ergänzung der Wirtschaftsplanung um einen Stellenplan:

 

Der BKPV hat bereits mehrfach die Beifügung eines Stellenplans zum Wirtschaftsplan gefordert, um die „sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften“ gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 BayGO zu gewährleisten. Seitens der GEWOBAU gab es Unklarheiten, inwieweit dem Folge zu leisten ist und ob der Stellenplan neben dem Aufsichtsrat auch den Gesellschaftern ausgehändigt werden darf. Da die Kommune verpflichtet ist, auf die Umsetzung von Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 BayGO hinzuwirken, ist eine Klarstellung im Gesellschaftsvertrag erforderlich.


2.    Datenbereitstellung für den Konzernabschluss der Stadt

 

Die Stadt Erlangen ist gesetzlich verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2022 einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) unter Einbezug der wesentlichen Beteiligungen aufzustellen. Gemäß § 102a Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung muss sie darauf hinwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, von den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Konzerngesellschaften alle für erforderlich gehaltenen Informationen und Unterlagen zu erhalten. Zur Umsetzung wird in der Literatur eine Satzungsverankerung empfohlen.

 

3.    Möglichkeit von Aufsichtsratssitzungen per Ton-Bild-Übertragung (online bzw. hybrid)

 

Um zukünftig die Abhaltung von Aufsichtsratssitzungen bzw. die Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung rechtssicher zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die im Juli 2021 für die ESTW-Satzung beschlossenen Änderungen sinngemäß auch in den Gesellschaftsvertrag der GEWOBAU aufzunehmen.

 

4.    Zuständigkeiten bei der Ladung und Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen

 

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Diskussionen mit der GEWOBAU um die Zuständigkeiten der Geschäftsführung bei der Ladung und Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen. Um dies künftig zu vermeiden, werden klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung empfohlen. Da für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Aufsichtsrat zuständig ist, wird eine Empfehlung der Gesellschafterversammlung an den Aufsichtsrat vorgeschlagen.

 

 

5.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

6.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            
Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH