Betreff
Zwischenbericht Erhöhung Frauenanteile in Gremien außerhalb des Stadtrats;
Interfraktioneller Antrag Nr. 163/2020 vom 31.07.2020
Vorlage
13-3/047/2022
Aktenzeichen
OBM/13-3/GST
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß dem Antrag zum Ältestenrat und Stadtrat vom 31.07.2020 prüft die Verwaltung, wie nach dem Vorbild der Stadt München für städtische Gremien außerhalb des Stadtrats, insbesondere für Beiräte, eine bessere Berücksichtigung von Frauen erreicht werden kann. Hierfür wurden bei der Stadt München umfassende Informationen zu deren Vorgehen eingeholt und auf eine Übertragbarkeit für die Stadt Erlangen überprüft. Ergebnis war, dass dem Stadtrat eine Selbstverpflichtung für die von Fraktionen direkt besetzten Gremien vorgeschlagen wird. Diese beinhaltet, dass Abweichungen von einer geschlechtergerechten Besetzung durch die Fraktionen öffentlich zu begründen sind. Dadurch soll die Grundlage für eine Neubesetzung noch in dieser Wahlperiode geschaffen werden.

 

In einem weiteren Schritt wurden die Gremien der Stadt Erlangen in den Blick genommen, auf die sich die Selbstverpflichtung beziehen wird. Folgende Gremien wurden identifiziert:

-      Stadt- und Ortsteilbeiräte;

-      spezielle Beiräte

-      von den Aufsichts- und Verwaltungsräten diejenigen mit sehr hoher Beteiligung der Stadt Erlangen; im Detail sind dies der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG und der Aufsichtsrat der GEWOBAU Erlangen GmbH und der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH; der Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA) AöR wurde aufgrund der Entscheidung zur Umwandlung in einen Eigenbetrieb zwischenzeitlich wieder ausgeschlossen.

Die Stadtratsausschüsse sind auszuschließen, denn die Überprüfung hat ergeben, dass eine Selbstverpflichtung für Stadtratsausschüsse aufgrund von Art. 33 Abs. 1 Satz 2 und 4 GO rechtlich nicht möglich ist.

 

Auf Grundlage dieser Informationen wurde ein erster Konzeptentwurf für die Selbstverpflichtung erstellt, der auf die Größe der Gremien der Stadt Erlangen eingeht. Folgende Inhalte sind zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen:

-      Die Festlegung einer Quote für die einzelnen Gremien wird kritisch gesehen, da hierfür eine Absprache unter den Fraktionen notwendig wäre, die wenig praktikabel erscheint. Auch hat die Stadt Erlangen auf externe Entsendungen oftmals keinen Einfluss.

-      Praktikabel erscheint eine Einhaltung der Quote innerhalb der Fraktion. Folgendes Modell kommt in Frage: Haben Fraktionen in den oben genannten Gremien mindestens zwei oder drei Sitze, so verpflichten sie sich dazu, von jedem Geschlecht mindestens eine Person zu entsenden bzw. zu beschicken. Haben sie vier oder fünf Sitze, so sind es mindestens zwei Personen jeden Geschlechts, bei sechs und sieben Sitzen sind es mindestens drei Personen usw.

-      Falls eine entsprechende Besetzung nicht möglich ist, ist dies von der Fraktion ausführlich zu begründen.

-      Die erste Stellvertretung wird nach dem Vorbild der Stadt München in die Zählung mit einbezogen.

-      Nicht-binäre Personen bleiben in der Zählung unberücksichtigt. Sie können unabhängig von der Quote jederzeit entsandt werden.

 

Das Konzept wurde mit Amt 13 und Amt 30 besprochen. Die Rücksprache mit Amt 30 hat ergeben, dass eine Detailanalyse der Besetzungsstruktur der einzelnen städtischen Gremien notwendig ist. Diese soll unter anderem klären, wie sich die aktuelle Geschlechterquote darstellt und wie die Besetzung jeweils erfolgt, um zu eruieren, ob besondere Regelungen zu greifen haben.

 

Das angedachte Vorgehen ist an der Detailanalyse zu überprüfen. Diese wird zudem ergeben, welche weiteren Schritte einzuleiten sind. Je nach Ergebnis soll bis Juli 2022 eine Beschlussvorlage mit den erarbeiteten Ergebnissen bzw. ein weiterer Zwischenbericht eingebracht werden.

 


Anlagen:        Antrag zum Ältestenrat und Stadtrat, Antragsnr.: 163/2020