Betreff
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) - Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/102/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 3 ausgeführten Punkte als Stellungnahme der Stadt Erlangen in das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) einzubringen. Zusätzlich unterstützt die Stadt Erlangen die Position des Bayerischen Städtetags zur Teilfortschreibung des LEP.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Bei der Fortschreibung der landesplanerischen Grundsätze und Ziele sollen negative Auswirkungen für die Entwicklung der Stadt Erlangen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Es soll eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des LEP (LEP-E) abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

 

Nachdem der Bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern zustimmend zu Kenntnis genommen hat, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Verbände eingeleitet.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 20.12.2021 um Stellungnahme bis zum 01. April 2022 gebeten.

 

Aufgrund der Behandlung im UVPA am 29. März 2022 ist eine fristgerechte Abgabe einer beschlossenen Stellungnahme bis zum 01. April 2022 nicht möglich. Das Bayerische Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zwar keine offizielle Fristverlängerung gewährt, eine Berücksichtigung der Stellungnahme während der laufenden Auswertung nach dem 01. April 2022 wurde jedoch zugesagt.

 

Die Stadt Erlangen wird aus diesem Grund ihre Stellungnahme fristgerecht bis zum 01. April 2022 zunächst unter Vorbehalt abgeben und nach Ablauf der Nachprüfungsfrist bestätigen oder ggf. korrigieren.

 

b) Wesentliche Änderungen

 

Die Änderungen erstrecken sich nahezu auf alle Kapitel des LEP. Ausdrücklich nicht erfasst von der Teilfortschreibung sind das Zentrale-Orte-System sowie die Festlegungen zu Einzelhandelsgroßprojekten.

 

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen.

 

1.       Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

2.       Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

3.       Für nachhaltige Mobilität

 

Die Kernbotschaften zu den Themenfeldern sind in Anlage 1 dargestellt, die Änderungen im Einzelnen können der Lesefassung des LEP-E (Anlage 2) entnommen werden.

 

c) Wesentliche Änderungen für die Stadt Erlangen

 

Die Änderungen beziehen sich nicht auf einzelne landesplanerische Festlegungen für die Stadt Erlangen. Gleichwohl ist die Stadt bei einer Reihe von Punkten von den Änderungen des LEP-E berührt. Diese sind in der Stellungnahme (Anlage 3) aufgeführt.

 

d) Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Positionen des Bayerischen Städtetages (s. Anlage 4) werden grundsätzlich unterstützt.

 

Für einzelne die Stadt Erlangen betreffende Aspekte hat die Verwaltung darüber hinaus Einwendungen und Ergänzungsvorschläge zum LEP-E erarbeitet (s. Anlage 3) und empfiehlt, diese in der städtischen Stellungnahme geltend zu machen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Kernbotschaften zu den Themenfeldern

Anlage 2: Lesefassung LEP-E

Anlage 3: Stellungnahme der Verwaltung zum LEP-E

Anlage 4: Rundschreiben Nr. 042/2022 des Bayerischen Städtetags