Betreff
Bedarf an Verwaltungsflächen im Verwaltungsgebäude Gebbertstr. 1 (Museumswinkel)
Vorlage
241/016/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur Deckung der dringenden Raumbedarfe des Referats IV und der Ämter im Verwaltungsgebäude Gebbertstr. 1, die Nutzungsvereinbarungen mit den dort untergebrachten Vereinen sukzessive zu beenden und die Flächen einer Verwaltungsnutzung zuzuführen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vereinen im Museumswinkel die Bestandsflächen, die derzeit durch städtische Ämter nicht benötigt werden, als Ersatzfläche anzubieten. Über die Nutzung dieser Flächen ist mit den Vereinen ein (Unter-)Mietvertrag mit der Vereinbarung einer ortsüblichen Miete und der Übernahme von Betriebskosten abzuschließen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei Antragstellung durch die Vereine, einen Mietkostenzuschuss zu gewähren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

·    Deckung des dringenden Bedarfs an Verwaltungsflächen für Ref. IV (8 Arbeitsplätze) und Amt 61 bzw. 63 (19 Arbeitsplätze) infolge Stellenneuschaffungen, dringend erforderlicher Raumentlastung sowie räumlicher Zusammenführung von Organisationseinheiten.

 

·    Berücksichtigung der Handlungsfelder aus dem strategischen Konzept zur Entwicklung des Büroimmobilienportfolios gemäß Beschluss des HFPA vom 12.02.2020 (Vorlagennummer 241/089/2019) insbesondere Optimierung von Schnittstellen zwischen den Organisationseinheiten durch räumliche Nähe für effiziente Abläufe, reibungslose Kommunikation und reduzierte Wegezeiten sowie Schaffung von Optionsflächen für künftige Stellenschaffungen und Bedarfe.

 

·    Auflösung baurechtlicher Problematiken im Zusammenhang mit der Vereinsnutzung.

 

·    Herstellen von Kostentransparenz bei der bezuschussten Überlassung bebauter Flächen an Vereine und Organisationen

 

·    Abbildung des vollständigen Ressourcenverbrauchs unter Beachtung des Verursacherprinzips

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf die ergänzende Mitteilung zur Kenntnis 241/020/2022 im nicht öffentlichen Teil wird verwiesen.

 

Zu Antrag Nr. 1:

Im Verwaltungsgebäude Gebbertstr. 1 wurden Referat IV im Jahr 2010 die Räume, die zu dieser Zeit für die Verwaltungsnutzung nicht benötigt wurden, als Fachbereichsimmobilie für die temporäre Belegung durch verschiedene Vereine bzw. Organisationen zugewiesen.

 

Im Zeitverlauf entstanden daraus bis heute bestehende dauerhafte Nutzungen, die einem Mietverhältnis entsprechen.

 

Durch den Auszug der Vereine können die zwischenzeitlich angewachsenen Bedarfe der Ämter sukzessive gedeckt werden.

 

 

Zu Antrag Nr. 2:

Entsprechend den Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsanweisung fällt die Beschaffung von Ersatzflächen für Vereine nicht in die Zuständigkeit der Verwaltung. Kapazitäten sind hierfür weder vorgesehen, noch vorhanden. Vorliegend erfolgt das Angebot an die Vereine ausschließlich vor dem Hintergrund, der Bedarfsdeckung für städtische Dienststellen. Neuanmietungen oder die Vermittlung von Räumen außerhalb des städtischen Bestands sowie Umzugsleistungen können nicht durchgeführt werden.

 

Den Vereinen können Ersatzflächen angeboten werden.

 

Das Amt für Stadtteilarbeit wird im Bedarfsfall mit den betroffenen Vereinen Gespräche führen und bei der Raumsuche unterstützen.

 

 

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Alle derzeit verfügbaren Angebotsflächen sind durch die Verwaltung angemietet.

Sofern die Vereine über eigene Mittel verfügen, um die Miete und die Betriebskosten zu übernehmen, liegen Einnahmen für die Stadt vor.

Bei Beantragung von Mietkostenzuschüssen entfallen die Einnahmen, es kommt jedoch auch nicht zu erhöhten Ausgaben. Es wird Transparenz im Haushalt hergestellt.

           

 

Haushaltsmittel

   Für die Ausreichung von Mietkostenzuschüssen durch Amt 41 sind Haushaltmittel nicht vorhanden. Für das Haushaltsjahr 2022 ist mit einer Mittelbereitstellung zu rechnen. Haushaltsmittel für die Jahre 2023 ff. sind im Haushaltsaufstellungsverfahren anzumelden.


Anlagen: