Betreff
Anpassung der Lastenradförderrichtlinie der Stadt Erlangen 2022
Vorlage
VI/108/2022
Aktenzeichen
Referat VI / Radbeauftragter
Art
Beschlussvorlage

Die beigefügte Förderrichtlinie wird für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, Gewerbetreibende, freiberufliche Tätige, Vereine, Initiativen, Nutzungsgemeinschaften und Privatpersonen, die Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, Fahrradanhänger, Fahrradlastenanhänger oder Therapieräder anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Beschluss VI/079/2021 bereitgestellten Mittel hierfür anzuwenden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen trägt mit der Fortführung des Förderprojekts maßgeblich zur Förderung von nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilität bei. Daneben tritt die Kommune für soziale Gerechtigkeit ein, indem sowohl Menschen mit ErlangenPass einen höheren Fördersatz zugewiesen bekommen, als auch Familien mit mindestens 3 Kindern unter 12 Jahren. Dadurch werden Bürger und Bürgerinnen mit geringen finanziellen Mitteln finanziell entlastet und gleichzeitig die Teilhabe am Klimaschutz ermöglicht. Zusätzlich wird der Bezug von Ökostrom zum Laden der Akkus von Lastenpedelecs oder E-Fahrradlastenanhängern zum Erreichen der Klimaschutzziele Erlangens honoriert. Mit einer umfangreichen und sozial verträglichen Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln sticht die Stadt Erlangen landesweit hervor und nimmt hier einen Spitzenplatz ein.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Fortführung des Lastenradförderprogramms und der Änderung der Förderrichtlinie kann ein erweiterter Personenkreis von der Förderung profitieren. Nicht nur der Kauf oder das Leasen von Lastenfahrrädern und versicherungsfreien Lastenpedelecs, sondern auch von Fahrradan-hängern, Fahrradlastenanhängern und Therapierädern kann gefördert werden. Der Bezug von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für das Laden der Akkus von Lastenpedelecs und E-Fahrradlastenanhängern, Familien mit mind. 3 Kindern unter 12 Jahren im Haushalt und Menschen mit ErlangenPass werden bei der Förderung bevorzugt.

 

Fahrradanhänger sind insbesondere für Familien mit begrenzten Abstellmöglichkeiten am Wohnort eine passende und günstige Alternative zu einem Lastenfahrrad oder Lastenpedelec und ermöglichen dennoch den Transport von Personen oder Gütern sowie flexibles Agieren.

 

Antragsberechtigt sind Vereine, Nutzungsgemeinschaften, Initiativen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Privatpersonen und Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung. Die Fördersumme wird zu 20 % an Vereine, Initiativen und Nutzungsgemeinschaften, zu 20 % an Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige und zu 60 % an Privatpersonen und Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung ausgereicht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Eine Antragstellung ist sowohl online, als auch schriftlich in Papierform möglich.

 

4.   Klimaschutz:

Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer, spart insgesamt 147 g CO² ein.

 

Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen, umweltfreundlichen Transportmitteln gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen. Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:105.000

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderrichtlinie 2022