Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, im Bereich des Südufers des Dechsendorfer
Weihers weitere Sitzmöglichkeiten zu schaffen, dazu gehört auch das Aufstellen
von Parkliegen.
Die
Installation eines Spielfloßes wird noch geprüft und in Abhängigkeit des Ergebnisses
ggf. weiterverfolgt.
Der Antrag 236/2021 der CSU gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Eine Aufwertung des Naherholungsgebietes erfolgt schrittweise und soll fortgesetzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit kann durch Verbesserung der Sitzmöglichkeiten in unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen. Auch über eine Verbesserung der Freizeitaktivitäten kann eine Aufwertung des Naherholungsgebietes erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im vergangenen Jahr wurden insbesondere auf der Nordseite
neue Sitzbänke und Tische u.a. an den Grillstellen errichtet. Für das Jahr 2022
wird Amt 52 eine Anzahl von 16 neuer Bänke sowie
16 Mülleimer im Südbereich des Dechsendorfer Weiher aufstellen und
installieren. Eine Einschätzung, ob dann noch weitere Sitzsteine notwendig
sind, erfolgt nach der Aufstellung der Bänke. Bereits im Jahr 2021 wurden zu
den bestehenden 5 Sitzsteinen weitere 10 Sitzsteine zusätzlich bereitgestellt,
für die es zum Teil schwierig war geeignete Plätze zu finden.
Das Aufstellen von Parkliegen ist auf der Südseite im
Bereich der Liegewiese sinnvoll. Auf der
weniger einsehbaren Nordseite wird aufgrund des hohen Vandalismus von der
Installation von Parkliegen abgesehen.
Eine Errichtung einer Spielfloßanlage wirft eine Reihe von Fragen auf, die erst im Detail geprüft werden müssen (u.a. Verortung, Sicherheit, Wassertiefe, Beaufsichtigung, Beeinträchtigung anderer Nutzungen, Einbindung anderer Fachämter, Kosten)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
67.412 € |
bei IPNr.: 551.K351 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.K351
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU Antrag 236/2021