Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Maßnahmenkonzept zum zukünftigen Vorgehen bei Sondernutzungen im Innenstadtbereich
Vorlage
610.3/042/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das Maßnahmenkonzept zum zukünftigen Vorgehen bei Sondernutzungen im Innenstadtbereich (siehe Anlage) wird beschlossen. Das Konzept beschreibt die Zielsetzung der einzelnen Maßnahmen und trifft Aussagen zum geplanten Umsetzungszeitraum. Der Großteil der Handlungsschritte soll im Jahr 2022 umgesetzt werden.


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Nutzung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze etc.) ist jeder Person im Rahmen seines Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen und Außenbestuhlungen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis durch die die Stadt Erlangen, die darüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Entscheidungsgrundlagen sind neben den einschlägigen Rechtsvorschriften in erster Linie die „Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ und die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum – Bereich Innenstadt“.

 

        Die Rahmenbedingungen für Sondernutzungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Der Umgang mit Sondernutzungen sieht sich zunehmend im Zielkonflikt mit neuen Anforderungen. Dem Wunsch nach einer Anpassung des Sondernutzungsverfahrens aus der Politik und Öffentlichkeit soll Rechnung getragen werden. Das erarbeite Konzeptpapier (siehe Anlage) stellt ein Maßnahmenpaket dar, welches dazu beiträgt, dass:

 

 

1.       die Stadtverwaltung durch eine überarbeite Sondernutzungssatzung (inkl. Antragsformular, Gebührensatzung etc.) den derzeitigen Ansprüchen und Anforderungen besser gerecht werden kann, z.B. durch Genehmigung größerer und mehr Außengastronomieflächen. Die positiven Erfahrungen aus der Pandemiezeit sollen hier Niederschlag finden.

 

2.       das Sondernutzungsverfahren effizienter und klarer gestaltet ist, um den Arbeitsaufwand zu reduzieren und Abläufe zu beschleunigen

 

3.       ein überarbeiteter Außenauftritt für mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei der Antragstellung, den notwendigen Grundlagen und Formularen und den verantwortlichen Ansprechpartner*innen sorgt

 

4.       durch die entsprechende Anpassung der Gestaltungsrichtlinie mehr Raum für Kreativität und alternative Gestaltungsideen geschaffen wird.

 

5.       bei Sondernutzungen mehr Raum für Flexibilität gegeben ist, um besser auf die sich ändernden Rahmenbedingungen (Klimawandel, Pandemie, Leerstände etc.) reagieren zu können

 

6.       es in der Innenstadt durch die Gestaltung der Sondernutzungen dennoch zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des hochwertigen Stadtbildes kommt

 

 

Die Inhalte des Konzepts wurden mit den betroffenen Fachstellen der Stadt Erlangen und den Interessensvertretungen aus Gastronomie und Handel zusammen erarbeitet. Schon früh im Prozess haben sich verschiedene allgemeine Fragestellungen ergeben, welche sich nicht räumlich auf den Innenstadtbereich alleine begrenzen lassen.

 

In diesem Zusammenhang wurden zunächst die derzeitigen Abläufe und Regularien, welche für die Beantragung von Sondernutzungen notwendig sind, zusammengestellt und verwaltungsintern geprüft, um eventuelle Verbesserungspotentiale festzustellen.

 

Anschließend wurden in mehreren Abstimmungsrunden Anregungen, Probleme und Wünsche zusammen mit den betroffenen Fachämtern und den Interessensvertreter*innen für Einzelhandel und Gastronomie gesammelt diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet.

 

Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet und zusammengefasst. Das daraus resultierende Maßnahmenpapier zählt zahlreiche Bausteine auf, welche zu einer Verbesserung im Umgang mit Sondernutzungen beitragen können. Die Inhalte resultieren aus dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den Betroffenen und zielen somit auf die aktuellen Themenstellungen der Stadt Erlangen ab.

 

Die möglichen Maßnahmen lassen sich drei verschiedenen Handlungsfeldern zuordnen. Diese lauten:

 

-       Rechtliche Grundlagen (Satzung inkl. Gebührensatzung)

-       Sondernutzungsverfahren

-       Gestaltung (Gestaltungsrichtlinie)

 

 

2.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Das Maßnahmenkonzept bietet konkrete Arbeitsschritte und trifft Aussagen zum geplanten Umsetzungszeitraum, um den zukünftigen Umgang mit Sondernutzungen in der Innenstadt zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die unter Punkt 1 genannten Ergebnisse zu erreichen.

 

Die Zuständigkeit für das Themenfeld Sondernutzungen liegt weiterhin beim Bürgeramt (33).

 

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Maßnahmenkonzept Sondernutzungen