1) Der vorliegenden Vorentwurfs- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Errichtung der neuen Unterrichtsräume für die Jakob-Herz-Schule im Bestandsgebäude Schillerstraße 52 b/c wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die nächsten Planungsschritte sind zu veranlassen.
2) Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel von 647.000€ sind für das Haushaltsjahr 2023 nachzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schaffung dringend benötigter Unterrichtsräume für die Jakob-Herz-Schule.
Auf die Begründungen wie im Bedarfsbeschluss Nr. 40/005/2020 im Bildungsausschuss am 16.07.2020 und im Stadtrat vom 23.07.2020 dargestellt, wird inhaltlich verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die in den beiliegenden Plänen dargestellte Umbaumaßnahme folgt dem vom Fachamt und der Schulleitung der Jakob-Herz- Schule vorgegebenen Raumprogramm.
Aufgrund bereits vorangegangener Sanierungsarbeiten incl. der bereits unter Beachtung der Einschränkungen als Einzeldenkmal umgesetzten energetischen Maßnahmen im Gebäude Schillerstraße 52 b/c beschränken sich die notwendigen Baumaßnahmen nun im Erdgeschoss auf den Einbau eines Klassenzimmers, eines Behinderten-WCs, einer Teeküche sowie den Einbau einer Trockenbauwand zur Abtrennung des Lehrerzimmers.
Im 1. Obergeschoss des Bestandsgebäudes entstehen folgende Räume: 9 Klassenzimmer, 1 Mehrzweckraum, 1 Werkraum, 1 Ruheraum, 1 Schüler*innenbibliothek, 1 Besprechungsraum, 2 Therapieräume und 1 Krankenzimmer.
Im 1. Obergeschoss werden zwei Mädchen- WCs neu geschaffen; Knaben-WCs sind bereits vorhanden.
Im Dachgeschoss wird eine Lüftungszentrale eingebaut.
Die Elektro-, EDV-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallationen werden erweitert und damit dem Nutzungszweck angepasst.
Ergänzend werden Akustikdecken eingebaut.
Es werden für alle Klassenzimmer flexible Ausstattungen und multifunktionale Tafelsysteme angeschafft um ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Zur Bereitstellung notwendige
HH-Mittel zur Vergabe von Bauleistungen wird zu gegebener Zeit beantragt,
Verpflichtungsermächtigungen oder nicht benötigte Mittel aus anderen Maßnahmen
umzuschichten. Dies wird notwendig, da sich die Umsetzung der Maßnahme (ehem.
geplant für 2022) aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung einer
Lüftungsanlage verzögerte.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen gemäß VOB
Projektsteuerung durch Amt
24/GME
Projektleitung durch Sachgebiet 242-1 Bauunterhalt und den
Sachgebieten 242-2 Elektrotechnik und 242-3 Versorgungstechnik
Bauausführung:
Baubeginn: KW 39/ 2022
Baufertigstellung Ende Juli 2023
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach vorliegender Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten:
KGR 300, Baukonstruktionen 316.000 €
KGR 400, Bauwerk, techn. Anlagen 534.000 €
KGR 500, Außenanlagen 13.950 €
KGR 600, Ausstattung (Sachkosten) 128.500 €
KGR 700, Baunebenkosten 244.000 €
Gesamtkosten über alle Kostengruppen: 1.236.450€
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.
Investitionskosten: Bau Ausstattung |
1.107.950 € 99.000 € |
bei IPV Nr.: 221B.400 bei IVP Nr.: 221B.K351 |
Sachkosten (Ausstattung): |
29.500 € |
bei Sachkonto: 528201 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
Noch offen; |
bei Sachkonto: IP-Nr. 221B.neu |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf den IvP-Nr. 221B.400: 510.000€ und 221B.K351: 60.000€ und Sachkonto 528201: 20.000€
sind
in Höhe von 646.450 € nicht vorhanden. Sie werden zum Investitionshaushalt 2023
bei IvP-Nr. 221B nachgemeldet.
Fragen der Bezuschussung:
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig gemäß Art. 10 BayFAG. Die ursprüngliche Planung mit anrechenbaren Kosten von ca. 544.000€ wird mit ca. 50% rd. 272.000€ gefördert. Die Tektur mit gesteigerten Kosten wurde im Juli 2022 nachgereicht. Die Antwort der Reg. V. Mfr über eine Anpassung der Fördersumme steht noch aus.
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Grundrisspläne Erdgeschoss und 1.Obergeschoss