Betreff
Neubau Kinderhaus am Brucker Bahnhof, Festlegung mechanische Lüftung
Vorlage
242/125/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Für das Lufthygienekonzept wird eine zentrale mechanische Lüftung festgelegt.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Gewährleistung der Lufthygiene im Kinderhaus am Brucker Bahnhof und Reduktion des Lüftungswärmeverlusts mittels Wärmerückgewinnung

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf den Beschluss der Vorplanung nach DA-Bau 5.4 (Vorlagennummer 510/050/2021/1) in der Sitzung des Stadtrats am 28.10.2021 wird verwiesen.

 

Im Beschlusstext Nr. 2 und 3 erging folgender Auftrag an die Verwaltung:

2. Für das Lufthygienekonzept wird eine weitere Variante einer mechanischen Lüftung mittels dezentraler Lüftungsgeräte untersucht.

3. Unter Beachtung der Ergebnisse der Variantenuntersuchung unter 2. (dezentrale Lüftungsgeräte) wird die Verwaltung beauftragt, anschließend die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und den Gremien zur Beschlussfassung im Zuge des Entwurfsplanungsbeschlusses vorzulegen.

 

Antragsgemäß wurde als weitere Variante eine mechanische Lüftung mittels dezentraler Lüftungsgeräte untersucht. Diese wird vergleichend der Variante mit zentraler mechanischer Lüftung gegenüber gestellt.

 

Variante 1
zentrale mechanische Lüftung

Zur Belüftung wird ein zentral auf dem Dach aufgestelltes Lüftungsgerät eingesetzt. Durch die zentrale Lage des Lüftungsgerätes kann die Nachheizung über die Fernwärme erfolgen. Über ein Kanalnetz mit Brandschutzklappen wird die Luft im Gebäude verteilt. Die Leitungsverlegung erfolgt in Steigschächten und als Sichtinstallation an der Decke. Die Zuluft wird in den Gruppenräumen eingebracht und in den Toiletten abgesaugt. Die Luft strömt durch die Flurbereiche über, wodurch dieser Bereich zusätzlich belüftet wird. Eine zentrale Regelung sorgt für automatische Alarmmeldung und den Fernzugriff über die Gebäudeleittechnik des GME.

 

Variante 2
dezentrale mechanische Lüftung

Zur Belüftung werden insgesamt 13 Lüftungsgeräte dezentral eingesetzt. Aus statischen Gründen werden 11 Lüftungsgeräte als Brüstungsgeräte unterhalb der Fensteröffnung angeordnet, um das Holztragwerk nicht mit Durchbrüchen zu schwächen. Um die schallakustischen Anforderungen zur erfüllen, werden pro Gruppenraum teilweise zwei Brüstungsgeräte eingesetzt. Die Nachheizung erfolgt bei allen Geräten elektrisch über ein Nachheizregister. Die Ableitung von Kondensat wird über ein Leitungsnetz ermöglicht. Der Laubengang vor den Lüftungsgeräten dient als zweiter Rettungsweg, deswegen werden alle Ansaug- und Ausblasöffnungen mit Brandschutzklappen ausgestattet. Die Regelung erfolgt an jedem Gerät dezentral, die keine Alarmmeldung oder einen Fernzugriff ermöglicht.

 

 

Vergleich der Kennzahlen

Einheit

dezentrale
Lüftung

zentrale
Lüftung

Differenz

Bemerkung

Strom Luftförderung

kWh/a

5.929

8.608

+ 2.679

Mehrverbrauch zentr. Lüftung wg. Druckverluste Rohrnetz

Strom Heizregister

kWh/a

5.049

nicht

vorhanden

- 5.049

Nachheizung dezentral über elektr. Heizregister

Fernwärme Heizregister Lüftung

kWh/a

nicht vorh.

1.357

+ 1.357

Nachheizung zentral über Fernwärme

PV-Stromertrag

kWh/a

48.859

44.202

- 4.657

Kleinere PV-Anlage wg. Lüftungszentrale am Dach

Kosten Bau

266.540

268.150

+ 1.610

Investitionskosten

Kosten Betrieb Strom (30 ct/kWh)

€/a

3.293

2.582

- 711

Jährliche Stromkosten (Lüftung)

Kosten Betrieb Fernwärme (12 ct/kWh)

€/a

0

163

+ 163

Jährliche Fernwärmekosten (Lüftung)

Kosten Betrieb
Wartung

€/a

2.800

1.400

- 1.400

Jährliche Wartungskosten

 

Aufgrund der nahezu identischen technischen und wirtschaftlichen Kennzahlen werden sog. „weiche“ Faktoren in die Betrachtung einbezogen:

-       Platzbedarf der dezentralen Geräte und damit Reduktion wertvoller Nutzflächen im attraktiven Raumbereich vor den Fenstern

-       Bei der zentralen Variante kann der Spielflur durch eine energetisch günstige Überströmung aus dem Gruppenräumen belüftet werden

-       Freihaltezone für den effektiven Betrieb der dezentralen Geräte im Krippen- und Kindergartenalltag problematisch (Kinderspielflächen vor Luftansaug- und Ausblasöffnungen

-       Für Kinder erreichbare dezentrale Anlagen erfordern zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bzw. intensivere Aufsicht

-       Organisatorischer Mehraufwand im Betrieb bei Wartungen und Störungen der einzelnen dezentralen Anlagen (Störung in den Öffnungszeiten)

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ausführung der Variante 1 mit zentraler mechanischer Belüftung. Die Umsetzung wird in der laufenden Entwurfsplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

268.150 €

bei IPNr.: 365B.414

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Die Baumaßnahme wird nach FAG gefördert.

Zusätzlich wird ein Zuschuss für Nichtwohngebäude nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) angestrebt.

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden:

Die bereits genannten höheren Investitionskosten in Höhe von 268.150 € werden in
die Haushaltsberatungen eingebracht.


Anlagen:             ---