Betreff
Antrag 360/2021 der SPD-Fraktion: Rufbus per App oder Website
Vorlage
613/141/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag Nr. 360/2021 der SPD-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 360/2021 beantragt die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung gemeinsam mit den ESTW prüft, ob für Rufbusse zusätzlich digitale Bestellmöglichkeiten über die VGN-App oder auf der Webseite der ESTW umgesetzt werden können.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Derzeit ist die Bestellung der Rufbusse, die durch die Taxizentrale Erlangen bereitgestellt und durchgeführt werden, nur telefonisch möglich. Es existieren nicht die notwendigen Schnittstellen, um Bestellungen per Webseite oder App aufnehmen zu können. Eine Anbindung an die ESTW-Webseite oder an die VGN-App ist daher nicht möglich.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine einheitliche verbundweite Lösung einer Bestellmöglichkeit über die VGN-App bzw. VGN-Webseite zielführend. Die Notwendigkeit verschiedener technischer „Insellösungen“ für die Buchung von Bedarfsverkehren trotz eines integrierten ÖPNV-Systems wie z.B. auf der Städteachse, ist gegenüber den Fahrgästen kaum vermittelbar. Im Verbundraum besteht ebenfalls Konsens, dass eine einheitliche Lösung entwickelt werden muss.

Der VGN hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche den Aufbau einer zentralen Dispositionszentrale untersucht, die auch eine zentrale Bestellmöglichkeit über die VGN-App beinhaltet. Hierbei werden der zu erwartende Projektaufwand sowie verschiedene Umsetzungsszenarien untersucht. Aktuell bestehen mit Blick auf die Ausgangslage im Gesamtverbundraum des VGN unterschiedlichste technische Standards und Ablaufprozesse bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern. Viele Rufbusangebote und Bedarfsverkehre werden zudem noch manuell disponiert und abgerechnet. Die technische und organisatorische Umsetzung einer zentralen, VGN-weiten Lösung ist daher komplex und (zeit)aufwändig. Zudem sind die Kosten- und Förderungsbedingungen noch nicht abschließend geklärt. Der Fördersatz, der vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mitgeteilt wurde, beträgt lediglich 50 %.

Neben der Einrichtung einer VGN-internen Arbeitsgruppe wird zunächst eine Umsetzung bei einigen Landkreisen angestrebt. Die Stadtverwaltung steht mit den beteiligten Aufgabenträgern bezüglich der Erfahrungen und des Sachstands des Projekts durch die VGN-Gremien im Austausch.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 360/2021 der SPD-Fraktion