Betreff
Interessensbekundungsverfahren zum Nachfolgeprojekt Jugend Stärken im Quartier
Vorlage
51/071/2022
Aktenzeichen
V/A51/KS025
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen nimmt seit 2015 (Beginn der ersten Projektphase) am Programm Jugend Stärken im Quartier des Europäischen Sozialfonds (ESF) teil, über deren Ergebnisse in der Vergangenheit bereits mehrfach im Jugendhilfeausschuss berichtet wurden. Projektnehmer ist das Stadtjugendamt; die Projektdurchführung ist in die Trägerschaft der GGFA übertragen.

Die zweite Phase des Projektes endet plangemäß zum 30.06.2022.

Seitens des ESF wurde bekannt gegeben, dass es statt einer dritten Projektphase ein inhaltlich ähnlich gelagertes Anschlussprojekt mit dem Titel Jugend Stärken: Brücken in die Selbständigkeit geben wird, das zeitlich nahtlos an das auslaufende Projekt anschließt. Zu diesem läuft bis Februar 2022 das entsprechende Interessenbekundungsverfahren.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Vorgängerprojekt und dem nach wie vor bestehenden Bedarf wird seitens des Stadtjugendamtes eine Teilnahme am oben genannten Projekt unter Beibehaltung der Kooperation mit der GGFA angestrebt. Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren hat für die Stadt Erlangen zunächst keinerlei bindende Wirkung.

Die Ergebnisse des Verfahrens werden im Jugendhilfeausschuss zeitnah kommuniziert.

 


Anlagen: