1. Die Universitätsstraße ist nach dem Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung für Fahrradstraßen und gemäß Planung in Anlage 1 im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung 2022 als Fahrradstraße auszuweisen.
  2. Im Umfeld der Kliniken werden – zunächst in einer dreimonatigen Probephase - Stellplätze angeordnet.
  3. Der Antrag 017/2022 der CSU-Stadtratsfraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß des Beschlusses im UVPA zur Stärkung des Umweltverbundes in der Universitätsstraße sowie dem Beschluss des Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb zur Fahrbahndeckenerneuerung 2022 (613/058/2020 & 66/073/2021) hat die Verwaltung eine Planung für die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Universitätsstraße auf Grundlage des Leitfadens zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen (613/228/2019) erstellt. Hierbei wurden gewonnene Erkenntnisse aus den bereits umgesetzten Fahrradstraßen in 2021 (Leipziger Straße, Bayern-/Pommernstraße, Wöhrmühle, Schronfeld, Lange Zeile) im Markierungsdesign berücksichtigt. Auf die Planung wird unten genauer eingegangen. Eine Abstimmung in der Planungsphase erfolgte mit den ESTW und dem Universitätsklinikum. Deren Belange wurden in Übereinstimmung mit den Planungsprämissen abgewogen und möglichst berücksichtigt. Die Planung wurde zudem am 26.01.2022 der AG Rad mit einer Variante vorgestellt, diese sah vor ca. 40 % des bisherigen Stellplatzvolumens vollständig auf der Fahrbahn anzuordnen. In einem Ortstermin mit Vertretern der ESTW und der Verwaltung am 27.01.2022 wurde deutlich, dass bereits heute der teilweise mit Gelenkbussen betriebene Linienverkehr den Anforderungen an die Betriebssicherheit nicht mehr genügt. Ursache hierfür ist vor allem die Parksituation. Eine vollständige Anordnung von parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn muss aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich ausgeschlossen werden. In einem weiteren Ortstermin am 14.02.2022 wurden Bereiche für ein teilweises Parken auf dem Gehweg (Aufparken) im Umfeld der Universitätskliniken erörtert. Hierfür wurden Fahrversuche mit einem Gelenkbus der ESTW durchgeführt. Die Bedenken der ESTW sind in einer Stellungnahme (s. Anlage 5) vom 14.02.2022 dokumentiert.

 


Leitplanken der Planung sind die Maßgaben der relevanten Richtlinien und Gesetzestexte sowie die beschlossenen Resultate des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes 2030 (613/062/2020), die beschlossenen Vereinbarungen aus dem Zukunftsplan Fahrradstadt (OBM/002/2021), die Beschlüsse zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen, zum Plannetz Radverkehr (613/249/2019) sowie zum Plannetz Fußverkehr (613/201/2018/1). Daraus ergeben sich folgende Prämissen:

 

·         Eine Fahrradstraße wird in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben, d.h. andere Fahrzeuge dürfen nur fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird (z.B. für ÖPNV und Anlieger),

·         die Gehwege auf beiden Seiten weisen eine Breite von 2,50 m (Mindestbreite an Engstellen 1,80 m) auf,

·         die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr werden verbessert,

·         die Fahrradstraße wird an allen Kreuzungen bevorrechtigt,

·         die Fahrradstraße weist eine befahrbare Breite von mind. 4,00 m auf,

·         die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden ausgeweitet,

·         der Lieferverkehr wird berücksichtigt,

·         für den maßgeblichen Begegnungsfall Bus-Bus weist die Fahrbahn nach RASt 2006 mind. 6,50 m auf (bei Begegnung Bus-Pkw mind. 5,55 m und Bus-Rad mind. 5,05 m),

·         der Parksuch- und Durchgangsverkehr (ca. 6.100 Kfz/24 h im Verkehrsbelastungsplan 2017) wird zugunsten dem Verkehr des Umweltverbundes möglichst eingeschränkt,

·         bei nicht ausreichender Fahrbahnbreite wird Fläche des ruhenden Verkehrs dem fließenden Verkehr zugesprochen,

·         die Stärkung des Umweltverbundes sowie

·         die bereits geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen (Befahren Universitätsstraße in Richtung Hugenottenplatz nur für Anlieger, Taxi, Linienbus, Fahrrad frei an den Kreuzungen Lorlebergplatz, Fahrstraße, Schuhstraße sowie an der Kreuzung Schuhstraße/Friedrichstraße) werden durch Maßnahmen verdeutlicht.

 

Die Beachtung dieser Maßgaben erfordert,

·         das derzeitige Aufparken von Kfz weitgehend zu unterbinden und öffentliche Kfz-Parkplätze umzunutzen,

·         die besonderen Belange des Universitätsklinikums hinsichtlich der Mobilitätseinschränkungen von Patienten im direkten Umfeld durch Gehwegparken unter Sicherstellung einer Mindestbreite von 1,80 m für Fußgänger und der Sicherheitsbelange des ÖPNV zu berücksichtigen,

·         eine Querungsinsel an der Kreuzung Lorlebergplatz/Universitätsstraße einzurichten,

·         die Fahrradstraße in ihrer Gänze zwischen Lorlebergplatz und Hugenottenplatz zu bevorrechtigen,

·         öffentliche Kfz-Parkplätze teilweise als Fahrradstellplätze neu zu widmen (Umsetzung der Planungen aus dem 1.000-Bügel-Programm; 613/068/2021),

·         Ladezonen nahe der Fußgängerzone / des vorhandenen Einzelhandels einzurichten,

·         einen Bussonderfahrstreifen (Radfahrer frei) an der Einfahrt vom Lorlebergplatz in die Universitätsstraße einzurichten und

·         die Wendemöglichkeit für den Kfz-Verkehr im Kreuzungsbereich Halbmondstraße/Universitätsstraße/Hugenottenplatz (613/179/2018) sowie

·         die Verlegung eines Teils der Taxistände vom Hugenottenplatz in die Universitätsstraße umzusetzen.

 

Die Anwohner und Einzelhändler der Universitätsstraße werden nach vorliegendem Beschluss des UVPA per Anschreiben und Flyer über den Ausbau zur Fahrradstraße im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung 2022 informiert.

 


2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorliegenden Verkehrszählungen (s. Anlage 4) verdeutlichen eindeutig die Sinnhaftigkeit einer Fahrradstraße in der Universitätsstraße. Deren Einrichtung bedeutet somit (vgl. Planung Anlage 1), dass für den sehr starken und häufig pulkartig auftretenden Fußverkehr sowie im Sinne der Barrierefreiheit der entsprechende Platz auf den Gehwegen frei von ruhendem Verkehr gehalten wird. Die Querung der breiten Fahrbahn am Lorlebergplatz wird durch eine Querungsinsel erheblich erleichtert. Zur Ordnung der stark vorhandenen Nachfrage nach Fahrradstellplätzen abseits der Gehwege und in Nähe zu zentralen Zielorten werden insgesamt 49 Fahrradbügel (Stellplatzmöglichkeit für 98 Fahrräder) und 5 Lastenradbügel installiert. 3 ältere Fahrradbügel an der Kreuzung Fahrstraße/Universitätsstraße werden dabei ersetzt. Die Fahrbahnbreite beträgt größtenteils mehr als 7,00 m, was eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit auch für den Busverkehr bewirkt, da die Begegnungsfälle Bus-Bus, Bus-Rad, Bus-Pkw ohne Beeinträchtigung möglich sind, auch bei nebeneinanderfahrenden Radfahrer*Innen.

 

Unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken der ESTW müssten alle Bereiche mit Gehweg-Aufparken vollständig aufgelassen werden, was eine Reduktion von ca. 70 Stellplätzen (ermittelt anhand der Aufstelllängen und empirischen Beobachtungen) zur Folge hätte. Unter Berücksichtigung der besonderen Belange der Universitätskliniken hinsichtlich mobilitätseingeschränkter Patienten bzw. Notfälle sollen in deren Umfeld trotzdem 13 Stellplätze mit Gehweg-Aufparken (d.h. verbleibende Gehwegbreite 1,80 m) eingerichtet werden. Diese sind für sehr kurzes Parken (d.h. max. 60 Minuten) und Notfälle reserviert. Diese Parkbereiche sollen zunächst in einer dreimonatigen Probephase evaluiert werden.

 

Auch an den Stellen, an denen das Gehweg–Aufparken angeordnet wird, wird eine Begegnung Bus-Rad möglich sein, da eine Fahrbahnbreite von mind. 5,30 m plus 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen eingehalten wird. Bei Ausschervorgängen der Busse vor den Engstellen ist - basierend auf den Ergebnissen der Fahrversuche - keine Begegnung möglich. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für die notwendige Fahrbahnbreite im Begegnungsfall nur der hintereinanderfahrende Radverkehr maßgeblich ist. Da in diesen Bereichen der Begegnungsfall Bus-Bus nicht möglich ist, werden diese Parker auf zwei Parkabschnitte gebündelt. Im restlichen Verlauf der Universitätsstraße werden folgerichtig vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch aus den erfolgten oben genannten Beschlüssen sowie den Planungsprämissen die Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs (Entnahme 57 von insgesamt ca. 70 Stellplätzen) umgenutzt.

 

Das bereits jetzt vorhandene eingeschränkte Haltverbot auf Höhe der Hausnummer 13 bleibt bestehen, wird ausgeweitet und als zwei Ladezonen gekennzeichnet sowie mit einem temporär zulässigen Bewohnerparken für insgesamt 5 Kfz während der Nachtstunden erweitert (Wechselprinzip tags / nachts). Die aktuell geltenden Einfahrtsregelungen vom Lorlebergplatz in die Universitätsstraße werden durch die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens mit „Radfahrer frei“ verdeutlicht. An der Kreuzung Halbmondstraße/ Universitätsstraße/ Hugenottenplatz wird die beschlossene Wendemöglichkeit umgesetzt, die es dem Kfz-Verkehr ermöglicht, die Universitätsstraße wieder in Richtung Osten zu verlassen und so das widerrechtliche Durchfahren der Fußgängerzone verhindern soll. In der Universitätsstraße sind insgesamt 3 Schwerbehindertenparkplätze vorhanden. Diese werden richtlinienkonform und in Übereinstimmung mit der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen, Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) umgesetzt.

 

Als Resultat aus den erfolgten Beschlüssen und zugrundeliegenden Planungsprämissen wird folgerichtig ein Großteil der Fläche des ruhenden Verkehrs umgenutzt. In Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Leichtigkeit bringt dies erhebliche Verbesserungen mit sich. Die Verwaltung hat geprüft, weitere Kfz-Parkplätze auf der Fahrbahn und ohne Einengung für den Fußverkehr anzuordnen. Die Ortstermine mit den ESTW haben aber gezeigt, dass eine derartige Lösung aus betrieblichen, vor allem aber aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden muss.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Alle in der Planung getroffenen Maßnahmen führen zu einer ansprechenden und richtlinienkonformen Umsetzung der Fahrbahndeckenerneuerung in der Universitätsstraße, die gleichzeitig dem Fußverkehr mehr Platz einräumt, der vorherrschenden Nutzung durch den Radverkehr gerecht wird und den ÖPNV in seinen Anforderungen berücksichtigt. Zudem werden die aktuell geltenden Verkehrsregelungen verdeutlicht und bleiben in ihrer Zufahrtsregelung für Kfz weiterhin bestehen. Die Fläche des ruhenden Verkehrs wird demgemäß zum Großteil für den fließenden Verkehr genutzt, um die Verkehrssicherheit und Leichtigkeit zu erhöhen und dadurch eine echte Stärkung des Umweltverbundes auf der Achse zu erreichen (für eine detaillierte Übersicht s. Anlage 2). In ausreichendem Maße bleiben Kurzzeit- Notfall-Parkplätze an den wichtigen Stellen des Universitätsklinikums (Frauenklinik, Strahlenklinik) erhalten (zunächst für eine dreimonatige Probephase). So wird insgesamt der Parksuchverkehr eingeschränkt und daraus entstehendes Fehlverhalten sowie Gefahrensituationen unterbunden. Somit steigert die Planung die Sicherheit und die Leichtigkeit des Umweltverbundes.

 

Sollten sich in der Probephase verkehrssicherheitsrelevante Gefahrensituationen oder betriebstechnische Probleme herausstellen, würden die Stellplätze mit Gehweg-Aufparken entfallen gemäß Anlage 2.

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Reduzierung von Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung - aufgrund des zukünftig reduzierten Stellplatzangebotes - lassen sich derzeit noch nicht quantifizieren.

 

Die Universitätsstraße ist im Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2022 enthalten. Die Baumaßnahmen werden zwischen Mitte April und Ende Mai in zwei Abschnitten erfolgen. Deshalb wird hier deutlich darauf hingewiesen, dass ein Aufschub der Planung sowie neben der direkten Beteiligung des UKER und der ESTW eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich ist. Darüber hinaus bestehen unter den Vorgaben an eine Fahrradstraße und den Anforderungen für einen verkehrssicheren Buslinienbetrieb keine planerischen Spielräume, die über die bereits im Rahmen der Probephase vorgesehenen Stellplätze mit Gehwegparken hinausgehen. Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Universitätsstraße im Zuge der Arbeiten zur Fahrbahndeckenerneuerung als Fahrradstraße ausweisen und die Öffentlichkeit vorab darüber informieren.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*, Förderung des Umweltverbundes

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1:    Planung Ausbau zur Fahrradstraße nach Gestaltungsleitfaden (ohne Stellplätze
bzw. mit provisorischen Stellplätzen im Umfeld der Universitätskliniken)

Anlage 2:    Tabellarische Übersicht der Veränderungen im ruhenden Verkehr

Anlage 3:    Antrag 017/2022 der CSU-Stadtratsfraktion

Anlage 4:    Verkehrszählung Universitätsstraße (613/058/2020)

Anlage 5:    Vermerk ESTW zum geplanten Umbau Universitätsstraße