- Die Universitätsstraße ist nach dem Leitfaden
zur einheitlichen Gestaltung für Fahrradstraßen und gemäß Planung in
Anlage 1 im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung 2022 als Fahrradstraße
auszuweisen.
- Im Umfeld der Kliniken werden – zunächst in einer dreimonatigen Probephase - Stellplätze angeordnet.
- Der Antrag 017/2022 der CSU-Stadtratsfraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gemäß des
Beschlusses im UVPA zur Stärkung des Umweltverbundes in der Universitätsstraße
sowie dem Beschluss des Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb zur Fahrbahndeckenerneuerung
2022 (613/058/2020 & 66/073/2021) hat die Verwaltung eine Planung für die
Einrichtung einer Fahrradstraße in der Universitätsstraße auf Grundlage des
Leitfadens zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen (613/228/2019) erstellt.
Hierbei wurden gewonnene Erkenntnisse aus den bereits umgesetzten
Fahrradstraßen in 2021 (Leipziger Straße, Bayern-/Pommernstraße, Wöhrmühle,
Schronfeld, Lange Zeile) im Markierungsdesign berücksichtigt. Auf die Planung
wird unten genauer eingegangen. Eine Abstimmung in der Planungsphase erfolgte
mit den ESTW und dem Universitätsklinikum. Deren Belange wurden in
Übereinstimmung mit den Planungsprämissen abgewogen und möglichst
berücksichtigt. Die Planung wurde zudem am 26.01.2022 der AG Rad mit einer Variante
vorgestellt, diese sah vor ca. 40 % des bisherigen Stellplatzvolumens
vollständig auf der Fahrbahn anzuordnen. In einem Ortstermin mit Vertretern der
ESTW und der Verwaltung am 27.01.2022 wurde deutlich, dass bereits heute der
teilweise mit Gelenkbussen betriebene Linienverkehr den Anforderungen an die
Betriebssicherheit nicht mehr genügt. Ursache hierfür ist vor allem die
Parksituation. Eine vollständige Anordnung von parkenden Fahrzeugen auf der
Fahrbahn muss aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich ausgeschlossen
werden. In einem weiteren Ortstermin am 14.02.2022 wurden Bereiche für ein
teilweises Parken auf dem Gehweg (Aufparken) im Umfeld der Universitätskliniken
erörtert. Hierfür wurden Fahrversuche mit einem Gelenkbus der ESTW durchgeführt.
Die Bedenken der ESTW sind in einer Stellungnahme (s. Anlage 5) vom 14.02.2022
dokumentiert.
Leitplanken der
Planung sind die Maßgaben der relevanten Richtlinien und Gesetzestexte sowie
die beschlossenen Resultate des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes 2030
(613/062/2020), die beschlossenen Vereinbarungen aus dem Zukunftsplan
Fahrradstadt (OBM/002/2021), die Beschlüsse zur einheitlichen Gestaltung von
Fahrradstraßen, zum Plannetz Radverkehr (613/249/2019) sowie zum Plannetz
Fußverkehr (613/201/2018/1). Daraus ergeben sich folgende Prämissen:
·
Eine
Fahrradstraße wird in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben, d.h. andere
Fahrzeuge dürfen nur fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird (z.B.
für ÖPNV und Anlieger),
·
die
Gehwege auf beiden Seiten weisen eine Breite von 2,50 m (Mindestbreite an
Engstellen 1,80 m) auf,
·
die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr werden
verbessert,
·
die Fahrradstraße wird an allen Kreuzungen
bevorrechtigt,
·
die Fahrradstraße weist eine befahrbare Breite von
mind. 4,00 m auf,
·
die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden
ausgeweitet,
·
der Lieferverkehr wird berücksichtigt,
·
für den maßgeblichen Begegnungsfall Bus-Bus weist die
Fahrbahn nach RASt 2006 mind. 6,50 m auf (bei Begegnung Bus-Pkw mind. 5,55 m
und Bus-Rad mind. 5,05 m),
·
der Parksuch- und Durchgangsverkehr (ca. 6.100 Kfz/24
h im Verkehrsbelastungsplan 2017) wird zugunsten dem Verkehr des
Umweltverbundes möglichst eingeschränkt,
·
bei nicht ausreichender Fahrbahnbreite wird Fläche des
ruhenden Verkehrs dem fließenden Verkehr zugesprochen,
·
die Stärkung des Umweltverbundes sowie
·
die bereits geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen
(Befahren Universitätsstraße in Richtung Hugenottenplatz nur für Anlieger,
Taxi, Linienbus, Fahrrad frei an den Kreuzungen Lorlebergplatz, Fahrstraße,
Schuhstraße sowie an der Kreuzung Schuhstraße/Friedrichstraße) werden durch
Maßnahmen verdeutlicht.
Die Beachtung
dieser Maßgaben erfordert,
·
das derzeitige Aufparken von Kfz weitgehend zu
unterbinden und öffentliche Kfz-Parkplätze umzunutzen,
·
die besonderen Belange des Universitätsklinikums
hinsichtlich der Mobilitätseinschränkungen von Patienten im direkten Umfeld
durch Gehwegparken unter Sicherstellung einer Mindestbreite von 1,80 m für
Fußgänger und der Sicherheitsbelange des ÖPNV zu berücksichtigen,
·
eine Querungsinsel an der Kreuzung
Lorlebergplatz/Universitätsstraße einzurichten,
·
die Fahrradstraße in ihrer Gänze zwischen
Lorlebergplatz und Hugenottenplatz zu bevorrechtigen,
·
öffentliche Kfz-Parkplätze teilweise als
Fahrradstellplätze neu zu widmen (Umsetzung der Planungen aus dem
1.000-Bügel-Programm; 613/068/2021),
·
Ladezonen nahe der Fußgängerzone / des vorhandenen
Einzelhandels einzurichten,
·
einen Bussonderfahrstreifen (Radfahrer frei) an der
Einfahrt vom Lorlebergplatz in die Universitätsstraße einzurichten und
·
die Wendemöglichkeit für den Kfz-Verkehr im
Kreuzungsbereich Halbmondstraße/Universitätsstraße/Hugenottenplatz
(613/179/2018) sowie
·
die Verlegung eines Teils der Taxistände vom
Hugenottenplatz in die Universitätsstraße umzusetzen.
Die Anwohner
und Einzelhändler der Universitätsstraße werden nach vorliegendem Beschluss des
UVPA per Anschreiben und Flyer über den Ausbau zur Fahrradstraße im Zuge der
Fahrbahndeckenerneuerung 2022 informiert.
2. Programme / Produkte / Leistungen
/ Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
vorliegenden Verkehrszählungen (s. Anlage 4) verdeutlichen eindeutig die
Sinnhaftigkeit einer Fahrradstraße in der Universitätsstraße. Deren Einrichtung
bedeutet somit (vgl. Planung Anlage 1), dass für den sehr starken und häufig
pulkartig auftretenden Fußverkehr sowie im Sinne der Barrierefreiheit der
entsprechende Platz auf den Gehwegen frei von ruhendem Verkehr gehalten wird.
Die Querung der breiten Fahrbahn am Lorlebergplatz wird durch eine
Querungsinsel erheblich erleichtert. Zur Ordnung der stark vorhandenen
Nachfrage nach Fahrradstellplätzen abseits der Gehwege und in Nähe zu zentralen
Zielorten werden insgesamt 49 Fahrradbügel (Stellplatzmöglichkeit für 98 Fahrräder)
und 5 Lastenradbügel installiert. 3 ältere Fahrradbügel an der Kreuzung
Fahrstraße/Universitätsstraße werden dabei ersetzt. Die Fahrbahnbreite beträgt
größtenteils mehr als 7,00 m, was eine erhebliche Steigerung der
Verkehrssicherheit und Leichtigkeit auch für den Busverkehr bewirkt, da die
Begegnungsfälle Bus-Bus, Bus-Rad, Bus-Pkw ohne Beeinträchtigung möglich sind,
auch bei nebeneinanderfahrenden Radfahrer*Innen.
Unter
Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken der ESTW müssten alle Bereiche mit Gehweg-Aufparken
vollständig aufgelassen werden, was eine Reduktion von ca. 70 Stellplätzen
(ermittelt anhand der Aufstelllängen und empirischen Beobachtungen) zur Folge
hätte. Unter Berücksichtigung der besonderen Belange der Universitätskliniken
hinsichtlich mobilitätseingeschränkter Patienten bzw. Notfälle sollen in deren
Umfeld trotzdem 13 Stellplätze mit Gehweg-Aufparken (d.h. verbleibende
Gehwegbreite 1,80 m) eingerichtet werden. Diese sind für sehr kurzes Parken
(d.h. max. 60 Minuten) und Notfälle reserviert. Diese Parkbereiche sollen
zunächst in einer dreimonatigen Probephase evaluiert werden.
Auch an den
Stellen, an denen das Gehweg–Aufparken angeordnet wird, wird eine Begegnung
Bus-Rad möglich sein, da eine Fahrbahnbreite von mind. 5,30 m plus 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen eingehalten wird. Bei
Ausschervorgängen der Busse vor den Engstellen ist - basierend auf den
Ergebnissen der Fahrversuche - keine Begegnung möglich. Es wird an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass für die notwendige Fahrbahnbreite im
Begegnungsfall nur der hintereinanderfahrende Radverkehr maßgeblich ist. Da in
diesen Bereichen der Begegnungsfall Bus-Bus nicht möglich ist, werden diese
Parker auf zwei Parkabschnitte gebündelt. Im restlichen Verlauf der Universitätsstraße
werden folgerichtig vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch aus
den erfolgten oben genannten Beschlüssen sowie den Planungsprämissen die
Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs (Entnahme 57 von insgesamt ca. 70
Stellplätzen) umgenutzt.
Das bereits
jetzt vorhandene eingeschränkte Haltverbot auf Höhe der Hausnummer 13 bleibt
bestehen, wird ausgeweitet und als zwei Ladezonen gekennzeichnet sowie mit
einem temporär zulässigen Bewohnerparken für insgesamt 5 Kfz während der
Nachtstunden erweitert (Wechselprinzip tags / nachts). Die aktuell geltenden
Einfahrtsregelungen vom Lorlebergplatz in die Universitätsstraße werden durch
die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens mit „Radfahrer frei“ verdeutlicht.
An der Kreuzung Halbmondstraße/ Universitätsstraße/ Hugenottenplatz wird die
beschlossene Wendemöglichkeit umgesetzt, die es dem Kfz-Verkehr ermöglicht, die
Universitätsstraße wieder in Richtung Osten zu verlassen und so das
widerrechtliche Durchfahren der Fußgängerzone verhindern soll. In der
Universitätsstraße sind insgesamt 3 Schwerbehindertenparkplätze vorhanden.
Diese werden richtlinienkonform und in Übereinstimmung mit der DIN 18040
(Barrierefreies Bauen, Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) umgesetzt.
Als Resultat
aus den erfolgten Beschlüssen und zugrundeliegenden Planungsprämissen wird
folgerichtig ein Großteil der Fläche des ruhenden Verkehrs umgenutzt. In
Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Leichtigkeit bringt dies erhebliche
Verbesserungen mit sich. Die Verwaltung hat geprüft, weitere Kfz-Parkplätze auf
der Fahrbahn und ohne Einengung für den Fußverkehr anzuordnen. Die Ortstermine
mit den ESTW haben aber gezeigt, dass eine derartige Lösung aus betrieblichen,
vor allem aber aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden muss.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Alle in der
Planung getroffenen Maßnahmen führen zu einer ansprechenden und
richtlinienkonformen Umsetzung der Fahrbahndeckenerneuerung in der Universitätsstraße,
die gleichzeitig dem Fußverkehr mehr Platz einräumt, der vorherrschenden
Nutzung durch den Radverkehr gerecht wird und den ÖPNV in seinen Anforderungen
berücksichtigt. Zudem werden die aktuell geltenden Verkehrsregelungen
verdeutlicht und bleiben in ihrer Zufahrtsregelung für Kfz weiterhin bestehen.
Die Fläche des ruhenden Verkehrs wird demgemäß zum Großteil für den fließenden
Verkehr genutzt, um die Verkehrssicherheit und Leichtigkeit zu erhöhen und
dadurch eine echte Stärkung des Umweltverbundes auf der Achse zu erreichen (für
eine detaillierte Übersicht s. Anlage 2). In ausreichendem Maße bleiben
Kurzzeit- Notfall-Parkplätze an den wichtigen Stellen des Universitätsklinikums
(Frauenklinik, Strahlenklinik) erhalten (zunächst für eine dreimonatige
Probephase). So wird insgesamt der Parksuchverkehr eingeschränkt und daraus
entstehendes Fehlverhalten sowie Gefahrensituationen unterbunden. Somit
steigert die Planung die Sicherheit und die Leichtigkeit des Umweltverbundes.
Sollten sich in
der Probephase verkehrssicherheitsrelevante Gefahrensituationen oder
betriebstechnische Probleme herausstellen, würden die Stellplätze mit
Gehweg-Aufparken entfallen gemäß Anlage 2.
Die
finanziellen Auswirkungen durch die Reduzierung von Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung
- aufgrund des zukünftig reduzierten Stellplatzangebotes - lassen sich derzeit
noch nicht quantifizieren.
Die
Universitätsstraße ist im Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2022 enthalten. Die
Baumaßnahmen werden zwischen Mitte April und Ende Mai in zwei Abschnitten
erfolgen. Deshalb wird hier deutlich darauf hingewiesen, dass ein Aufschub der
Planung sowie neben der direkten Beteiligung des UKER und der ESTW eine weitere
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich ist. Darüber hinaus bestehen unter den
Vorgaben an eine Fahrradstraße und den Anforderungen für einen verkehrssicheren
Buslinienbetrieb keine planerischen Spielräume, die über die bereits im Rahmen
der Probephase vorgesehenen Stellplätze mit Gehwegparken hinausgehen. Nach
erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Universitätsstraße im Zuge der
Arbeiten zur Fahrbahndeckenerneuerung als Fahrradstraße ausweisen und die
Öffentlichkeit vorab darüber informieren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des Umweltverbundes
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Planung Ausbau zur Fahrradstraße nach
Gestaltungsleitfaden (ohne Stellplätze
bzw. mit provisorischen Stellplätzen im Umfeld der Universitätskliniken)
Anlage 2: Tabellarische Übersicht der Veränderungen im ruhenden Verkehr
Anlage 3: Antrag 017/2022 der CSU-Stadtratsfraktion
Anlage 4: Verkehrszählung Universitätsstraße (613/058/2020)
Anlage 5: Vermerk ESTW zum geplanten Umbau Universitätsstraße