Betreff
Gefahrensituation Werner-von-Siemens-Straße / Querende Radfahrer*innen aus Hofmannstraße, Antrag Nr. 402/2021 des Stadtteilbeirates Ost
Vorlage
614/030/2022
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 402/2021 des Stadtteilbeirates Ost ist damit abschließend bearbeitet.   


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)



Umbau der Werner-von-Siemens-Str. mit Kreuzung zur Hofmannstraße in 2015:

Die Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Hofmannstraße wurde 2015 umgebaut. Davor war sie seit vielen Jahren unfallauffällig und seit mehreren Jahren Unfallhäufungsstelle (UHS): 2009, 2010, 2012. Damals konnte neben dem Radverkehr auch der Kfz-Verkehr die Werner-von-Siemens-Straße an der Hofmannstraße überqueren. Es war ein Umbau der Kreuzung erforderlich, um den Unfallschwerpunkt aufzulösen.

Zur Auswahl standen die Varianten „große Mittelinsel“ und „Lichtsignalanlage“. Nach ausführlicher Untersuchung der Kreuzung durch Verkehrsplaner, Verkehrsbehörde und Polizei und Abwägung aller Belange wurde eine Vorzugsvariante ausgewählt. Diese wurde mit den Stadträten abgestimmt und schließlich im Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates beschlossen.

 


Ausführliche Informationen enthalten die Beschlüsse Erlanger Stadtrates (UVPA):


Mit den Beschlüssen „Erneuerung Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße einschl. Umbau des Knotenpunkts Werner-von-Siemens-Straße / Hofmannstraße“, Beschluss Nr. 613/143/2013 vom 12.11.2013, und „Neubau Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße und Neumarkierung Sieboldstraße“, Beschluss Nr. 613/007/2014 vom 01.07.2014, wurde der Umbau der Werner-von-Siemens-Straße mit der großen Mittelinsel beschlossen.    
SessionNet | Erneuerung Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße einschl. Umbau des Knotenpunkts Werner-von-Siemens-Straße / Hofmannstraße (erlangen.de)
SessionNet | Neubau Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße und Neumarkierung Sieboldstraße (erlangen.de)

 

Durch den Umbau der Kreuzung entsprechend der Lösung „große Mittelinsel“ wurde die Unfallhäufungsstelle beseitigt und das Überqueren der Werner-von-Siemens-Straße für Radfahrer aus der Hofmannstr. erheblich erleichtert. Bislang gab es zur umgebauten Kreuzung auch keine Beschwerden.

 

 

 

Heutige Situation:

Die Kreuzung Hofmannstr. / Werner-von-Siemens-Str. ist im Unfallgeschehen unauffällig. An der Kreuzung ereigneten sich seit 2017 insgesamt 4 Unfälle, alle vier mit Radfahrerbeteiligung. Ein Radfahrer ist ohne Fremdeinwirkung alkoholbedingt gestürzt. Alle drei anderen Unfälle sind durch Vorfahrtsverletzungen des Radfahrers entstanden.
Unfälle mit Fußgängern gab es nicht.

In Anbetracht der Verkehrsmengen sind 4 Unfälle in 5 Jahren ein unbedenkliches Ergebnis.

An dem konkreten Unfall war zweifelsfrei der Radfahrende schuld. Die rechte Fahrspur war überstaut. Der Radfahrende hat sich zwischen den Stop-and-Go-Verkehr auf der rechten Fahrspur gestellt und ist beim Überqueren der linken Fahrspur vom Auto erfasst worden.

Problem ist die Überstauung der rechten Fahrspur. Über die freie linke Fahrspur wird mit 40 – 50 km/h an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeigefahren und der Radfahrende zwischen den Fahrzeugen zu spät erkannt.



Einzelne geprüfte Möglichkeiten der Veränderung:

 

  1. Verringerung des Rückstaus auf der rechten Fahrbahn durch LSA-Steuerung an Kreuzung Werner-von-Siemens-Str./Henkestr.:
    Die Steuerung der LSA Henkestraße / Werner-von-Siemens-Straße wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach optimiert. Der Knotenpunkt ist vor allem in der morgendlichen Hauptverkehrszeit (kurzzeitig) ausgelastet, so dass es zum besagten Rückstau kommt. Eine sinnvolle weitergehende Optimierung der Steuerung ist hier nicht möglich. Der rechtsabbiegende Verkehrsstrom von der Werner-von-Siemens-Straße hat bereits eine sehr lange Grünzeit. Die anderen Fahrtrichtungen haben zu dieser Tageszeit regulär nur ein Mindestgrün, welches ausschließlich durch den zu dieser Zeit starken Busverkehr beeinflusst wird. Weiterhin wird dieser Rückstau zeitweise auch vom folgenden Knotenpunkt Gebbertstraße / Henkestraße verursacht. Auch hier hat aber bereits die Henkestraße eine entsprechend lange Grünzeit, so dass keine sinnvolle weitere Verbesserung durch Anpassung der LSA-Steuerung erreicht werden kann.
  2. Einrichtung einer Busspur:
    Die Einrichtung eines Sonderfahrstreifens für den Busverkehr ist hier rechtlich nicht möglich und nicht sinnvoll. Zunächst sollen Sonderfahrstreifen Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen. Dies ist hier gerade nicht möglich, da der Bus an der folgenden Kreuzung keine eigene Bussignalisierung besitzt und somit die Einrichtung einer Busspur hier keine Verbesserung bringen würde.
    Zudem würde die Wegnahme einer Spur die Leistungsfähigkeit der Werner-von-Siemens-Straße erheblich verringern. Dies würde zu ungewollten Ausweichverkehren führen. Die Bündelungsfunktion der Werner-von-Siemens-Straße, die im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen ist, wäre dann nicht mehr gegeben.
    Auch die Überstauung wäre damit nicht beseitigt. Unabhängig von der Positionierung des Sonderfahrstreifens (links oder rechts) wird durch die Wegnahme eines Fahrstreifens die Häufigkeit der Überstauungen erhöht, da der Stauraum bis zur Lichtzeichenanlage damit verkleinert wird. Gleichzeitig wäre beim Vorbeifahren des Busses die Gefahr nicht beseitigt, da auch der Bus nicht in jedem Fall vom Radfahrer, der sich zwischen den Fahrzeugen befindet, gesehen wird. Dadurch wird das Problem verschlimmert.
  3. Weitere Lösungsansätze:
    Die Aufstellung eines STOP-Schildes oder anderer Verkehrszeichen lösen das Problem insoweit nicht, als das die Gefahrensituation erst auf der Kreuzung entsteht. Dies gilt ebenso für Hinweisschilder.

 

 

Fazit:

Im Ergebnis ist die Kreuzung aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden. Trotz der temporären Überstauungen des rechten Fahrstreifens sind die Unfallzahlen äußerst gering. Das Fehlverhalten lag stets auf Seiten des Radfahrenden. Unfälle mit Zufußgehenden, die den gleichen Gefahren ausgesetzt sind, gibt es nicht. Insofern besteht kein Nachbesserungsbedarf.
Ebenso wenig gibt es hier einfache und schnell zu realisierende Verbesserungsmöglichkeiten. Die Auflösung des Rückstaues ist ohne große Umbaumaßnahmen oder Eingriffen in das Verkehrssystem nicht möglich.
Hierfür besteht aber aufgrund der geringen Unfallzahlen keine Notwendigkeit. Mittlerweile ist kurz vor der Kreuzung eine digitale Werbetafel der Firma Stroer aufgebaut worden, die sich noch nicht in Betrieb befindet. Es wird erwartet, dass die digitale Werbeanlage auf das Unfallgeschehen an der Kreuzung Hofmannstr. / Werner-von-Siemens-Str. nur einen geringen oder gar keinen Einfluss haben dürfte.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 402/2021