Betreff
Werbung nur auf Wunsch
Antrag 2016/2021 vom 23.092021
Vorlage
13/114/2021
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Vorlage und der Brief an den Deutschen Städtetag werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag 216/2021 vom 23.09.2021 von Grüne/GL-Fraktion, Klimaliste, erlanger linke und FWG ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag vom 23.09.2021 wurde das sog. Opt-In-Verfahren für Briefkastenwerbung thematisiert, bei dem Endverbraucher*innen die Werbekontaktaufnahmen explizit gestatten müssen. Im Gegensatz zum online-Handel, bei dem beispielsweise die Zusendung eines newsletters ausdrücklich gestattet werden muss, ist Briefkastenwerbung nur dann unzulässig, wenn sie ausdrücklich nicht gewollt ist.

Mit einer Änderung dieses Verfahrens soll künftig Briefkastenwerbung nur dann zulässig sein, soweit ein „Werbung, ja bitte“-Hinweis angebracht ist. Dies könnte zu einer Reduzierung des Pro-Kopf-Papierverbrauchs beitragen, was sowohl dem Umwelt- und Klimaschutz dienen als auch die Abfallwirtschaft entlasten würde.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Rechtlich gibt es aktuell keine Möglichkeit das Verfahren zu verändern. Es müsste eine Gesetzesänderung auf Bundesebene veranlasst werden, oder zumindest eine Ermächtigungsgrundlage, die eine kommunale Satzung zur Einführung der Opt-In-Lösung, rechtlich zulässt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Oberbürgermeister hat sich in dieser Angelegenheit an den Deutschen Städtetag gewandt

und um Behandlung in den entsprechenden Fachausschüssen gebeten.

Ein Beitritt zum Städtebündnis gegen Werbeflut wird als weniger zielführend angesehen und wird deshalb nicht vorgeschlagen.


4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

- Antrag 2016/2021 vom 23.09.2021

- Brief an den Deutschen Städtetag vom 16.12.2021