Betreff
"Digitale Werbeanlagen - Begrenzung der Standorte"
Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 370/2021 vom 09.11.2021
Vorlage
63/043/2021
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachvortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion „Digitale Werbeanlagen – Begrenzung der Stand-
    orte“ Nr. 370/2021 vom 09.11.2021 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag vom 09.11.2021 beantragt die Grüne Liste-Stadtratsfraktion:

 

-          In der Stadt Erlangen werden keine weiteren digitalen Werbeanlagen genehmigt.

-          Der bereits genehmigte Standort an der Werner-von-Siemens-Straße wird aufgrund des dort sich ereigneten schweren Radunfalles überprüft.

-          Das zugesagte Gespräch mit der Fa. Ströer wird noch in diesem Jahr durchgeführt.

 

Zur Begründung wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Folgende Anlagen wurden im Jahr 2021 im Rahmen der bekannten Vorgaben genehmigt:

 

1.    2020-718-WE – St. Johann/Membacher Weg; 24.08.2021

2.    2020-721-WE – Äußere Brucker Str./EStW/gegenüber Friedhof; 31.08.2021

3.    2020-720-WE – Werner-von-Siemens-Str./Hochstraße; 26.08.2021

4.    2020-719-WE – Werner-von-Siemens-Str./Tankstelle; 26.08.2021

5.    2021-520-WE – Werner-von-Siemens-Str./Altstandort/Nähe Auffahrt A73; 26.08.2021

6.    2021-521-WE – Paul-Gossen-Str./Autohaus; 23.08.2021

7.    2021-812-WE - Landratsamt/DB Parkplatz/Arcaden; 14.10.2021.

 

 

Aktuell liegen keine weiteren Anträge für digitale Werbeanlagen vor und es sind der Verwaltung auch keine Planungen für weitere ähnliche Anlagen bekannt.

 

 


 

Die Werbeanlage in der Werner-von-Siemens-Straße (2020-719-WE) wurde mit Bescheid vom 26.08.2021 genehmigt; eine Befristung o.ä. ist nicht enthalten. Dafür gab es an dieser Stelle keinen Grund. Der Standort war u.a. unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit von keiner Fachstelle als kritisch angesehen worden. Der Standort ist auch nicht als Unfallschwerpunkt o.ä. eingestuft. Insoweit besteht hier kein aktueller Handlungsbedarf. Ein einzelner Unfall an dieser Stelle, der offensichtlich auch in keinem Zusammenhang mit der zukünftigen Werbeanlage steht, lässt hier keinen Spielraum für einen Widerruf der erteilten Genehmigung.

 

Da aktuell, wie bereits ausgeführt, keine weiteren Bauanträge vorliegen, ist ein Gespräch mit der Antragstellerin durch das Bauaufsichtsamt nicht veranlasst.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlage:          Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 370/2021 vom 09.11.2021