Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH: Gesellschafterversammlung am 26.11.2021
Vorlage
BTM/038/2021
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Folgenden Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 26.11.2021 wird nachträglich zugestimmt:

a.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 wird beschlossen.

b.       Herr Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann, Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.

2.       Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, einer Abweichung vom Wirtschaftsplan bis zu einer Ergebnisauswirkung von -50 T€ und einer Erhöhung der Investitionssumme um 50 T€ nach eigenem Ermessen zuzustimmen. Verschiebungen genehmigter Positionen zwischen Investitionen und Instandhaltungsaufwand gelten nicht als Planabweichung.

 


 

Die IGZ GmbH betreibt ein Gründerzentrum im eigenen Gebäude in Erlangen-Tennenlohe. Die Stadt Erlangen ist an der IGZ GmbH zu 28,2% beteiligt. Mitgesellschafter sind die Stadt Nürnberg mit 56,3%, die Stadt Fürth mit 14,1% sowie die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerks-kammer für Mittelfranken mit je 0,7% Anteil am Stammkapital.

 

 

Zu 1. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021

Die von der Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadt-rats der Ermächtigung durch den zuständigen Ausschuss. Um die Diskussion in der Gesellschafter-versammlung bei der Beschlussfassung berücksichtigen zu können, erfolgt die Vorlage im Haupt-, Fach- und Personalausschuss im Nachgang zur Gesellschafterversammlung. Der Vertreter der Stadt Erlangen hat dort seine Stimmabgabe unter Zustimmungsvorbehalt gestellt. Es wird um nach-trägliche Zustimmung zu folgenden Beschlüssen gebeten:

 

1a. Wirtschaftsplan 2022

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 mit Erfolgs-, Investiti-ons- und Finanzplan findet sich in der Anlage.

 

Unter der Annahme einer vorsichtig geschätzten 91%-igen Auslastung schließt der Erfolgsplan mit einem Planergebnis für 2021 in Höhe von -421 T€.

Darin enthalten sind Sanierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 425 T€:

-              WC-Sanierung (übertragen aus 2021: Die Auftragsvergabe ist erfolgt;

 mit der Umsetzung wird vermutlich erst in 2022 begonnen.):                                   310 T€

-              Digitale Gebäudeinfrastruktur (neu):                                                                                                   100 T€

-              Gebäudesanierungsplanung (übertragen aus 2021):                                                         15 T€

 

Die Gebäudeinfrastruktur ist nach über 30 Jahren in Teilen modernisierungsbedürftig. Um die At-traktivität des Gründerzentrums im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmöglich zu erhalten, ist daher geplant, die vorhandenen Rücklagen (Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2020: 1.350 T€, Vj.: 1.280 T€) bis auf einen Risikopuffer von ca. 500 T€ zur Sanierung des Gebäudes zu nutzen. Ohne die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen würde das Planergebnis mit + 5 T€ knapp im po-sitiven Bereich liegen.

 

Der Investitionsplan sieht eine Übertragung der Planansätze aus 2021 in Höhe von 58 T€ vor. Sie betreffen v.a. eine Paketstation (25 T€), eine E-Ladestation (10 T€) sowie Büroinfrastruktur- und -möblierung (13 T€). Die Investitionen sind zum Teil in Umsetzung, werden aber voraussichtlich erst in 2022 abgeschlossen. Die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen führen nach der Erwartung der Geschäftsführung zu einem Rückgang der liquiden Mittel um 470 T€ auf ca. 920 T€.

 

Die IGZ GmbH arbeitet wie in den Vorjahren unverändert ohne Betriebs- oder Investitionszuschuss.

 

1b. Beauftragung Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2020 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Christian Ka-chelmann von der Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, geprüft. Es wird vorgeschlagen, ihn für 2021 zum vierten Mal in Folge zu bestellen.

 

 

Zu 2. Zustimmung zu unterjährigen Wirtschaftsplananpassungen

Um eine erneute Beschlussfassung im HFPA bei moderaten und nachvollziehbaren Planabwei-chungen zu vermeiden, wird wie im Vorjahr vorgeschlagen, die städtische Vertretung in der Gesell-schafterversammlung über Wirtschaftsplananpassungen bis zu einer Ergebnisverschlechterung und einer Erhöhung des Investitionsumfangs um jeweils 50 T€ nach eigenem Ermessen entscheiden zu lassen. Im Rahmen der Vorlage des Jahresabschlusses wird ggf. über negative Planabweichungen berichtet.

 

Da die Zuordnung von Sanierungsvorhaben zu Investitionen bzw. Instandhaltungen im Zweifel erst im Nachgang beurteilt werden kann, wird vorgeschlagen, nachträgliche Verschiebungen zwischen diesen Positionen nicht als Planabweichung zu behandeln. Die Zuordnung kann zwar erheblichen Einfluss auf das laufende Jahresergebnis haben, nicht aber auf die Höhe der vorhandenen liquiden Mittel.


Anlagen:             IGZ Wirtschaftsplan 2022 (nicht-öffentlich)