Betreff
Referatsneugliederung ab 01. März 2022
Vorlage
11/033/2021
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage
  1. Das Stadtjugendamt wird zum 01.03.2022 dem Referat Soziales (Ref. V) zugeordnet.

 

  1. Nach der Neuzuordnung führt das Referat IV die Bezeichnung Referat für Kultur, Bildung und Freizeit.

  2. Nach der Neuzuordnung führt das Referat Ref. V die Bezeichnung Referat für Jugend,
    Familie und Soziales.

 


Die Rechtsbereiche der Ämter 50 und 51 überschneiden sich teilweise, die neue Zuordnung der beiden Ämter in einem Referat ist daher inhaltlich sinnvoll auch in Hinblick auf künftige Entwicklungen. Beispielhaft sind die Themen „Aufwachsen und Teilhabe“, „Inklusion“ im Bereich der Kinder, „KJSG“ und „SGB VIII-Reform“ zu nennen.

Aus organisatorischer Sicht führt die Neuzuordnung zu einer ausgewogeneren Verteilung der Führungsspanne zwischen den Referaten. Bei der letzten Änderung der Referatszuordnungen wurde Amt 41 zusätzlich Referat IV zugeordnet und damit auch die Referatszuständigkeit für Spielplätze, Freiflächen und Stadtteilhäuser. Dies ist auch der Grund für die neu Referatsbezeichnung bei Ref. IV.

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: