- Das Stadtjugendamt wird zum 01.03.2022 dem
Referat Soziales (Ref. V) zugeordnet.
- Nach der Neuzuordnung führt das Referat IV die
Bezeichnung Referat für Kultur, Bildung und Freizeit.
- Nach der Neuzuordnung führt das Referat Ref. V
die Bezeichnung Referat für Jugend,
Familie und Soziales.
Die Rechtsbereiche der Ämter 50 und 51 überschneiden sich
teilweise, die neue Zuordnung der beiden Ämter in einem Referat ist daher
inhaltlich sinnvoll auch in Hinblick auf künftige Entwicklungen. Beispielhaft
sind die Themen „Aufwachsen und Teilhabe“, „Inklusion“ im Bereich der Kinder,
„KJSG“ und „SGB VIII-Reform“ zu nennen.
Aus organisatorischer Sicht führt die Neuzuordnung zu einer ausgewogeneren Verteilung der Führungsspanne zwischen den Referaten. Bei der letzten Änderung der Referatszuordnungen wurde Amt 41 zusätzlich Referat IV zugeordnet und damit auch die Referatszuständigkeit für Spielplätze, Freiflächen und Stadtteilhäuser. Dies ist auch der Grund für die neu Referatsbezeichnung bei Ref. IV.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: