Betreff
Personalvollkosten - Liste A zum Stellenplan 2022
Vorlage
113/039/2021
Aktenzeichen
III/113
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Protokollvermerk aus der Sitzung des Revisionsausschusses am 27.10.2021 wurde zum Tagesordnungspunkt 4 festgehalten, dass Zusatzinformationen zu den Stellenplanunterlagen in einer Mitteilung zur Kenntnis eingebracht werden und so die entsprechenden Beträge zu den weiterverrechenbaren Personalvollkosten im Hinblick auf einzelne Besoldungs- und Entgeltgruppen dargelegt werden.

Allgemeiner Berechnungsweg für die Berechnung der Erstattung von Personalvollkosten sind die Personaldurchschnittskosten der Stadt Erlangen samt einem ermittelten Aufwandsfaktor von insgesamt 73,8 % bei Beamt*innen (Versorgung 55,9 %, Beihilfe 17,9 %). Zudem erfolgt analog des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein Zuschlag in Höhe von 20 % (Gemeinkosten incl. Overheadkosten) plus jeweils 9.570 € für IT-Arbeitsplatz-Kosten.

Der Ansatz dieser Personalvollkosten würde bei der Budgetplanung der Personalkosten für das jeweilige Jahr zu einem unzutreffenden Ergebnis führen, da Gemein-, Sach-, und IT-Kosten doppelt veranschlagt würden. Sie sind zum Teil nicht dem Personalkostenbudget, sondern anderen Budgets zugeordnet bzw. bei der Planung der Personalkosten einkalkuliert.

Die Pensionszahlungen bei Beamtinnen und Beamten auf einer neuen Stelle werden (im Unterschied zur Alterssicherung der Beschäftigten) erst im Falle des Pensionseintritts – also viel später - wirksam. Durch die für einen Vergleich der Zahlungsströme notwendige Abzinsung fallen die Zahlungen an Ende der Aktivphase der Beamtinnen und Beamten auch weniger ins Gewicht als die Zahlungen während der Beschäftigtenzeit.

Beihilfekosten werden gesondert in der Budgetplanung berücksichtigt. Sie werden auf Basis vergangener IST-Ergebnisse prognostiziert und es hat sich dabei in der Vergangenheit gezeigt, dass Stellenmehrungen für sich keine linearen Anpassungen bedürfen.

 

Berechnungsbeispiele bei der Weiterverrechnung von Personalvollkosten an Dritte:

 

1.    Personalvollkostenerstattung einer Vollzeitstelle mit Stellenwert EG 11 TVöD: 100.300 €.
Der Wert ergibt sich aus der Summe von 75.600 € (Personaldurchschnittskosten = Darstellung im Stellenplanverfahren) plus 15.100 € (20% Zuschlag für Gemeinkosten) plus 9.570 € für IT-Arbeitsplatz-Kosten (aufgerundet auf Hundert).

2.    Personalvollkostenerstattung einer Vollzeitstelle mit Stellenwert BesGr. A11 BayBesG: 127.200€.

Der Wert ergibt sich aus der Summe von 56.400 € (Personaldurchschnittskosten = Darstellung im Stellenplanverfahren) plus 41.600 € (Aufwandsfaktor von 73,8 %) plus 19.600 € (20 % Zuschlag für Gemeinkosten) plus 9.570 € für IT-Arbeitsplatz-Kosten (aufgerundet auf Hundert).