Dem CVJM wird für den Ersatzbau des Jugendhauses in der
Südlichen Stadtmauerstraße 21 ein weiterer Zuschuss in Höhe von 50.000 €
gewährt.
Die Verwaltung wird die im Deckungsring vorhandenen Mittel von der IP-Nr.
365D.880 - Zuschüsse Kitaeinrichtungen (Freie. Träger) auf die IP-Nr. 366B.K882
- Invest.Zuschuss Einrichtung/Geräte Jugendorganisationen umbuchen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufrechterhaltung und Ausbau des bisherigen etablierten Angebotes an Kinder- und Jugendarbeit.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Der CVJM realisierte seit Jahrzehnten in einem Behelfsbau in der Südlichen Stadtmauerstraße bedarfsgerechte Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Nachdem dieser Behelfsbau nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entsprach, wurde 2018 mit dem Ersatzbau eines Jugendhauses begonnen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bau bestätigte der Stadtjugendring Erlangen den Bedarf an einem Jugendhaus in dieser Größenordnung mit hoher Dringlichkeit.
Die Stadt Erlangen unterstützte den Ersatzbau daher mit einem Zuschuss von 70.000 € (Vorlage Nr. 51/165/2018). Aufgrund von Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich Wärme- und Kälteschutz, höheren Auflagen bei der Entwässerungsplanung und der notwendigen Umplanung einer 4-Personen-WG in 5 Einzelappartments, betragen die Kosten für das Jugendhaus nicht wie geplant 687.000 €, sondern 819.000 €. Trotz Zuschüssen und Spenden besteht ein ungedeckter Finanzbedarf von 159.011 € (siehe Finanzübersicht Stand 25.10.2021). Von daher benötigt der CVJM einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50.000 €. Den restlichen Fehlbetrag wird der CVJM über weitere Spenden bzw. über eine Kreditaufnahme finanzieren.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50.000 € für den Jugendhausersatzbau des CVJM.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
50.000 € |
bei IPNr.: 366B.K882 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. IP-Nr. 365D.880 und werden auf 366B.K882 umgebucht.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Finanzierungsübersicht Jugendhaus CVJM - Stand 25.10.2021